Berufliche vorsorge Flashcards
Rechtliche Grundlage
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassen- und Invalidenvorsorge - BVG
Allgemeine Info
Versicherung
Obligatorisch - arbeitsnehmende, Arbeitslose, die Arbeitslosengelder beziehen.
Selbstständige - freiwillig
Zweck - bisherigen Lebenshaltung ermöglichen. Zusammen mit der ersten Säule - 60 % (sollen, aber von der Arbeitsbiografie abhängig)
Organisation- Vorsorgeeinrichtungen oder Pensionkassen
Und Auffangeinrichtung für Arbeitslosen und Selbständige
Versicherter Lohn
Eintrittsschwelle - 21150 chf
Koordinierter Logn - Lohn minus Koordinationsabzug - 24675
Löhne unter Koordinationabzug - 3525 chf
Löhne über Eintrittsschwelle- nicht obligatorisch versichert
Lohnmaximum - 84600 chf
Teilinvalide unter 70 % sind zu versichern.
Befristete Arbeitsverträge - bis 3 Monate nicht obligatorisch versichern
Beiträge der BV
Durch Arbeitsnehmenden finanziert. Der Arbeitsgebwr leistet auch Beiträge, die mindestens die Hälfte der Beiträge seiner Arbeitsnehmender ausmachen
Mindestzinssatz - 1%
Jährliche Altersgutschriften in Prozenten
25-34 - 7%
35-44 - 10%
45-54 - 15 %
55-65(64) - 18%
Deckunggrad - Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vermögen und notwendigen Kapital
Leistungen der BV
Altersrente :
Umwandlungssatz- 6,8 %
Gesetzlich vorgeschrieben
Kapitalabfindung - wenn nichts im Reglement steht, 1/4 des Altersguthabens
Kinderrente - 18 und 25 Jahre entsprechend, 20 %
Invalidenrente
Wie bei Ahv, von Invaliditätsgrad abhängig, mindestens 40 %
Für Rente wird ein mutmaßlicher Akterskapital berechnet . Kinderrente in diesem Fall beträgt auch 20 % der Invalidenrente
Todesfall
Auch mit Kindern oder 5 Jahre gedauerte Ehe oder Partnerschaft und 45 Jahre alt
60 % der Rente
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, erstattet die Kasse eine einmalige Abfindung in der Hlhe von höchstens 3- Jahres- Hinterlassenrenten.
Waisenrente - 20 %
Freizügigkeit und wohneigentumfötderung
Rechtlich- Freizügigkeitgesetz
Versicherte, die ich Unternehmen verlassen, haben Anspruch auf eine Auftrittsleistung.
Beim Eintritt in die neue Vorsorgeeinrichtung - zwingend dieser Einrichtung gutschrieben
Gibt zwei Arten der Einrichtungen - nach dem Leistungsprimat und nach dem Beitragsprimat. (Rebthöhe ist bekannt und entsprechend Beiträge sind bekannt)
Beim Austritt normalerweise Freizügigkeitleistung auf ein Freizügigkeitskonto einbezahlt
Vorzeitige Pensionierung / nicht unter 58 Jahre
Wohneigentunsförderung -
Beschränkt bei über 50-jährigen
Für Erwerb und Bau, für Amortisation von Darkehen und für Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften
Vorbezug - versteuert werden muss, und Verpfändung
Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherungsgesetz - AVIG
Verantwortlich:Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Kantonale Amtstelken
Durchführung: regionale Arbeitsvermittlungszentreb (RAV) und Arbeitslosenkassen (ALV)
Alle Arbeutsnehmenden
Selbstständige dürfen nicht anschließen.
Beiträge:
Lohn bis 148200 - 2,2%
Lohn ab 148200 - Solidaritätbeitrag 1%
Arbeitsgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag je zur Hälfe
Arbeitslosenentschädigung :
Beitrsgzeit von mindest 12 Monateh in den vergangenen 2 Jahren.
Versicherte Verdienst - aufgrund des Einkommens der letzten 6 Monate festgesetzt. Min. 509 chf pro Minat, Max. 148200 pro Jahr
Taggelder für jeden Werktag , 21.7 Werktagen pro Monat.
Sozialversicherungsrechtliche Beiträge - AHV/IV/EO , nichtberufsunfallversicherung, sowie Risikoprämie für die BV - werden abgezogen.
Taggeld -70-80% des Versicherten Verdiensts
Kurzarbeitentschädigung - 80% auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstsausfalls , Arbeitgeber muss nach die Leistung fragen.
Schlechtwetterentschädigung - 80 % nach Ablauf einer Karenzzeit, Empfänger ist Arbeitsgeber
Insolvenzentschädugung - für geleistete Arbeit ausgezahlt, für Max. 4 Monate zu 100% , Arbeitnehmer muss nachweisen.
Arbeitsmarktliche Maßnahmen
Wiedereingliederung gefördert.
Öffentliche Vermittlungsdienst gibt Auskunft über den Arbeitsmarkt
Kurse
Einarbeitungszuschüsse
Förderung der Selbstständigen Erwerbstätigkeit
Weitere
Taggelder ALV
200 bis 500 Taggelder
Innerhalb der folgenden 2 Jahre
Personen bis 25 ohne Unterhaltpflicht - Max. 200 Tagegelder
Personen ab 55 - wenn vor der Arbeitslosigkeit 22-24 Monate Beiträge bezahlt haben , Max. 520 Taggelder
Wenn von 4 Jahren vor der Pensionierung - weitere 120 Tage
Wartefrist abwarten
Vorzeitiger Bezug der bV
Barzahlung bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung
- endgültiges Verlassen der Schweiz in einen Staat außerhalb der EU/EFTA
- selbstverständige Erwerbstätigkeit als Einzelunternehmer oder Kollektivgesellschafter
- Geringfügigkeit des Beitrags
Dritte Säule - die gebundene Vorsorge
Steuerlich Privilegiert
Kann von Banken oder Versicherungen angeboten
Nur Erwerbstätige zugelassen
Kapitaldeckungsverfahren
Max. Beitrag - 6768
Für Personen ohne Pensionskasse - 20% des AHV pfluchtigen Lohns , Max. 33840
Leistungen:
Von Banken - Bezug des angesparten Kapitals
Versicherungen - als Kapitalabfindung oder in eine Rente umzuwandeln.
Bank
Vorteil : flexible Absoarmöglichkeit
Nachteil: der Schutz im Todesfall ist auf die angesparte Guthaben beschränkt. Begünstigt ist nur die Ehegatte
Versicherung:
Vorteil : das Ansparziel ist klar und eindeutig
Nachteil: zusätzliche Kosten (für Versicherungschutz ) getragen werden
Bezug frühestens - 5 Jahre vor Erreichen des Pensionsalters
Nur 5 Jahre weiterführen, wenn man nach Pensionierung Erwerbstätig ist
Der ausgezahlte Betrag wird einmal versteuert , aber zu einem reduzierten Satz.
Vorzeitiger Bezug :
Kauf von Wohneigentum
Schritt in die Selbstständigkeit
Wegzug ins Ausland
Einkauf in die Pensionskasse möglich
Die freie Selbstvorsorge - 3b
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