Jura- Allgemeines Flashcards

1
Q

Auf was bezieht sich Schuldrecht?

A

Verhältnis von Person zu Person

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2
Q

Auf was bezieht sich Sachenrecht?

A

Verhältnis von Person zu Sache

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3
Q

Definition Sache

A

§90BGB Körperliche Gegenstände

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4
Q

Keine Sachen sind…

A

Energien
Urheberrecht
Forderungen
Tiere

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5
Q

Einteilung von Sachen

A

Bewegliche

Unbewegliche

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6
Q

Welche Rechte gibt es an Sachen? (dingl Rechte)

A
Eigentum
Recht zum Besitz (Nießbrauch)
Recht zur Nutzung (Nießbrauch)
Recht zur Veräußerung
Erwerbsrecht
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7
Q

Definition Eigentum

A

das umfassendste Recht einer Sache

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8
Q

Definition Besitz

A

die tatsächliche, vom Rechtstitel unabhängige, willentliche Innehabung einer Sache

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9
Q

Definition Verfügung

A

Verfügung ist ein RG, durch das der Verfügende unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonstwie in seinem Inhalt ändert

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10
Q

2 Formen des RG

A

Verpflichtungsgeschäft

Verfügungsgeschäft

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11
Q

Verpflichtungsgeschäft

A

RG durch das sich jmd zu einer Leistung verpflichtet u damit für einen anderen einen Anspruch begründet

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12
Q

Verfügungsgeschäft

A

eine Rechtsänderung wird herbeigeführt

Rechtsgeschäft das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, sei es durch Übertragung, Aufhebung, Inhaltsänderung oder Belastung

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13
Q

Trennungsprinzip

A

schuldrechtliche von dinglichen Verträgen trennen

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14
Q

Voraussetzungen einer Verfügung über Grundstücke

A
  1. Einigung
  2. Eintragung in Grundbuch
  3. Einigsein bei Eintragung
  4. Berechtigung des Veräußerers
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15
Q

Voraussetzung zur Übereignung mobiler Sachen

A
  1. Einigung
  2. Übergabe
  3. Eingsein bei Übergabe
  4. Berechtigung des Übereignenden
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16
Q

Vorausgabe zum Herausgabeanspruch

A
  1. Anspruchsteller ist Eigentümer der Sache
  2. Anspruchsgegner ist Besitzer
  3. Anspruchsgegner steht kein Recht zum Besitz zu
17
Q

Def Rechtsgeschäft

A

Akt, der auf den Eintritt einer Rechtsfolge gerichtet ist und diese Rechtsfolge, soweit von der Rechtsordnung anerkannt, auch herbeiführt. Zum Tatbestand des Rechtsgeschäfts gehören, je nach den rechtl Anforderungen, eine od mehrere WE

18
Q

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre

A

Rechtsgeschäft
WE
Vertrag

19
Q

Def WE

A

Willensäußerung einer Person, die unmittelbar auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist

20
Q

Def Vertrag

A

Rechtsgeschäft, das aus mind 2 übereinstimmenden WE besteht

21
Q

Def Geschäftsähnliche Handlung

A

Erklärung, insbesondere Mitteilung od Aufforderun, die kraft des Gesetzes eine best Rechtsfolge herbeiführt

22
Q

Def verkehrssitte

A

Die im Verkehr der beteiligten Kreise herrschende tatsächliche Übung

22
Q

Def Leistung

A

Bewusste u zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens