Internationeler umfeld Flashcards
Ziele der internationalen Einsatz von Arbeitskräften
1) erforderliches Wissen aus dem Stammhaus in die Niederlassungen transferieren
2) direkte Kontrolle und Einfluss des Stammhauses
3) stammhauskultur transferiert wird
4) Personalentwicklung durch Trainer-Programme Ausland
5) Organisationentwicklung durch Nutzung eines internen Benchmarks
Ziele des Arbeitsbehmer im Zusammenhang mit dem internationalen Einsatz
Entwicklung durch höhere Verantwortung
Erwerb von interkulturellen Kompetenzen
Erweiterung der beruflichen Qualifikation
Finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten
Gefahren des Umfelds
Unterschiedliche Erfahrungen des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
Eine fehlende Akzeptanz vor Ort
Die praktizierte Kultur entspricht nicht der internationalen Ausrichtung
Die Prozesse sind komplexer, die Einführung von Systemen anspruchsvoller
Sprachprobleme
Anforderungen an Hr im Umfeld
1) sprachliche Hindernisse und kulturelle Einflüsse
2) rechtliche Aspekte
3) Betriebswirtschaftliche Belange
4) Anforderungen an die Persönlichkeit
Diversity management
Umgang mit der Vielfalt im Unternehmen
Diversity management, was bringt ein:
Chancengleichheit
Verhinderung von Diskriminierung
Nutzung aller Vorteile , die die Vielfalt mit sich bringt
Einfluss auf hr Aufgaben
Planning - längere Zeiträume
Personalsuche - internationale Medien und Plattformen berücksichtigen , kulturaspekte in Gespräche einbauen
Einsatz - Einbau interkultureller Aspekte in die Mitarbeiterziele
Entlohnung- zusätzliche Aspekten in Sozialversicherungen, Quellensteuerabzüge
Entwicklung- unterschiedliche Methoden berücksichtigen (vernetzte oder individuelle)
Freisetzung- weiterführende Erläuterungen
Rechtliche Grundlagen - ausländische Arbeitskräfte
- ausländergesetzt
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (vzae)
- Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP)
- Asylgesezt
Vorhaben für den Enthält einer Arbeitsbewilligung
- dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht
- Gesuch des Arbeitgebers(unselbständige )oder dafür notwendige finanzielle und betriebliche Voraussetzungen erfüllt (selbstständige)
Voraussetzungen nach den Artikeln 20-25
Zu diesen gehört: inländervorrang, Kontrolle der Lohn- und Anstelungsbedingungen , auch Kontingente , bedarfsgerechte Wohnung
Grenzgänger(dritttstaaten)
- in einem Nachbarstaat ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzt
- in einer benachbarten Grenzzone seit mindestens 6 Monaten wohnt
- in der Schweiz innerhalb der Grenzzone arbeitet
Bewilligungsgesuch - Ablauf
1) der Arbeitgeber stellt Gesuch an bei der kantonalen Arbeitsmarktgehörigen
2) die kantonale Gehörige prüft, ob die Voraussetzungen des Ausländergesetrz erfüllt sind und trifft den Vorentscheid.
3) weiter an SEM , prüft aus der Sicht gesamtschweizerischer Belange und erstellt zu Handen des Arbeitgebers und AN eine Verfügung
3) sollte das Ausstellen des Visums erforderlich sein - mache das kantonale Migrationsbehörde
4) Arbeitnehmer meldet sich bei der Einwohnerkontrolle spätestens nach 2 Wochen nach der Einreise an
Bewilligungsgesuch - Unterlagen
- kantonales Gesuchsformular
- Kopie eines offiziellen Reisedokuments
- arbeitsvertrag und stellungsbeschreibung
- bewerbungsdossier
- Stellenausschreibungen und stellenmeldung bei RAV , bewerberliste mit absagegründen
Kann
Für Praktikanten- Ausbildungsprogramm
Für Projekteinsätze- Projektbeschreibung
VEP Bedingungen
- Geografische und berufliche Mobilität
- gleiche Arbeitsbedingungen
- familiennachzug
- gegenseitige Diplomanerkennung
- koordinierter Versicherungsschutz
- Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen
- Aufenthalt auch ohne Erwerbstätigkeit
Stagiaries
18-30 resp. 35 Jahre alt
Mindestens 2-jährige Berufsausbildung
Befristet für Max ein Jahr, kann um 6 Monate verlängert werden.
Stellenwechsel möglich, aber bewilligungspflichtig.
Für EU und EFTA - ausgesetzt
Au-pairs
18-25 Jahre alt , für EU/EFTA - 17-30 Jahre alt
Höchstens ein Jähr, keine Verlängerung , für EU/EFTA- 2 Jahre und geografische Mobilität
Vorhaben:
- Besuch eines Sprachkurses in der Landsprache
- Max Arbeitzeit 30 Stunden pro Woche
- ein Freitag pro Woche
- ortsübliche Entschädigung
- Kost und Logis bei der Gastfamilie
- Leiche Hausarbeit und Kinderbetreuung