Jura- Anfechtung I Flashcards
1
Q
Welche 5 Willensmängel fallen unter “Fehlender Geschäftswille”?
A
- Scheingeschäfte §117
- Übermittlungsirrtum §120
- Inhaltsirrtum §119
- Eigenschaftsirrtum
- Erklärungsirrtum
2
Q
Welche Willensmängel fallen unter “Fehlendes Erklärungsbewusstsein”?
A
- Scherzerklärungen §118
3
Q
Merkmale der Anfechtung
A
- einige WE führen zwar zu wirksamen RG, sind aber anfechtbar
- der Erklärende hat es in der Hand WE unwirksam zu machen
- einseitige, empfangsbedürftige WE
- formlos möglich, auch wenn das zugrunde liegende RG formgebunden ist
- Inhalt ist auslegungsbedürftig
- Anfechtungswille darf nicht zweideutig sein und muss Gegner innerhalb einer Frist mitgeteilt werden
4
Q
Was ist bei einer Anfechtung zu prüfen?
A
- Zulässigkeit (RG u geschäftsähnliche Handlung)
- Anfechtungserklärung (Anfechtung muss erklärt werden)
- Anfechtungsgrund
- Anfechtungsfrist
5
Q
Rechtswirkung der Anfechtung
A
- Anfechtung wirksam (RG von anfang an (ex tunc) nichtig)
2. Rücktritt (wirkt nur vom Moment der Rücktrittserklärung an (ex nunc))
6
Q
Leistungskondiktion
A
häufig führt Anfechtung dazu, dass bereits erfolgte Leistungen zurückzuerstatten sind
7
Q
Irrtumsanfechtung
A
WE kommt irrtümlich zustande: man will etw anderes erklären als man tatsächlich erklärt hat (fehlender Geschäftswille)
- nur bestimmte Formen des Irrtums sind anfechtbar
- auf die Schuld des Erklärenden kommt es nicht an
AUSLEGUNG GEHT VOR ANFECHTUNG (sofern der Erklärende die Erklärung richtig verstanden hat ist WE wirksam)
8
Q
Unbeachtliche Irrtümer (2)
A
- Motivirrtum (Irrtümer die sich auf die mit der Erklärung verbundenen Ziele beziehen)
- Rechtsfolgeirrtümer (Irrtum über die Rechtsfolgen, die sich aus dem Gesetz bei Abgabe der Erklärung ergeben)
9
Q
Beachtliche Irrtümer (4)
A
- Inhaltsirrtum
- Erklärungsirrtum
- Eigenschaftsirrtum
- Übermittlungsirrtum