Geschützte Tiere und Pflanzen Flashcards

Traubenhyazinthe

Gemeiner Widderbock

Kiebitz

Kreuzotter

Teichrose

Sumpfgladiole

Alpenveilchen

Echte Edelraute

Manns Knabenkraut

Mittlerer Weinschwärmer

Hufeisenkleegelbling

Feuerlilie

Siebenschläfer

Blauweide

Tarant

Hoher Rittersporn

kleines Weidenröschen
Wieviele Enzianwurzeln darf man sammeln
Enzianwurzeln dürfen höchstens bei der Hälfte der Pflanzen,
gleichmäßig verteilt über das Sammelgebiet entnommen
werden. Zudem ist eine schriftliche Erlaubnis des Grundeigentümers
mit Ort und Zeitraum des Sammelns mitzuführen.

Hirschzunge

Eichelbohrer

Sonnentau

Weinbergschnecke

Turmfalke

Pfeilkraut

Haselmaus

Sumpfspitzmaus

Zauneidechse

Igel

Heuschrecke

Seidelbast

Schneerose
Darf man Pflanzen pflücken?
In Vorarlberg dürfen wild wachsende Pflanzen weder missbräuchlich
genutzt, noch mutwillig beschädigt oder vernichtet
werden. Eine maßvolle Nutzung für den persönlichen, privaten
Gebrauch, wie das Sammeln von Kräutern, ist erlaubt. Dabei
dürfen aber keine erheblichen Nachteile für die Natur und
andere Nutzer entstehen. Jedenfalls verboten sind Nutzungen
im Rahmen von organisierten Sammelaktionen oder zu
Erwerbszwecken.

Alpenmannstreu

Rohrkolben

Schwertlilie

Türkenbund

kleine Hufeisen

Igelkolben

Eisvogel

Eichhörnchen

Prachtsteinbrech

Kies Steinbrech

Seerose

Akelei

Gnadenkraut

Alpen Waldrebe

Gestreifte Quelljungfer

Seidelbast - Frucht

Uferschnepfe

Lungenenzian

Lanzettblättriger Froschlöffel

Buntspecht

Schlangenwurz

Bärwurz

Schwalbenschwanz

Pimpernuss

Laubfrosch

Frauenschuh

Eibe

Bachvogel

Schwalbenschwanz - Raupe

Strömer

Bodenseevergissmeinnicht
Wieviele Pilze darf man sammeln?
2 KG frischgewicht pro Person von 8:00 bis 17:00 Uhr
Es dürfen nur Pilze gesammelt werden, welche als Essbar vom Sammler erkennt werden

Blaukehlchen

Fieberklee

Hummelragwurz

Zirbelkiefer

Alpenscharte

Gewöhnlicher Wassernabel

Kernbeisser

Edelweiß