Jura- Einwendungen und Einrede Flashcards

1
Q

Voraussetzung für die Durchsetzung einer Forderung?

A
  • ein Anspruch (was)
  • des Inhabers eines Forderungsrechts gegen ein anderes Rechtssubjekt (wer gegen wen)
  • der auf einer Anspruchsgrundlage beruht (woraus)
  • Anspruchsgegner darf kein Gegenrecht haben (Einwendungen/ Einrede)
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2
Q

Anspruchsgegner hat verschieden Möglichkeiten sich gegen Anspruch zu wehren:

A

er kann Anspruch bestreiten indem er behauptet,dass

  1. der Anspruch aus einem best Grund gar nicht erst entstanden ist (Rechtshindernde Einwendung)
  2. der Anspruch zwar einmal bestand, danach aber wieder erloschen ist (rechtsvernichtende Einwendung)
  3. er kann behaupten dass ihm Gegenrecht zustehe welches den Anspruch entgegensteht (Einrede)
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3
Q

Drei Formen der Einrede

A
  1. dauernde (peremptorische) Einrede: Schuldner kann Leistung dauerhaft verweigern (Verjährung)
  2. aufschiebende (dilatorische) Einrede: Schuldner kann Leistung vorübergehend verweigern
  3. anspruchsbeschränkende (rechtshemmende) Einrede. Anspruch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzbar
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4
Q

Einwendungen

A

berücksichtigt Richter vor Gericht von Amts wegen, ohne Zutun des Beklagten

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5
Q

Einreden

A

muss der Beklagte erheben

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6
Q

Schema für die Prüfung eines Anspruchs:

A
  1. Anspruch entstanden?
    Entstehungsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage
    Keine rechtshindernden Einwendungen (Geschäftsunfähigkeit)
  2. Anspruch untergegangen?
    durch rechtsverhindernde Einwendungen
  3. Anpruch durchsetzbar?
    ggf. undurchsetzbar wegen rechtshemmender Einrede
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7
Q

Privatautonomie

A

Freiheit des Einzelnen zur Gestaltung seiner Rechtsverhältnisse nach seinem Willen. Wesentlicher Kern ist Vertragsfreiheit.

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8
Q

Aus was besteht Vertragsfreiheit?

A
  1. Abschlussfreiheit (mit wem)
  2. Inhaltsfreiheit (was)
  3. Formfreiheit
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9
Q

Einschränkungen der Abschlussfreiheit durch..

A

Schutz des Handelnden durch Berücksichtigung von

  1. Geschäftsfähigkeit
  2. Willensmängeln
  3. Faktischer Verhandlungsungleichheit bei Verbraucherverträgen
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10
Q

Drei Bausteine des Zivilrechts

A
  1. Rechtsgeschäft
  2. Willenserklärung
  3. Vertrag
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11
Q

Rechtsgeschäft

A

ist eine Privat-WE, gerichtet auf die Hervorhebung eines rechtlichen Erfolgs, der nach der Rechtsordnung deswegen eintritt, weil er gewollt ist

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12
Q

3 wichtige Aspekte des RG

A
  1. dient dem Einzelnen als Werkzeug zur Verwirklichung seiner Privatautonomie
  2. rechtlicher Erfolg tritt ein, weil er gewollt ist
  3. Mindestelement jeweils eine WE
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13
Q

Geschäftsähnliche Handlungen

A

Rechtsfolge tritt von Gesetz wegen ein, auch ohne Wille
Aufforderungen
Mahnungen
Mitteilungen

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14
Q

Realakt

A

tatsächliche Willensbetätigung, die kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführt

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15
Q

Unterteilung der RG

A

Einseitige/Mehrseitige

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16
Q

Einseitige RG

A

bedürfen nur einer WE, um Erfolg eintreten zu lassen

a) einseitige, empfangsbedürftiges RG
WE muss Empfänger zugehen (Kündigung)

b) einseitige, nicht empfangsbedürftige RG
werden bereits mit der Abgabe wirksam (Testament)

17
Q

Mehrseitige RG

A

werden erst wirksam wenn mehrere Personen einander korrespondierende WE abgegeben haben (Vertrag)

18
Q

Verpflichtungsgeschäft

A

jmd wird zu einer Leistung verpflichtet und jmd anderes erhält Anspruch

19
Q

Verfügungsgeschäft

A

wirkt unmittelbar auf ein Recht (zB Eigentum) ein

Inhaberschaft wird durch Übertragung geändert

20
Q

Trennungsprinzip

A

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft sind streng zu unterscheidende RG mit untersch Inhalten

21
Q

Abstraktionsprinzip

A

Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts ist unabhängig von Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts