Jura- Allgemeines Flashcards
Auf was bezieht sich Schuldrecht?
Verhältnis von Person zu Person
Auf was bezieht sich Sachenrecht?
Verhältnis von Person zu Sache
Definition Sache
§90BGB Körperliche Gegenstände
Keine Sachen sind…
Energien
Urheberrecht
Forderungen
Tiere
Einteilung von Sachen
Bewegliche
Unbewegliche
Welche Rechte gibt es an Sachen? (dingl Rechte)
Eigentum Recht zum Besitz (Nießbrauch) Recht zur Nutzung (Nießbrauch) Recht zur Veräußerung Erwerbsrecht
Definition Eigentum
das umfassendste Recht einer Sache
Definition Besitz
die tatsächliche, vom Rechtstitel unabhängige, willentliche Innehabung einer Sache
Definition Verfügung
Verfügung ist ein RG, durch das der Verfügende unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonstwie in seinem Inhalt ändert
2 Formen des RG
Verpflichtungsgeschäft
Verfügungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft
RG durch das sich jmd zu einer Leistung verpflichtet u damit für einen anderen einen Anspruch begründet
Verfügungsgeschäft
eine Rechtsänderung wird herbeigeführt
Rechtsgeschäft das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, Aufhebung, Inhaltsänderung oder Belastung
Trennungsprinzip
schuldrechtliche von dinglichen Verträgen trennen
Voraussetzungen einer Verfügung über Grundstücke
- Einigung
- Eintragung in Grundbuch
- Einigsein bei Eintragung
- Berechtigung des Veräußerers
Voraussetzung zur Übereignung mobiler Sachen
- Einigung
- Übergabe
- Eingsein bei Übergabe
- Berechtigung des Übereignenden
Vorausgabe zum Herausgabeanspruch
- Anspruchsteller ist Eigentümer der Sache
- Anspruchsgegner ist Besitzer
- Anspruchsgegner steht kein Recht zum Besitz zu
Def Rechtsgeschäft
Akt, der auf den Eintritt einer Rechtsfolge gerichtet ist und diese Rechtsfolge, soweit von der Rechtsordnung anerkannt, auch herbeiführt. Zum Tatbestand des Rechtsgeschäfts gehören, je nach den rechtl Anforderungen, eine od mehrere WE
Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
Rechtsgeschäft
WE
Vertrag
Def WE
Willensäußerung einer Person, die unmittelbar auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist
Def Vertrag
Rechtsgeschäft, das aus mind 2 übereinstimmenden WE besteht
Def Geschäftsähnliche Handlung
Erklärung, insbesondere Mitteilung od Aufforderun, die kraft des Gesetzes eine best Rechtsfolge herbeiführt
Def verkehrssitte
Die im Verkehr der beteiligten Kreise herrschende tatsächliche Übung
Def Leistung
Bewusste u zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens