Jura- Der Vertragsschluss- Angebot Flashcards
Welche Bedeutung/ Funktion hat ein Vertrag?
- Verwirklichung der Privatautonomie
- als rechtsgesch. Begründung eines Schuldverhältnisses aus dem eine Verpflichtung entsteht (=Verpflichtungsgesch.)
- zur wirksamen rechtsgesch. Verfügung über Gegenstände (=Verfügungsgesch.)
Eigenschaften eines Vertrags
Vertrag hat bindenden Charakter u muss eingehalten werden
“pacta sunt servanda”
Def “Angebot”
ein Angebot ist eine einseitig, empfangsbed WE durch die einem anderen ein Vertragsschluss in der Weise angetragen wird, dass der Vertrag durch bloße Zustimmung des anderen zustande kommen kann.
Welche Eigenschaften hat ein Angebot?
- Angebot ist eine einseitig, empgangsbed (wird also mit Zugang wirksam) WE
- bereits ein Angebot zum Vertragsschluss hat für den Antragenden eine bindende Wirkung
- wenn der andere das Angebot annimmt muss man Vertrag erfüllen
Inwieweit muss bei einem Angebot abgegrenzt werden?
liegt ein bindendes Angebot oder nur eine Absichtserklärung (=Speisekarte, Werbeprospekt) vor?
wie erkenne ich ob ein Vertragsschluss oder eine Absichtserklärung vorliegt?
- relevant beim obj. Tatbestand der WE:
- liegt ein RBW vor?
- wesentl Vertragspunkte (essentialia negotii) müssen erkennbar sein für Vermittlung des RBW:
- Bestimmung d Vertragsparteien/-gegenstand (müssen zumindest bestimmbar sein, auch durch Dritten)
- unwichtigere Nebenpunkte können unbestimmbar sein
(manchmal kann Vergütung offen sein) - kann an unbest Personenkreis gerichtet sein (offerta ad incertas personas)
- RBW setzt eine unbedingte Bereitschaft zur Erfüllung voraus (fehlt bei Gefälligkeiten u unverb Äußerungen)
Merkmale :invitation ad offerendum
- unverbindl Anpreisung von Waren
- Erklärende will sich nicht binden sondern fordert Gegenseite nur aus, ihrerseits ein Angebot zu machen
- Angebot geht also vom Kunden aus
Def “invitatio ad offerendum”
Aufforderung zur Offerte ist kein Angebot, sondern nur eine Aufforderung an andere, ihrerseits ein Angebot zu machen. Es fehlt daher der RBW des Erklärenden.
Abgrenzung zw “invitatio ad offerendum” und “offerte ad incertas personas”
- beide Erklärungen richten sich an unbest Personenkreis
- Angebot “offerte ad incertas personas” ist bindend
- Angebot “invitatio ad offerendum” ist NICHT bindend
- nach dem Volumen u Besonderheiten des Geschäfts (Alltag od außergewöhnlich)
- nach dem Interesse d Erklärenden, sich seinen Vertragspartner auswählen zu können (Bonität, Seriösität)
- nach dem Interesse d Erklärenden, die Zahl möglicher Geschäftspartner in Grenzen zu halten (wenn Offerte nicht reicht haftet Verkäufer grundsätzlich für jeden nicht erfüllbaren Vertrag auf Schadensersatz)
- Warenautomat
- nach hM liegt in der Inbetriebnahme d Automaten eine “offerte ad incertas personas” vor (3 Voraussetzungen):
- hinreichend Ware im Automaten
- korrekter Geldbetrag wird eingeworfen
- keine Fehlfunktion (sonst Schadensersatzpflicht)
- Annahmeerkl d Kunden kann eig erst zugehen wenn Leerung d Geldfachs stattfindet (Ausweg §151 S.1: Nach der Verkehrssitte wird auf Zugang der Annahmeerkl verzichtet)
- Schaufensterauslagen, Kataloge..
- kein Vertragsangebot, auch bei bindender Preisangabe will der Verkäufer sich den Kunden ggf aussuchen/ eine Schadensersatzpflicht vermeiden
- Selbstbedienungsläden
- streitig von wem Angebot abgegeben wird: entweder vom Händler durch Auszeichnung d Ware od vom Kunden durch Vorlegen an der Kasse
- Selbstbedienungstankstelle
- nach hM gibt Betreiber durch betriebsbereite Zapfsäule das Angebot ab, Kunde nimmt durch Befüllen Angebot konkludent an
- Kaufvertrag kommt bereits mit Abschluss d Tankvorgangs zustande u nicht erst an der Kasse
- streitig ist ob Übereignung mit Tanken oder Bezahlung stattfindet
- Versteigerungen §156 S.1
- Bieter gibt Angebot ab
- Versteigerer nimmt durch Zuschlag an
- Angebot erlischt bei höherem Gebot/ ohne Zuschlag
- bei ebay erfolgt kein Zuschlag durch Versteigerer deshalb keine Anwendung von §156
Bindungswirkung des Angebots:
1.) Beginn der Bindung
- Bindung beginnt mit Zugang d Angebots beim Empfänger §145
- Bindung entfällt wenn zuvor/gleichzeitig ein Widerruf eingeht