Jura- Geschäftsfähigkeit I Flashcards
Def Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten u Pflichten zu sein
Def Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, RG selbständig wirksam vorzunehmen u somit am Rechtsverkehr teilzunehmen
Def Handlungsfähigkeit
Fähigkeit, überhaupt rechtl Handlungen vorzunehmen §140
Wer ist geschäftsunfähig?
- wer das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat §104
- wer sich in einem dauernden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet §104 Nr.2
- Alkohol erst ab weit über 2%!
Partielle Geschäftsunfähigkeit
leidet unter Störung, die bestimmte Geschäfte unmöglich macht
Relative Geschäftsunfähigkeit
jmd wird umso geschäftsunfähiger desto komplexer das RG wird
Betreuung durch das Vormundschaftsgericht §1896
- wer unter Betreuung steht ist grundsätzlich weiterhin geschäftsfähig
- Betreuer ist gesetzl Vertreter
- Vormundschaftsgericht kann best WE des Betreuten unter Einwilligungsvorbehalt stellen §1903 (Betreuer muss vorher seine Einwilligung erteilen)
Rechtsfolgen der Geschäftsunfähigkeit
- Geschäftsunfähige kann keine WE abgeben §105 oder entgegennehmen §131
Ausnahmen §105a S.1:
Geschäfte eines volljährigen Geschäftsunfähigen …
- des tägl Lebens
- die mit geringfügigen Mitteln bewirkt werden
- bei denen Leistung u Gegenleistung bewirkt wurden
- die keine Gefahr für Person/Vermögen des Geschäftsunfähigen darstellen
- sind in Ansehung von Leistung u Gegenleistung wirksam
Beschränkte Gesch.fähigkeit
- im Zweifel entscheidet BGB zugunsten des Mj
- werden durch gesetzl Vertreter vertreten
- Vertreter nehmen im Namen des beschr. Gesch.fähigen u mit Wirkung für u gegen ihn am Rechtsverkehr teil
- Eltern nehmen dieses Recht gemeinschaftlich wahr (Gesamtvertretung)
zustimmungsfreie RG
- ist ein RG nicht rechtl nachteilig, kann es der Mj ohne Einwilligung der Eltern eingehen
zustimmungsbedürftige RG
- für RG durch die der MJ nicht lediglich einen rechtl Vorteil erlangt, ist eine Einwilligung des gesetzl Vertreters erforderlich
Was bedeutet rechtl Nachteil?
NICHT wirtschaftl Nachteil
Das Erleiden eines Rechtsverlusts
Rechtl neutrale Geschäfte?
nach hM zustimmungsfrei (Mj als Vertreter)
Mj - Verpflichtungsgeschäfte
- selten rechtl vorteilhaft, da sich Mj regelmäßig zu etw verpflichtet (Leihe mit Rückgabepflicht)
- Nur Schenkung, Empfang eines Schuldversprechens/ Schuldanerkenntnisses