1. Neue Rspr Flashcards
Ist die Kündigung eines Chefarztes eines kirchl Krankenhauses wg Wiederheirat ein wirks Kündigungsgrund?
- grds sind kirchl AV bes Regelungen unterworfen u AN hat seine Tätigkeit an die Rechtsordnung der jeweiligen Relig.gemeinsch auszurichten
- > Art.140 GG iVm Art.137 ff WRV: Relig.gemeinsch hat das Recht ihre inneren Angeleg.h. selbst zu regeln - Problem: Verstoß gg unionsrechtl Diskriminierungsverbot u gg Anti-DiskriminierungsRL der EU?
- > EuGH: kirchl Anforderungen an loyales Verhalten rechtfertigen eine Ungleichbehdl nur dann, wenn diese im konkr Fall eine berufl Anford darstellen, die hinsichtl des Ethos der Kirche wesentl, rm u gerechtfertigt ist u dem Verh.m.k.grds entspricht (=echte RMK-Kontrolle)
Darf die Kirchenzugehörigkeit als Bestandteil des Anforderungsprofils einer Stellenausschreibung aufgeführt werden?
- grds sind kirchl AV bes Regelungen unterworfen u AN hat seine Tätigkeit an die Rechtsordnung der jeweiligen Relig.gemeinsch auszurichten
- > Art.140 GG iVm Art.137 ff WRV: Relig.gemeinsch hat das Recht ihre inneren Angeleg.h. selbst zu regeln - Anspr auf Entschädigung §15 II AGG
a. Anw.b.k AGG
b. Verstoß gg Benachteiligungsverbot
c. keine Rfg §9 I AGG
- Rfg soweit eine best Religion hinsichtl der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufl Anford angesichts des Ethos der Kirche darstellt
- ob eine solche berufl Anford vorliegt, unterliegt der Kontrolle durch staatl Gerichte (=echte RMK-Kontrolle)
Zulässigkeit von Pauschalabgeltungsklauseln in AV?
- AGB in AV unterliegen der Inhaltskontrolle §§307ff
a. Transparenzkontrolle §307 III 2, I 2
- Beachtung der Vorgaben des ArbZG (max 48 Std/Woche)
- klare Feststellung der Zahl der abgegoltenen Überstd - RF
- gesetzl Regelung ersetzt unwirks Norm
- §612 I: Anspr bei berechtigter Vergütungserwartung (zu ermitteln anhand eines obj Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, ohne Rücksicht auf pers Meinung
Zulässigkeit von Pauschalabgeltungsklauseln in BV/TV?
- Tarif-/Betriebsnormen unterliegen KEINER Inhaltskontrolle u KEINER Transparenzkontrolle §307 III 2, I 2
- ABER: Beachtung des Gebots der Normenklarheit: hinr klare Bestimmtheit durch Festlegung einer Obergrenze der Mehrflugstden - RF
- gesetzl Regelung ersetzt unwirks Norm
- §612 I: Anspr bei berechtigter Vergütungserwartung (zu ermitteln anhand eines obj Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, ohne Rücksicht auf pers Meinung
Darf das Tragen eines Kopftuches während der Arbeitszeit verboten werden?
- aus Direktionsrecht §106 GewO
- AG darf Inhalt des AV bestimmen u auch eine Kleiderordnung erlassen - Problem: Verstoß gg Religionsfreiheit Art.4?
- Rfg durch sachl Grund: Schutz der unternehm Freiheit Art.12/ Wahrung der Neutralität im Betrieb/ Schutz der neg Relig.freiheit/ Wahrung des arbeitsrechtl Gleichbehdlgrds
- BAG: AG muss konkr Störung der betriebl Ordnung durch Tragen eines Kopftuches darlegen
- EuGH: Art.16 GRCh: unternehm Freiheit ist stets diskriminierungsrechtl gerechtfertigt
Zu welchem Zeitpkt darf der AG Massenentlassungen unterschreiben?
- §17 KSchG: AG ist verpflichtet, der Bundesagentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er… entlässt
- > europarechtskonforme Auslegung Richtlinie 98/59/EG
- EuGH: “Entlassung”= Ausspruch der Kündigung (Zugang beim Empfänger)
- BAG: AG darf bereits unterschreiben, bevor die Massenentlassungsanzeige bei Arb.agentur eingegangen ist
- ABER: Zugang der Kü.erkl bei AN erst wenn Massenentlassungsanzeige auch bei Arb.agentur eingegangen ist
(+) Telos: Anzeige hat besch.politische Zwecke - Arb.agentur soll sich rechtzeitig auf große Entlassungswelle einstellen können u NICHT Einfluss auf Willensentschluss des AG haben
Wann werden Bewerber durch eine Ablehnung ihrer Bewerbung diskriminiert?
- Anspr aus §15 II AGG, bei ungerechtfertigter Benachteiligung eines Bewerbers
- BAG: wer sich nur bewirbt um eine Absage zu provozieren u danach eine Diskr.entschädigung zu fordern handelt rechtsmissbräuchl §242
- ABER: weder die obj Eignung, noch die subj Ernsthaftigkeit der Bewerbung sind für Feststellung erforderl
- AG muss beweisen dass abgelehnte Bewerber die notw Qualifikation nicht besitzt u dass eine Diskriminierung nicht ursächl für die Ablehnung war
Folgt aus §20 II BetrVG (keine Beeinflussung der BR-Wahl durch Androhung von Nachteilen ) eine Neutralitätspflicht des AG für die BR-Wahl?
- Folge einer Neutralitätspflicht wäre mögl Wahlanfechtung §19 BetrVG wg Verstoß gg Vorschriften über Wahlverfahren
(-) AG hat Recht auf Meinungsfreiheit Art.5 I - §20 II verbietet nur Beeinflussung aber nicht Mein.äußerung
(-) Freiheit der Wahlentscheidung wird ausr durch geheime Wahl geschützt
(-) BR-Wahlen wären hohem Anf.risiko ausgesetzt wenn durch Symphatiebekundung des AG jederzeit eine unzul Beeinträchtigung vorliegen würde
-> keine generelle Neutralitätspflicht, aber unzul Beeinträchtigung wenn AG konkr Nachteile androht
Wer hat besonderen Kündig.schutz als Wahlbewerber u ab welchem Zeitpkt?
- §15 III 1 KSchG: ord Kündigung eines Wahlbewerbers ist vom Zeitpkt der “Aufstellung des Wahlvorschlags” an bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Allg unzulässig
- Problem: Wann ist Wahlbewerber aufgestellt?
- BAG: weite Auslegung= sobald seine Bewerbung mitsamt den erforderl Stützunterschriften ausgefertigt ist (unabh ob noch Probezeit) -> ab Zeitpkt der letzten erforderl Unterschrift
- NICHT erst mit Eingang der Bewerbung beim Wahlvorstand
(+) Schutzzweck: AN-Schutz
Gehören LeihAN zu den AN iSd §9 BetrVG? (Zahl der BR-Mitglieder)
(+) Wortlaut: “wahlberechtigte AN”
(+) §7 2 BetrVG: LeihAN haben aktives Wahlrecht wenn sie mehr als 3 Monate eingesetzt werden
(+) Telos: je mehr LeihAN desto mehr Arbeit für BR
(-) §14 II 1 AÜG: kein passives Wahlrecht
-> RF bei Verstoß: Wahlanf.klage §19 bei Ausschluss
§164 SGB IV: Bietet der bes Besch.anspr für Schwerbehinderte (Anspr auf Beschäftigung entspr ihrer Fähigkeiten u Kenntnisse Nr1/ …) eine Beschäftigungsgarantie im Falle einer betr.bed Kündigung?
- Unwirks wg §1 KSchG: betr.bed Kündigung
a. unternehm Entscheidung
b. keine anderweitige Besch.möglichkeit
- Problem: Anspr auf Schaffung eines neuen Arb.platzes?
- KEINE Beschäftigungsgarantie, sondern nur Anspr auf Prüfung einer Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arb.platz u ob behindertengerechte Umstände geschaffen werden können
(+) sonst unzul Eingriff u unternehm Organis.freiheit
Was sind die Anforderungen an eine AN-Anhörung im Falle einer Verdachtskündigung?
- AN muss erkennen können, welcher SV der AG aufklären will/ dass AG jedenfall eine Verantwortung des AN in Betracht zieht/ dass AG dem AN die Gelegenheit geben will zum Vorfall Stellung zu nehmen
- NICHT dass bereits ein dringender Verdacht gg AN besteht
- Thema der Anhörung muss AN nicht vorab mitgeteilt werden
Woraus kann sich bei SE-Pflicht des AN ein Mitverschulden §254 I des AG ergeben?
- durch Organis.defizit/ Verletzung der MA-Führung/ Kontrollaufgaben
- > Sorgfaltspflichtverletzung durch pflichtwidriges Unterlassen
Schema: Anspr auf Zahlung von Streikbruchprämien?
- Anspr aus Gesamtzusage
= AG gibt einseitig bekannt, dass er jedem AN, der die festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine best Leistung gewährt
a. Erfüllung der Anspr.voraussetzungen
- keine Streikteilnahme/ tats Erfüllung der Arb.pflicht - Anspr aus arb.rechtl Gleichbehdlgrds §§611a, 242 iVm Art.3
a. Ungleichbehdl
- zw streikenden u nichstreikenden AN
b. ohne sachl Grund: Streikabwehrmaßnahme
- Problem: Prämie als zulässiges Kampfmittel
- Kampfmittelfreiheit gilt auch für AG
- AG kommt betriebl Ablaufstörungen u Streikdruck entgegen
- hinsichtl Höhe muss Verh.mk.grds beachtet werden
c. Beachtung des Verh.m.k.grds
aa. leg Ziel: Abwehr der Streikfolgen
bb. geeign u erforderl
cc. angem
- angem Höhe
- Wahrung des Kampfgleichgewichts
Schema: Ist eine arb.vertragl Ausschlussfrist, die den gesetzl Mindestlohn einschließt unwirksam? (Klausel nach 1.1.15)
-> Differenzierung ob Klausel VOR/ NACH Inkrafttreten des MiLoG vereinbart wurde!!
II. Anspr untergegangen wg vertragl Ausschlussklausel?
1. Nichteinhaltung der Ausschlussfristen
- Wirks.keit der Ausschlussklausel: AGB-Kontrolle
a. Anw.b.k der AGB-Kontrolle
b. Vorliegen von AGB
c. Keine überraschende Klausel §305c
d. Inhaltskontrolle §§307ff
aa. kein Verstoß gg §309 Nr.13b: Textform
bb. kein Verstoß gg §309 Nr.7: Haftungsausschluss
cc. keine unang Benachteiligung §307 I 1: Fristlänge
dd. kein Verstoß gg Transparenzgebot §307 I 2
= Rechte u Pflichten u RF müssen klar u verständl dargestellt werden
(+) wenn Klausel entgegen §3 1 MiLoG den gesetzl MiLohn nicht aus Anw.bereich ausdrückl ausnimmt
-> verständiger AN erhält Eindruck, er müsse innerhalb Ausschlussfrist auch den MiLo geltend machen
-> Gefahr dass AN denkt Anspr sei verfallen u ihn nicht mehr durchsetzt, obwohl Verfall ausgeschlossen ist - RF: Verbot geltungserhaltender Reduktion
- Klausel ist gesamtunwirks u führt zu ersatzlosem Wegfall unter Aufrechterhaltung des AV im Übrigen §306 I, II