Jura- Stellvertretung II Flashcards
1
Q
Anfechtung Außenvollmacht?
A
Unstrittig durch Erklärung gegenüber Geschgegener möglich
2
Q
Anfechtung Innenvollmacht?
A
- Geschgegner will ebenfalls wissen woran er ist
- 1.M: nicht möglich da den Geschgegner Mängel der Vollmacht nicht interessieren müssen
- h.M.: möglich, muss aber auch Gegner gegenüber erklärt werden
- Vertreter haftet dann als Vertreter ohne Vertretungsmacht gegenüber dem Dritten §177,179
- Anspruch aus §122 gebührt Vertreter u Geschgegner
3
Q
Wie kann eine Vollmacht erlöschen?
A
- durch Erledigung
- durch Beendigung des Innenverhältnissen
- Bevollmächtigte kann auf Vollmacht verzichten
- Vollmacht kann widerrufen werden
- Tod/Gesch.unfähigkeit des Gesch.herrn
- Tod/Gesch.unfähigkeit des Vertreters
4
Q
- Erlöschen der Vollmacht durch Erledigung
A
- durch Verbrauch- Zweck der Vollmacht wurde erfüllt
- durch Unmöglichkeit der Zweckerreichung
- Fristablauf der befristeten Vollmacht
- Eintreten einer auflösenden Bedingung
5
Q
- Erlöschen der Vollmacht druch Beendigung des Innenverhältnisses
A
- eig sind Innenverhältnis u Vollmacht zu trennen
- aber §168 S1: endet das Innenverhältnis schlägt dies auch auf Wirksamkeit der Vollmacht über
- Bindung an Grundverhältnis besteht nur für Beendigung des Innenverhältnisses ex nunc
- kein Erlöschen der Vollmacht bei Anfechtung des Grundverhältnisses (wirkt ex tunc)
6
Q
Besonderheiten bei Auftrag §662
A
- §674 fingiert das Fortbestehen des Auftrags, wenn dieser ohne Kenntnis des Beauftragten erlischt
- §169 fingiert entsprechende Vollmacht als fortbestehend, es sei denn Gesch.gegner weiss vom Ende des Außenverhältnisses
7
Q
Widerruf der Vollmacht
A
- prinzipiell jederzeit frei widerrufbar unabhängig von Fortbestand des Grundverhältnisses §168 S2
- Widerruf kann gegenüber Bevollmächtigten od Gesch.gegner erklärt werden §§168 S3,167
- sofern Gesch.gegner davon nichts erfährt, weil gegenüber Vertreter widerrufen wurde, wird er durch §§170-173 geschützt
8
Q
Vereinbarung der Unwiderruflichkeit einer Vollmacht
A
- §168 S2 ist zulässig
- starke Bindung des Gesch.herrn, deshalb Einschränkungen:
- Vertreter muss schützenswertes Eigeninteresse an Unwiderruflichkeit haben
- Widerruf aus wichtigem Grund immer möglich
9
Q
Keine Unwiderrufliche Vollmacht bei:
A
- fehlendem Grundverhältnis
2. Generalvollmacht
10
Q
Tod/Gesch.unfähigkeit des Gesch.herrn
A
- durch Auslegung zu ermitteln
- über Tod hinaus wirkende Vollmacht ist möglich u durch Erben widerrufbar
- bei Auftrag/Gesch.besorgung Sonderregelung
- isolierte Vollmacht erlischt
11
Q
Tod/Gesch.unfähigkeit des Vertreters
A
- endet mit Tod da besonderes Vertrauensverhältnis
- für Auftrag/Gesch.besorgung Sonderregelung
- bei Gefahr im Verzug wird Vollmacht als fortbestehend fingiert
12
Q
Ausgangspkt bei Rechtsscheinsvollmachten
A
- wenn Vollmacht fehlt, sie ex tunc wegfällt oder das getätigte Geschäft nicht abdeckt wird Gesch.herr normalerweise nicht verpflichtet
- Vertrag schwebend unwirksam
- Rechtsfolgen bei Vertretung ohne Vertretungsmacht aus §§177-180
13
Q
Wann Rechtsscheinsvollmacht?
A
Gesch.herr erzeugt Eindruck er habe Vollmacht erteilt. Dann muss er sich wegen dieses Rechtsscheins so behandeln lassen als habe er bevollmächtigt
- ergibt sich aus Gesetz §170-172 oder Gewohnheitsrecht
14
Q
Gesetzliche Formen der Rechtsscheinvollmacht:
A
- Rechtsschein des Fortbestands der Außenvollmacht
- Rechtsschein durch Kundgabe der Bevollmächtigung
- Aushändigung einer Vollmachtsurkunde
- Verallgemeinerung der gesetzl Regelung
15
Q
- Rechtsschein des Fortbestands der Außenvollmacht
A
- Gesch.herr widerruft Außenvollmacht durch Erklärung gegenüber Vertreter u Gesch.gegner erfährt nichts davon
- Interesse auf Klarheit durch §170 geschützt
- Vollmacht bleibt ihm gegenüber wirksam bis ihm das Erlöschen angezeigt wird
- kein Schutz wenn Dritte das Erlöschen kannte od kennen musste