Jura- Einwendungen und Einrede Flashcards
Voraussetzung für die Durchsetzung einer Forderung?
- ein Anspruch (was)
- des Inhabers eines Forderungsrechts gegen ein anderes Rechtssubjekt (wer gegen wen)
- der auf einer Anspruchsgrundlage beruht (woraus)
- Anspruchsgegner darf kein Gegenrecht haben (Einwendungen/ Einrede)
Anspruchsgegner hat verschieden Möglichkeiten sich gegen Anspruch zu wehren:
er kann Anspruch bestreiten indem er behauptet,dass
- der Anspruch aus einem best Grund gar nicht erst entstanden ist (Rechtshindernde Einwendung)
- der Anspruch zwar einmal bestand, danach aber wieder erloschen ist (rechtsvernichtende Einwendung)
- er kann behaupten dass ihm Gegenrecht zustehe welches den Anspruch entgegensteht (Einrede)
Drei Formen der Einrede
- dauernde (peremptorische) Einrede: Schuldner kann Leistung dauerhaft verweigern (Verjährung)
- aufschiebende (dilatorische) Einrede: Schuldner kann Leistung vorübergehend verweigern
- anspruchsbeschränkende (rechtshemmende) Einrede. Anspruch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzbar
Einwendungen
berücksichtigt Richter vor Gericht von Amts wegen, ohne Zutun des Beklagten
Einreden
muss der Beklagte erheben
Schema für die Prüfung eines Anspruchs:
- Anspruch entstanden?
Entstehungsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage
Keine rechtshindernden Einwendungen (Geschäftsunfähigkeit) - Anspruch untergegangen?
durch rechtsverhindernde Einwendungen - Anpruch durchsetzbar?
ggf. undurchsetzbar wegen rechtshemmender Einrede
Privatautonomie
Freiheit des Einzelnen zur Gestaltung seiner Rechtsverhältnisse nach seinem Willen. Wesentlicher Kern ist Vertragsfreiheit.
Aus was besteht Vertragsfreiheit?
- Abschlussfreiheit (mit wem)
- Inhaltsfreiheit (was)
- Formfreiheit
Einschränkungen der Abschlussfreiheit durch..
Schutz des Handelnden durch Berücksichtigung von
- Geschäftsfähigkeit
- Willensmängeln
- Faktischer Verhandlungsungleichheit bei Verbraucherverträgen
Drei Bausteine des Zivilrechts
- Rechtsgeschäft
- Willenserklärung
- Vertrag
Rechtsgeschäft
ist eine Privat-WE, gerichtet auf die Hervorhebung eines rechtlichen Erfolgs, der nach der Rechtsordnung deswegen eintritt, weil er gewollt ist
3 wichtige Aspekte des RG
- dient dem Einzelnen als Werkzeug zur Verwirklichung seiner Privatautonomie
- rechtlicher Erfolg tritt ein, weil er gewollt ist
- Mindestelement jeweils eine WE
Geschäftsähnliche Handlungen
Rechtsfolge tritt von Gesetz wegen ein, auch ohne Wille
Aufforderungen
Mahnungen
Mitteilungen
Realakt
tatsächliche Willensbetätigung, die kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführt
Unterteilung der RG
Einseitige/Mehrseitige