Jura- Vertragsschluss- Annahme Flashcards
Def Annahme
die Annahme ist ein vorbehaltloses Einverständnis mit dem Angebot. Sie ist eine einseitig, empfangsbed WE
Was versteht man unter “Vorbehaltlosigkeit”
- weicht Annahme auch nur geringfügig v Angebot ab, liegt eine Ablehnung vor, verbunden mit einem neuen Angebot (auslegungsbedürftig)
Wie erfolgt Erklärung der Annahme?
- Annahme ist gegenüber Antragenden zu erklären u erst mit Zugang wirksam (kann auch konkludent sein)
Wann ist der Zugang der Annahmeerklärung entbehrlich?
§151 S.1
- wenn dieser nach Verkehrsanschauung nicht erwartet werden kann
- wenn der Erklärende zumindest konkludent darauf verzichtet hat
zB Reservierung von Konzertkarten
NUR DER ZUGANG DER ANNAHMEERKLÄRUNG KANN ENTFALLEN; NICHT DIE ANNAHME SELBST (erforderlich ist Willensbetätigung des Annehmenden, der für unbeteiligte Dritte eine Annahme erkennen lassen würde)
Positive und Negative Auswirkungen für Annehmenden von §151S.1
Positiv: Vertragsschluss wird beschleunigt u man kann sich darauf berufen
Negativ: Widerruf der Annahmeerklärung ist nicht mehr bis zum Zugang möglich
Sonderproblem: Auftragsbestätigung
wenn im Geschäftsverkehr ein Vertrag dokumentiert wird, sind zwei rechtliche Bedeutungen möglich:
- Auftragsbestätigung: schriftl Annahme des Vertrags (=WE!!)
- KBS (nur Wissenserklärung)
Sonderproblem: Kaufm Bestätigungsschreiben
Urkunde, in der ein Kaufmann den Inhalt eines seiner Meinung nach geschlossenen Vertrags wiedergibt ( nur Wissenserklärung, keine WE)
- unter best Umständen kann auch das Schweigen auf ein KBS einen Vertrag wirksam machen
Beispiele für rechtl relevantes Schweigen
- Kauf auf Probe §455 S.2
- Annahme der Schenkung §516 S.2
- Erbschaftsannahme §1943 HS2
- Beredtes Schweigen (vorherige Einigung über Bedeutung des Schweigens als WE)
Achtung bei Rechtsfolge des Schweigens:
- prinzipiell kann Schweigen wegen seiner inhaltl Leere keine Rechtsfolge herbeiführen
- Gesetz sieht Schweigen nur als Billigung eines bereits von anderer Seite formulierten Inhalts
Idee des KBS
Kfm tut seine Auffassung von Zustandekommen u Inhalt eines vermeintl Vertragsschlusses dem anderen schriftl kund.
Der andere muss widersprechen oder Inhalt sonst gegen sich gelten lassen
–> streitig ob Schweigen ausnahmsweise als WE zu erkennen ist oder Bindung aufgrund einer Haftung für das geweckte Vertrauen entsteht
6 Voraussetzungen für KBS
- Beteiligte sind Kaufleute
- Vorherige Vertragsverhandlungen
- Unmittelbar danach: Absenden eines genehmigungsfähigen KBS
- Zugang des KBS §130
- Schweigen (=kein unverzüglicher Widerspruch d Empfängers)
- Schutzwürdigkeit des Empfängers
Zu 1. Beteiligte sind Kaufleute
- Empfänger muss nicht Kfm sein, nur ähnlich am Geschäftsleben teilnehmen
- Absender: jeder Privatmann, zumindest Teilnahme am Geschäftsleben
Zu 2. vorherige Vertragsverhandlungen
Verhandlungen müssen mündl erfolgt sein
aus Sicht des Absenders muss ein Vertragsschluss stattgefunden haben
Zu 3. Unmittelbares Absenden des KBS
- max 1 Woche
Inhalt eines fertigen Vertrags
Vertrag genehmigungsfähig
Zu 4. Zugang
KBS muss richtigem Empfänger zugehen
Zu 5. Schweigen
Empfänger trifft Obliegenheit sich unverzüglich zu erklären, wenn er die Bindung verhindern will
Zu 6. Schutzwürdigkeit des Absenders
Absender muss davon ausgehen, dass sich Empfänger an den Inhalt des KBS gebunden fühlen musste
Vertrauen fehlt wenn:
Inhalt des KBS gravierend vom Ergebnis abweicht
sich inhaltl untersch KBS kreuzen
Rechtsfolge des KBS
Zustandekommen des Vertrags