Jura- Geschäftsfähigkeit I Flashcards

1
Q

Def Rechtsfähigkeit

A

Fähigkeit, Träger von Rechten u Pflichten zu sein

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2
Q

Def Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit, RG selbständig wirksam vorzunehmen u somit am Rechtsverkehr teilzunehmen

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3
Q

Def Handlungsfähigkeit

A

Fähigkeit, überhaupt rechtl Handlungen vorzunehmen §140

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4
Q

Wer ist geschäftsunfähig?

A
  • wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat §104
  • wer sich in einem dauernden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet §104 Nr.2
  • Alkohol erst ab weit über 2%!
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5
Q

Partielle Geschäftsunfähigkeit

A

leidet unter Störung, die bestimmte Geschäfte unmöglich macht

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6
Q

Relative Geschäftsunfähigkeit

A

jmd wird umso geschäftsunfähiger desto komplexer das RG wird

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7
Q

Betreuung durch das Vormundschaftsgericht §1896

A
  • wer unter Betreuung steht ist grundsätzlich weiterhin geschäftsfähig
  • Betreuer ist gesetzl Vertreter
  • Vormundschaftsgericht kann best WE des Betreuten unter Einwilligungsvorbehalt stellen §1903 (Betreuer muss vorher seine Einwilligung erteilen)
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8
Q

Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit

A
  • Geschäftsunfähige kann keine WE abgeben §105 oder entgegennehmen §131
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9
Q

Ausnahmen §105a S.1:

A

Geschäfte eines volljährigen Geschäftsunfähigen …

  • des tägl Lebens
  • die mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden
  • bei denen Leistung u Gegenleistung bewirkt wurden
  • die keine Gefahr für Person/Vermögen des Geschäftsunfähigen darstellen
  • sind in Ansehung von Leistung u Gegenleistung wirksam
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10
Q

Beschränkte Gesch.fähigkeit

A
  • im Zweifel entscheidet BGB zugunsten des Mj
  • werden durch gesetzl Vertreter vertreten
  • Vertreter nehmen im Namen des beschr. Gesch.fähigen u mit Wirkung für u gegen ihn am Rechtsverkehr teil
  • Eltern nehmen dieses Recht gemeinschaftlich wahr (Gesamtvertretung)
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11
Q

zustimmungsfreie RG

A
  • ist ein RG nicht rechtl nachteilig, kann es der Mj ohne Einwilligung der Eltern eingehen
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12
Q

zustimmungsbedürftige RG

A
  • für RG durch die der MJ nicht lediglich einen rechtl Vorteil erlangt, ist eine Einwilligung des gesetzl Vertreters erforderlich
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13
Q

Was bedeutet rechtl Nachteil?

A

NICHT wirtschaftl Nachteil

Das Erleiden eines Rechtsverlusts

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14
Q

Rechtl neutrale Geschäfte?

A

nach hM zustimmungsfrei (Mj als Vertreter)

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15
Q

Mj - Verpflichtungsgeschäfte

A
  • selten rechtl vorteilhaft, da sich Mj regelmäßig zu etw verpflichtet (Leihe mit Rückgabepflicht)
  • Nur Schenkung, Empfang eines Schuldversprechens/ Schuldanerkenntnisses
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16
Q

Mj- Verfügungsgeschäfte

A
  • nur nachteilig sofern ein Rechtsverlust bewirkt wird (Übereignung an ihn)
17
Q

Einwilligung

A

gem §107 vor Abschluss des RG

18
Q

Zustimmung

A

gem §108 Abs1 nach Abschluss des RG

19
Q

Einzeleinwilligung

A

Zustimmung des gesetzl Vertreters für ein einziges RG (Kauf einer Zeitung)

20
Q

Generaleinwilligung

A

Zustimmung zu einer Reihe zunächst nicht individualisierter RG (alle bei einem Ausflug vorkommenden RG)

21
Q

Reichweite der Einwilligung

A
  • Einwilligung darf nicht so weit gezogen werden dass Mj dadurch partiell geschäftsfähig wird
  • durch Auslegung zu ermitteln
  • im Zweifel enge Auslegung
22
Q

Taschengeldparagraph §110

A

besondere Art der konkludenten Einwilligung, bei deren Auslegung die Selbstbestimmung des Mj u das Erziehungsrecht der Eltern als gegenläufige Prinzipien berücksichtigt werden müssen

23
Q

Voraussetzungen Taschengeldparagraph

A
  1. Keine Zustimmung des gesetzl Vertreters
  2. Mittel, die dem MJ zu diesem Zweck/ zur freien Verfügung überlassen werden (nicht nur Taschengeld)
  3. Bewirken der vertragsmäßigen Leistung = vollst Erfüllung der vertragl Pflichten
24
Q

Rechtsfolgen fehlende Einwilligung

A
  1. einseitige RG- unwirksam §111 S1

2. Verträge sind schwebend wirksam, gem §108 von Genehmigung abhängig

25
Einseitige RG
können nicht durch Genehmigung wirksam werden - Gegner soll sofort Klarheit haben - selbst Einwilligung ist an Voraussetzungen geknüpft, unwirksam wenn: - Mj sie nicht schriftl vorlegt - und der andere sie aus diesem Grund zurückweist - es sei denn, er wurde vom gesetzl Vertreter über Genehmigung informiert
26
Verträge
- schwebend unwirksam, bis - sie genehmigt werden - ihre Genehmigung verweigert wird - durch Genehmigung ist Vertrag von Anfang an wirksam - Vertragspartner kann Frist zur Genehmigung zu 2 Wochen machen §108Abs2S1
27
Während der Schwebezeit
- Vertragspartner grundsätzlich gebunden | - kann sich aber bis zur Genehmigung durch Widerruf vom Vertrag lösen §109 Abs1
28
Prüfungsschema: WE eines beschr Geschfähigen §§106
1. Lediglich rechtl Vorteil §107? - wenn (-) dann Einwilligung erforderlich 2. Einwilligung des gesetzl Vertreters §107? - wenn (-) dann... 3. Taschengeldparagraph §110? - wenn (-) dann... 4. Genehmigung des gesetzl Vertreters §108? - wenn (-) dann... 5. Vertrag schwebend wirksam §108 Abs1 - bis Genehmigung erfolgt (dann ex tunc wirksam) - bis endgültig verweigert wird (dann endgültig unwirksam) - Widerruf des anderen Teils erfolgt (dann Rechtsfolge §109)
29
Def "lediglich rechtl Vorteil"
ein rechtl Vorteil besteht dann wenn der MJ aus seinem Vermögen, das er bei Abschluss des Vertrages besitzt, nichts aufgeben u keine neuen Belastungen auf sich nehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt
30
Gesetzli Vertreter des MJ?
§1626,1629: Eltern gemeinschaftlich
31
"bewirken" gem §110
Bewirken meint die vollständige Erfüllung §362 der Verpflichtung