Erste Säule Flashcards
AHV
Allgemein und obligatorisch
Generationensolidarität
Ausgleicheffekt zwischen Arm und Reich - die Renten auf Maximum begrenzt
Ausgleich zwischen kinderlosen und Eltern - erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Zweck - einen unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben und Verhinderung einer finanziellen Notlage für Hinterlasse
Rechtliche Grundlage
Bundesverfassung und AHVG
Organisation AHV
BSV - Bundesamt für Sozialversicherungen - Aufsicht über alle Institutionen
ZAS - zentrale Ausgleichsstelle - die Gesamtbuchhaltung der AHV und die Zuteilung der Versichertennummern
Ausgleichkassen - die dezentrale Durchführung- ziehen die Beitragen ein und berechnen die Leistungen der AHV
Versicherte
Alle die in Schweiz wohnen oder arbeiten
Angestellte und selbstverständigerwerbene
Nicht Erwerbstätige Personen
Durch AHV auch versichert sind:
Aus der Schweiz entsandte Personen
Die, die aus Schweiz bezahlt werden
Wer in einen Staat auserhalb der EU zieht, kann sich unter bestimmten Bedingungen freiwillig bei der AHV weiterversichern
Wer
Erwertätige ab 17 Jahre , Vollendung
Nichterwerbtätige - ab 20 Jahr, Volkenendung
Erwerbstätige Rentner- ab monatlich 1400 chf
Arbeitslose auch
Größe - 8,4 процента , половину платит Arbeitgeber
Bei geringfügigen Einkommen gilt der Freibetrag von 2300 (jährlich) , gilt nicht für Hausangestellte und künstlerische Tätigkeiten
Minimalbeitrag -478 chf , Maximum bei. Nicht Erwerbstätigen - 23900 chf
Finanzierung
Beiträge der Versicherten, auch Bund - Tabaksteuer, alkoholsteuer und Spielbankenabgabe
Für Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben werden AHV-Ausgleichfonds eingerichtet
Rechnung AHV , Leistungen
Altersrente, Kinder Rente, hilflosenentschädigung , Hilfsmittel- altersleistungen
Witwen - und Witwerrente , Waisenrente - Todesfallleistungen
Vollrente beträgt Minimum 1175 chf, Max 2350 chf
Beitragsdauer - 44 und 43 für Frauen Jahre
Pensionierung kann um 2 Jahre vorverlegen und um 5 Jahre aufschieben
Ehepartnerrente - 150% der maximalen Vollrente
Teirente - vollrente * bezahlte Jahre / положенные годы (44 или 43)
Kinderrente - 40 % der entsprechenden Altersrente bis 18 Jahr oder bis zum 25 Jahr in der Ausbildung
Hilfsmittel - Hörgeräte, Rollstühle
Hilflidenentschödigung - hängt vom Hilfslisigkeitsgrad und beträgt für schwere Fälle 948 pro Monat
Witwenrente - mit Kinder oder Ehefrau zum Zeitpunkt 45 Jahre alt ist
Witwenrente - jüngste Kind nicht 18 Jahr vollendet hat . 80 % der entsprechenden Altersrente
Waisenrente - 40% , oder Vollwaisen - 60 % , bis 18 Jahr oder 25 Jahr in Ausbildung
Invalidenversicherung
Invalidität - psychische, körperliche oder geistige Gesundheitsschäden , Unfähigkeit muss bleibend sein oder längere Zeit (mehr als Jahr ) dauern.
Existenzgrundlage zu sichern im Fall einer Behinderung
Grundsatz - Eingliederung vor Rente
Beiträge - 1,4 % des Lohns
Min - 65 chf, Max - 3250 chf pro Jahr
Leistungen :
Frühintervention (Anpassung des Arbeitsplatzes, Berufsberatung, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung), Eingliederungsmassnahmen - medizinische Maßnahmen (unter 20 Jahre) , berufliche Eingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel , Taggeldern, Entschädigung für Betreuungskosten
Hängt vom Invaliditätsgrad - 40-49% - треть, далее по 10 процентов прибавляем, половина, потом две трети и от 70 процентов полная.
Minimalrente - 1175 , Max -2350
Voraussetzung - 3 Jahre Beiträge vor Eintritt des Versicherungsunfall
Auch kinderrente wie beiAHV
Hilflosenentschädigung , abhängig vom Hilflosengrad
Bei Erreichen des Pensionsalterswird IV Rente durch eine AHV Rente abgelöst
Ergänzungsleistungen
Helfen AHV und IC die minimalen Lebenskosten zu decken.
Gesetz - Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alter- Hinterlassen- und Invalidenversicherung
Bund hat die Übetaufsicht, Ausgleichkassen
Personen - AHV und IV Bezüger, die in der Schweiz wohnen
Jährliche Ergänzungsleistungen- bei der Berechnung werden Pauschale verwendet (Miete , der allgemeinene Levensbedarf, Krankenpflegeversicherung
Als Einkommen kann folgendes angerechnet werden:
Renten aus Versicherungen
Der Eigenmietwert der Wohnung
Wiederkehrende Leistungen von Arbeitsgeber und etc.
Vergütung der Kranken- behinderungskosten - nur wenn nicht durch andere Versicherungen gedeckt . (Zahnärztliche Behandlung, Betreuung zu Hause, kosten für Hilfsmittel, Beteiligung an der Kosten der Krankenkasse)
Wer EL erhält, ist von Gebühren für Radio und TV befreit