1. IndivArb- Parteien Flashcards
1
Q
Warum ist das Arbeitsvertragsrecht im BGB unter der Überschrift “Dienstvertrag” geregelt?
A
- BGB wollte grds nur die Rechtsbeziehung zw Bürger u dem für ihn selbständig Tätigen regeln (freie DV)
- Probleme abhängiger Arbeit sollten gesondert geregelt werden
- bis heute aber kein Arbeitsvertragsgesetzbuch
2
Q
Wie konkretisiert das BAG den Begriff “pers Abhängigkeit”?
A
- anhand von zeitl-/ örtl-/ sachl-organisatorischer Abhängigkeit
- wichtigstes Kriterium ist sachl-organisat (=Einbindung in Organisation)
- allein örtl Trennung lässt AN-Eigenschaft zB nicht entfallen
3
Q
Warum wird der Chefarzt im Klinikum als AN eingestuft?
A
- zwar fachlich weisungsfrei
- aber sachl-organisatorische Abhängigkeit durch Eingliederung in Organisation
4
Q
Warum spielt due “wirt Abhängigkeit” für die AN-Eigenschaft nach hM keine Rolle?
A
- Abgrenzung des AN von Selbständigen anhand der wirt Abhängigkeit kaum mögl
- auch kleine Handwerker können wirt abhängig von Aufträgen sein
- bei pers Abhängigkeit geht es um rechtl Weisungsabhängigkeit
5
Q
Welche konstruktive Besonderheit charakterisiert die Leiharbeit?
A
- Dreiecks-Konstruktion durch 3 Rechtsbeziehungen
1. Valutaverhältnis zw AN u Verleiher zugunsten Dritter
2. Deckungsverhältnis zw Verleiher u Entleiher als Dienstverschaffungsvertrag
3. Leistungsverhältnis zw AN u Entleiher §106 GewO
6
Q
Welcher Zweck soll mit dem AÜG verfolgt werden?
A
- Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit durch den Erlaubnisvorbehalt
- Schutz durch das equal-pay-Gebot vor Ausbeutung