Jura- Geschäftsfähigkeit I Flashcards

1
Q

Def Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeit, Träger von Rechten u Pflichten zu sein

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2
Q

Def Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit, RG selbständig wirksam vorzunehmen u somit am Rechtsverkehr teilzunehmen

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3
Q

Def Handlungsfähigkeit

A

Fähigkeit, überhaupt rechtl Handlungen vorzunehmen §140

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4
Q

Wer ist geschäftsunfähig?

A
  • wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat §104
  • wer sich in einem dauernden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet §104 Nr.2
  • Alkohol erst ab weit über 2%!
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5
Q

Partielle Geschäftsunfähigkeit

A

leidet unter Störung, die bestimmte Geschäfte unmöglich macht

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6
Q

Relative Geschäftsunfähigkeit

A

jmd wird umso geschäftsunfähiger desto komplexer das RG wird

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7
Q

Betreuung durch das Vormundschaftsgericht §1896

A
  • wer unter Betreuung steht ist grundsätzlich weiterhin geschäftsfähig
  • Betreuer ist gesetzl Vertreter
  • Vormundschaftsgericht kann best WE des Betreuten unter Einwilligungsvorbehalt stellen §1903 (Betreuer muss vorher seine Einwilligung erteilen)
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8
Q

Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit

A
  • Geschäftsunfähige kann keine WE abgeben §105 oder entgegennehmen §131
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9
Q

Ausnahmen §105a S.1:

A

Geschäfte eines volljährigen Geschäftsunfähigen …

  • des tägl Lebens
  • die mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden
  • bei denen Leistung u Gegenleistung bewirkt wurden
  • die keine Gefahr für Person/Vermögen des Geschäftsunfähigen darstellen
  • sind in Ansehung von Leistung u Gegenleistung wirksam
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10
Q

Beschränkte Gesch.fähigkeit

A
  • im Zweifel entscheidet BGB zugunsten des Mj
  • werden durch gesetzl Vertreter vertreten
  • Vertreter nehmen im Namen des beschr. Gesch.fähigen u mit Wirkung für u gegen ihn am Rechtsverkehr teil
  • Eltern nehmen dieses Recht gemeinschaftlich wahr (Gesamtvertretung)
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11
Q

zustimmungsfreie RG

A
  • ist ein RG nicht rechtl nachteilig, kann es der Mj ohne Einwilligung der Eltern eingehen
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12
Q

zustimmungsbedürftige RG

A
  • für RG durch die der MJ nicht lediglich einen rechtl Vorteil erlangt, ist eine Einwilligung des gesetzl Vertreters erforderlich
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13
Q

Was bedeutet rechtl Nachteil?

A

NICHT wirtschaftl Nachteil

Das Erleiden eines Rechtsverlusts

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14
Q

Rechtl neutrale Geschäfte?

A

nach hM zustimmungsfrei (Mj als Vertreter)

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15
Q

Mj - Verpflichtungsgeschäfte

A
  • selten rechtl vorteilhaft, da sich Mj regelmäßig zu etw verpflichtet (Leihe mit Rückgabepflicht)
  • Nur Schenkung, Empfang eines Schuldversprechens/ Schuldanerkenntnisses
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16
Q

Mj- Verfügungsgeschäfte

A
  • nur nachteilig sofern ein Rechtsverlust bewirkt wird (Übereignung an ihn)
17
Q

Einwilligung

A

gem §107 vor Abschluss des RG

18
Q

Zustimmung

A

gem §108 Abs1 nach Abschluss des RG

19
Q

Einzeleinwilligung

A

Zustimmung des gesetzl Vertreters für ein einziges RG (Kauf einer Zeitung)

20
Q

Generaleinwilligung

A

Zustimmung zu einer Reihe zunächst nicht individualisierter RG (alle bei einem Ausflug vorkommenden RG)

21
Q

Reichweite der Einwilligung

A
  • Einwilligung darf nicht so weit gezogen werden dass Mj dadurch partiell geschäftsfähig wird
  • durch Auslegung zu ermitteln
  • im Zweifel enge Auslegung
22
Q

Taschengeldparagraph §110

A

besondere Art der konkludenten Einwilligung, bei deren Auslegung die Selbstbestimmung des Mj u das Erziehungsrecht der Eltern als gegenläufige Prinzipien berücksichtigt werden müssen

23
Q

Voraussetzungen Taschengeldparagraph

A
  1. Keine Zustimmung des gesetzl Vertreters
  2. Mittel, die dem MJ zu diesem Zweck/ zur freien Verfügung überlassen werden (nicht nur Taschengeld)
  3. Bewirken der vertragsmäßigen Leistung = vollst Erfüllung der vertragl Pflichten
24
Q

Rechtsfolgen fehlende Einwilligung

A
  1. einseitige RG- unwirksam §111 S1

2. Verträge sind schwebend wirksam, gem §108 von Genehmigung abhängig

25
Q

Einseitige RG

A

können nicht durch Genehmigung wirksam werden

  • Gegner soll sofort Klarheit haben
  • selbst Einwilligung ist an Voraussetzungen geknüpft, unwirksam wenn:
  • Mj sie nicht schriftl vorlegt
  • und der andere sie aus diesem Grund zurückweist
  • es sei denn, er wurde vom gesetzl Vertreter über Genehmigung informiert
26
Q

Verträge

A
  • schwebend unwirksam, bis
  • sie genehmigt werden
  • ihre Genehmigung verweigert wird
  • durch Genehmigung ist Vertrag von Anfang an wirksam
  • Vertragspartner kann Frist zur Genehmigung zu 2 Wochen machen §108Abs2S1
27
Q

Während der Schwebezeit

A
  • Vertragspartner grundsätzlich gebunden

- kann sich aber bis zur Genehmigung durch Widerruf vom Vertrag lösen §109 Abs1

28
Q

Prüfungsschema: WE eines beschr Geschfähigen §§106

A
  1. Lediglich rechtl Vorteil §107?
    - wenn (-) dann Einwilligung erforderlich
  2. Einwilligung des gesetzl Vertreters §107?
    - wenn (-) dann…
  3. Taschengeldparagraph §110?
    - wenn (-) dann…
  4. Genehmigung des gesetzl Vertreters §108?
    - wenn (-) dann…
  5. Vertrag schwebend wirksam §108 Abs1
    - bis Genehmigung erfolgt (dann ex tunc wirksam)
    - bis endgültig verweigert wird (dann endgültig unwirksam)
    - Widerruf des anderen Teils erfolgt (dann Rechtsfolge §109)
29
Q

Def “lediglich rechtl Vorteil”

A

ein rechtl Vorteil besteht dann wenn der MJ aus seinem Vermögen, das er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben u keine neuen Belastungen auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt

30
Q

Gesetzli Vertreter des MJ?

A

§1626,1629: Eltern gemeinschaftlich

31
Q

“bewirken” gem §110

A

Bewirken meint die vollständige Erfüllung §362 der Verpflichtung