Erwerbersatz, Mutterschaft , Zulagen Flashcards

1
Q

Erwerbersatz

A

Erwerbsersatzgesetz

Durch AHV A Ausgleichkassen

Alle, die Militärdienst, Zivieldienst und Zivielschutzdienst , die, die Leiterkurse von Jugend und Sport und Jugendschutzenleitwrkutse absolvieren

Kompensation für den Verdienstausfall für die Zeit einer Dienstleistung

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2
Q

Beiträge und Leistungen der EO

A

Beiträge- 0,45 , halb Arbeitgeber, halb Arbeitsnehmer
Nichterwerbtätige- ab 23 bis 1150 chf
Selbstständige - 0,45 des Reineinkommens

Leistungen 
Grund:
Rekruten - 62 pro Tag
Erwerbstätige- 80 % , min 62 Max 186 
Nichterwerbtätige- 62 oder 111 abhängig von der gradänderungsdienste 

Kinderzulage- 20 pro Tag und Kind
Zusammen mit Grundentschädigung höchstens 245 pro Tag für Erwerbstätige und 123-172 chf für Nichterwerbtätige

Betreuungskostenzulage - mindestens 2 zusammenhängende Tage , ab 20 chf für Dienstperiode , höchstens 67 pro Diensttag
Betriebszulage - 67 chf pro Tag
Eigentümer, Pächter, Nutznießer, teilhabende einer Kollektivgesekkschaft, hauptberuflich arbeitende Familienmitglieder in der Landwirtschaft

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3
Q

Mutterschaftentschädigung

A

Beiträge durch EO

Arbeitsnehmerin oder selbständige
Arbeitslose bei der ALV gemeldet
Wegen Krankheit oder Unfall Arbeitsunfähig und Taggeldleistung beziehen

Muss neuen Monaten lang versichert und 5 Monate eine Erwerbstätigkeit ausüben

98 Tagen , Max 88200 chf

Wie Einkommen , dass heißt auf der Mutterschaftentschädigung werden AHV /IV/EO Beiträge berechnet

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4
Q

Familienzulage

A

Familienzulagengesetz

Belastungen, die den Eltwrn durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, zu mindern.

Familienausgleichkasse.
Arbeitsgeber und Selbstständigerwerbende sind verpflichtet, einer Familienausgleichkasse anzuschließen.

Versicherte :
Arbeitsnehmende , selbstständigerwerbende und Nichterwerbtätige mit Einkonmen unter 42300

Beiträge sind in verschiedenen Kantonen unterschiedlich.
Normalerweise zahlen Arbeitgeber und Selbststöndigerewerbende

Kinderzulage ist mindestens 200 chf, bis 16 Jahr
Ausbildungszulage - nach 16 Jahr bis 25 Jahr oder bis Abschluss der Ausbildung- 250 chf mindestens

Quelle- ahv-iv.ch

Anspruchskonkurenz, wenn z.B. Elternteile in verschiedenen Kantonen wohnen.

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