Jura- Tutorium Flashcards
Definition Schuldverhältnis
Gläubiger ist berechtigt von Schuldner eine Leistung zu fordern §241Abs1
Schuldverhältnisse können rechtsgeschäftlich oder vertraglich sein
Definition Anspruch
das Recht, von einem anderen ein Tun/Unterlassen zu verlangen §194 Abs1
Prüfungsreihenfolge von Ansprüchen
- Vertragl Ansprüche
- Quasi-Vertragl Ansprüche
- Dingl Ansprüche
- Deliktische Ansprüche
- Bereicherungsrechtl Ansprüche
Def Vertrags
zwei inhaltlich übereinstimmende WE die wechselbezüglich abgegeben werden, Angebot u Annahme
Merkmale eines Kaufvertrags
- schuldrechtlich
- setzt Angebot u Annahme voraus
- Einigung über Kaufpreis u -sache
- Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Sache zu übergeben u Eigentum zu verschaffen §433Abs1
Essentialia negotii
Mindestinhalt eines best Vertrages über die sich Parteien einig sein müssen dass Vertrag überhaupt geschlossen wird
Voraussetzungen KV
- Zustandekommen eines Vertrags (Angebot&Annahme)
- Gegenstand ist Kauf
a) Objekt ist best Sache/Tier/Recht
b) Gegenleistung ist best Summe des Geldes
Leistung, Gegenleistung, Vetragsparteien
Voraussetzungen zur Eigentumsübergabe
- Einigung
- Übergabe (Realakt)
- Einigung bei Übergabe
- Berechtigung des Übertragenden
Def Angebot
empfangsbedürftige WE, durch die ein Vertragsschluss einem anderen so angetragen wird, dass nur von dessen Einverständnis das Zustandekommen des Vertrags abhängt
invitatio ad offerendum
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung an andere, ihrerseits ein Angebot zu machen.
Es fehlt ein RBW beim Erklärenden. (Bsp Schaufenster)
Def Handlungswille
Der Handlungswille ist der Wille, überhaupt irgendeine Handlung vorzunehmen.
Def Erklärungsbewusstsein
Erklärungsbewusstsein ist der Wille, nicht nur irgendeine, sondern gerade eine rechtl relevante Handlung vorzunehmen
Def Erklärungstheorie
Erklärungsbewusstsein ist für eine WE nicht erforderlich
ein Verhalten, das sich für den Erklärungsempfänger als Ausdruck eines best Willens zum Rechtserfolg darstellt, ist dem Erklärenden auch ohne Erklärungsbewusstsein als WE zuzurechnen, wenn er bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass seine Erklärung als WE aufgefasst wird, und dem Erklärungsempfänger das Fehlen des Erklärungsbewusstseins nicht bekannt war
Argumente pro Willenstheorie
- Eine ohne Erklärungsbewusstsein abgegebene WE verletzt die Privatautonomie. Geltungsgrund der durch die WE ausgelösten Rechtsfolge sei der tats subj Wille des Erklärenden
- §118: Nichtigkeit
Argumente pro Erklärungstheorie
- Schutz des Vertrauens des Erklärungsempfängers
- Schutz des Rechtsverkehrs
- Freiheit der Wahl der Erklärungshandlung schließe für den Erklärenden eine Verantwortung ein, die es rechtfertigt, ihm u nicht dem Erklärungsempfänger das Erklärungsrisiko anzulasten §119 S.1
- Privatautonomie wird nicht verletzt da Erklärende immer noch die Möglichkeit der Anfechtung hat