Jura- Anfechtung II Flashcards
Erklärungsirrtum
- jmd setzt ein anderes Erklärungszeichen als er will, weil er sich verspricht, verschreibt, vertippt etc.
=Irrtum über Erklärungshandlung
(man schreibt 1.000 anstatt 100
Übermittlungsirrtum
- Unterfall des Erklärungsirrtums
- Bsp Bote vertauscht Empfänger von Briefen
- nur Erklärungsboten sind betroffen weil nur sie Bestandteil des Übermittlungsrisikos sind
Inhaltsirrtum
- jmd war bei der Abgabe einer WE über deren Inhalt im Irrtum (Irrtum über Erklärungsbedeutung)
. jmd weiss zwar was er sagt, irrt aber über die Bedeutung (“gros”) - benennt der Erklärende die Sache falsch u der andere meint das gleiche ist Erklärung trotzdem zustande gekommen (FALSA DEMONSTRATIO NON NOCET- Haakjöringsköd)
Kalkulationsirrtum (Sonderfall)
- offener / verdeckter Kalkulationsirrtum
- Bsp Verkäufer verrechnet sich bei Endverkaufspreis- Preis war vorher ausgeschrieben =Anfechtbar/ Preis war nicht ausgeschrieben = Nicht anfechtbar
Eigenschaftsirrtum
- Fehler bei Willensbildung
- ausnahmsweise beachtliche Form des Motivirrtums, sofern es um Eigenschaften der Person/Sache geht, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden
- relevant sind alle Eigenschaften, die den Wert der Sache bestimmen, NICHT der Wert der Sache selbst (Preis ist nicht dauerhaft)
Def “Eigenschaften einer Sache”
alle wertbildenden (bestimmen Wert) Faktoren
Def “Eigenschaften einer Person”
Merkmale die für eine gewisse Dauer anhaften oder sie charakterisieren (Beruf/Kreditfähigkeit…)
Anfechtungsfrist bei Irrtumsanfechtung
- Anfechtung muss unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen
- maßgeblich für Beginn der Frist ist die Kenntnisnahme des Anfechtungsgrundes
- das Ende ist flexibel (einige Tage bis max 2 Wochen)
Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
- bei Irrtumsanfechtung liegt die Quelle des Willensmangels beim Erklärenden, daher Schadensersatzpflicht
- bezieht sich auf Vertrauensschaden
Umfasst von Ersatz sind:
- Nutzlose Aufwendungen, die im Vertrauen auf die Gültigkeit des angefochtenen RG geschlossen wurden (Transport eines angefochtenen Schranks)
- Gewinn, der dadurch entgangen ist, dass ein anderes Geschäft unterlassen wurde
- Höchstgrenze ist Betrag des Interesses, das der Anfechtungsgegner an der Gültigkeit des Geschäfts eigentlich gehabt hätte (Gegner soll mit Anfechtung nicht besser dastehen als vorher)
Aufbauschema zur Irrtumsanfechtung
- Zulässigkeit der Anfechtung
- Anfechtungserklärung
- Anfechtungsgrund (Inhaltsirrtum/Erklärungsirrtum/ Übermittlungsirrtum/Eigenschaftsirrtum)
- Anfechtungsfrist (unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern)
- Rechtsfolge (Nichtigkeit ex tunc/ Ersatz des Vertrauensschadens)
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- vorsätzlich herbeigeführter Irrtum
- Anfechtungsgegner ist nicht schutzwürdig, gleichzeitig verdient Getäuschte besonderen Schutz
- Täuschung durch aktives Tun oder Unterlassen (Verschweigen)
- Täuschung durch Unterlassen setzt eine Aufklärung voraus, wobei jeder selbst verantwortlich für seine Informationsbeschaffung ist
Def “Täuschung”
Erregung, Verstärkung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums über Tatsachen (nicht Weturteile)
Eine Aufklärungspflicht besteht immer, wenn…
- zulässigerweise gefragt wird
- ein Umstand für die Entschließung des Anfechtenden besonders wichtig ist u dieser eine Mitteilung nach der Verkehrssitte erwarten kann
- ein besonderes Treueverhältnis besteht
Kausalität zw Täuschung und WE
-WE muss genau auf der Täuschung beruhen
- es genügt dass Täuschung mitentscheidend zur WE war
- wer sowieso schon zur WE entschlossen war, kann nicht wegen Täuschung anfechten
auch wenn Täuschung leicht zu durchschauen ist, kann angefochten werden