6. KollektAR- Arbeitskampf 2 Flashcards
Welche Rechte hat der BR während Arb.kampf
- eingeschränkte Rechte soweit Ausübung der MbR Auswirkung auf Kampffähigkeit des AG hat
- § 74 II BetrVG: Unterstützung in Fkt als Gewerkschaftsmitgl ist zulässig, nur nicht in Fkt als BR-Mitglied
Welche Ansprüche hat AN gg arb.kampfbeteiligten AG
- grds keine wegen Arb.kampfrisikolehre
- Recht zur Betr.stilllegung
Welche Ansprüche hat AN gg unbeteiligten AG während Arb.kampf
- Verzugslohn für anwesende AN, die nichts mehr zu arbeiten haben, soweit keine Störung der Kampfparität
Welche Auswirkung hat eine unzul Forderung auf den Arb.kampf
- eA: Rühreitheorie
- eine unzul Forderung verdirbt den ganzen Streik - hM: wenn nur ein tarifl regelbares Ziel in Streikbeschluss, dann ist Streik zulässig
Welche Anforderungen sind auf indiv.rechtl Ebene an Arb.kampf zu stellen?
- Streikerklärung muss eindeutig sein (Abgrenzung zu ZBR)
- Streikerklärung muss als empf.bed WE zugehen §130
- Streikerklärung muss Streikziel u Streikort beinhalten
Welche RF hat ein unzul Streik für streikende AN?
- bei evidenter Unzul.k ggf fristlose Kü §626
- bei Streikexzess delikt Haftung
- gewerkschaftsgeführte Streiks schließen eine pers Haftung grds aus
Unter welchen Vorauss ist eine Stilllegung des bestreikten Betriebs durch AG mögl?
- ohne Begründung u ohne Nachweis der Unmögl.keit der Beschäftigung
- AG kann Lohn verweigern
Unter welchen Vorauss ist eine Stilllegung des bestreikten Unternehmens durch AG mögl?
- wenn nur ein Teil des Unternehmens bestreikt wird, muss für Stilllegung anderer Teile die Unmögl.keit der Beschäftigung nachgewiesen werden um Lohn zu verweigern
Woraus ergibt sich SV für Anspr aus § 280 bei rw Streik?
- aus relativer Friedenspflicht entsteht schuldrechtl Verpflichtung während der Laufzeit des TV Arb.kampfmaßnahmen über im TV geregelte Angelegenh zu unterlassen
Ist ein Streik aufgrund von Betr.blockaden od Handegemenge rw?
- SE §823 I für Gesamtschaden (-)
- rw nur wenn der gesamte Streik davon geprägt ist - SE §823 I (31 analog) für Blockadeschaden (+)
a. RGV: RaauaGb
b. RWK: Blockade ist unverh.m. da Besitzstörung u verbotene Eigenmacht
c. Verschulden: §276 des Streikleiter nach §31 analog zurechenbar - SE §831 (+)
- Streikleiter als Verrichtungsgehilfe
Kann ein rw Verhalten eines Gewerksch.funktionärs während Streik der Gewerkschaft zugerechnet werden?
- Haftung der Gewerkschaft nach § 823 I mit Zurechnung über § 31 analog iVm §54 (nicht rechtsfähiger Verein), wenn der Funktionär sich schuldhaft gg Anordnung der Gewerkschaft hinwegsetzt
- Haftung nach § 831
Kann ein rw Verhalten eines Streikenden während Streik der Gewerkschaft zugerechnet werden?
- keine Zurechnung über § 31 analog, da Streikender kein Organ der Gewerkschaft ist
- § 831 (-) da kein Verr.gehilfe
- Streikender haftet selbst für Streikexzess
Welches Problem stellt sich im Arb.kampfrecht?
- keine gesetzl Regelungen u kein Arb.kampfrechtsgesetz
Warum ist es bedenklich dass das Arb.kampfrecht nicht gesetzl geregelt ist?
- Rechtstaatsprinzip: Vorbehalt des Gesetzes Art.20 III
- deshalb müsste Arb.kampfrecht eig durch ein Parlamentsgesetz geregelt sein
Was kommt in §74 II BetrVG zum Ausdruck?
- Friedenspflicht zw AG u BR
- Konflikte werden über Einigungsstelle geregelt
- ABER Streikrecht in Stellung als AN wird hierdurch nicht berührt §74 II HS2, III