1. IndivArb- Parteien Flashcards

1
Q

Warum ist das Arbeitsvertragsrecht im BGB unter der Überschrift “Dienstvertrag” geregelt?

A
  • BGB wollte grds nur die Rechtsbeziehung zw Bürger u dem für ihn selbständig Tätigen regeln (freie DV)
  • Probleme abhängiger Arbeit sollten gesondert geregelt werden
  • bis heute aber kein Arbeitsvertragsgesetzbuch
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2
Q

Wie konkretisiert das BAG den Begriff “pers Abhängigkeit”?

A
  • anhand von zeitl-/ örtl-/ sachl-organisatorischer Abhängigkeit
  • wichtigstes Kriterium ist sachl-organisat (=Einbindung in Organisation)
  • allein örtl Trennung lässt AN-Eigenschaft zB nicht entfallen
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3
Q

Warum wird der Chefarzt im Klinikum als AN eingestuft?

A
  • zwar fachlich weisungsfrei

- aber sachl-organisatorische Abhängigkeit durch Eingliederung in Organisation

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4
Q

Warum spielt due “wirt Abhängigkeit” für die AN-Eigenschaft nach hM keine Rolle?

A
  • Abgrenzung des AN von Selbständigen anhand der wirt Abhängigkeit kaum mögl
  • auch kleine Handwerker können wirt abhängig von Aufträgen sein
  • bei pers Abhängigkeit geht es um rechtl Weisungsabhängigkeit
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5
Q

Welche konstruktive Besonderheit charakterisiert die Leiharbeit?

A
  • Dreiecks-Konstruktion durch 3 Rechtsbeziehungen
    1. Valutaverhältnis zw AN u Verleiher zugunsten Dritter
    2. Deckungsverhältnis zw Verleiher u Entleiher als Dienstverschaffungsvertrag
    3. Leistungsverhältnis zw AN u Entleiher §106 GewO
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6
Q

Welcher Zweck soll mit dem AÜG verfolgt werden?

A
  • Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit durch den Erlaubnisvorbehalt
  • Schutz durch das equal-pay-Gebot vor Ausbeutung
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