2. KollektArbR- BR-Wahl Flashcards
Wie unterscheidet sich das Beschluss- vom Urteilsverfahren?
- Beschlussverfahren
- regelt kollektive Streitigkeiten
- Amtsermittlungsgrds §83 ArbGG
- Beteiligte/ Verfahren
- Gerichtskostenfreiheit - Urteilsverfahren
- regelt indiv-rechtl Streitigkeiten
- Beibringungsgrds
- Kläger/ Prozess
Ist der BR beteiligten- u verfahrensfähig?
- Problem: BR ist nicht außenrechtsfähig
= Teilrechtsfhk: Rechte u Pflichten nur iRd BV
a. Bet.fhk: im arb.gerichtl Verfahren §10 1 ArbGG
b. Verf.fhkt: Vertretung durch Vorsitzenden §26 II BetrVG
Wann ist ein Wahlanf.antrag begründet?
I. Anf.frist §19 II 1: 2 Wochen
II. Anf.berechtigung §19 II 1: 3 Wahlberechtigte/ Gewerksch/ AG
III. Anf.grund
- Verstoß gg Wahlberechtigung
a. Teilnahme nicht Wahlberechtigter
b. Ausschluss wahlberechtigter AN - Verstoß gg Wählbarkeit: nach 6 Monaten
- Verstoß gg Wahlverfahren §§14 ff
a. Wahlvorschriften §14
b. Fehler bei Errichtung des Wahlvorstands
c. Fehler bei Vorbereitung/ Durchführung der BR-Wahl
Wann liegt ein gemeins Betrieb vor?
- Vermutungsregelung §1 II
a. Nr1: gemeins Einsatz von Betr.mitteln u AN
b. Nr2: nach Unternehmensspaltung einem anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich die Organis.struktur ändert
Kann ein Verstoß gg das passive Wahlrecht §8 BetrVG geheilt werden?
- Heilungsmögl.keit §24 Nr6 BetrVG, wenn zum Zeitpkt der rechtskräftigen Entscheidung des ArbG die Mindestbeschäftigungszeit erreicht wurde
Sind LeihAN für Schwellenwert der BR-Größe zu berücksichtigen?
(+) Zuerkennung eines aktiven Wahlrechts §7 spricht auch für Berücksichtigung
(+) Telos: LeihAN werden vom BR vertreten, weshalb sie auch für die BR-Größe beachtl sein müssen
Wann ist eine BR-Wahl anfechtbar, bzw nichtig?
- anfechtbar bei Verstoß gg wesentl Vorschriften über das Wahlrecht/ Wählbarkeit/ Wahlverfahren ohne das Berichtigung erfolgt ist, AUßER durch Verstoß wurde das Wahlergebnis nicht geändert od beeinflusst
- nichtig wenn ein Rechtsverstoß besonders grob u offensichtl ist
Sind BR-Mitglieder kündbar?
- grds bes Kündigungsschutz §15 KSchG, sodass ord Kündigung nicht mögl, sondern nur außerord Kündigung
- Ausnahme: §15 IV bei Betriebsstillegung auch ord Kündigung mögl
Was versteht man unter dem dualen Mb-Modell?
- Mb nicht nur im Betrieb (auf arb.rechtl Ebene durch BetrVG..) sondern auch im Bereich der Unternehmensführung im Aufsichtsrat (MitbestG/DrittelbG)
- Mb in Unternehmensführung ist rechtsformspezifisch, da nur n Unternehmen mit Aufsichtsrat (AG/GmbH…)
- Mb im Betrieb ist rechtsformunabhängig
- > Eingriff in Rechte der Anteilseigner (Art.14) u Leistungsbefugnis des AG (Art.12)
Verhältnis zw Konzern-/ Gesamt-/ EinzelBR?
Wie ist Europ BR einzuordnen?
- Ges.BR ist dem einzelnen BR nicht übergeordnet, sondern nach dem Subsidiaritätsprinzip nur zuständig, wenn es sich um zwingend unternehmenseinheitl zu regelnde Angelegenheiten handelt
- Primärzust.keit des einzelnen BR
- KonzernBR nur zuständig wenn konzerneinheitl Regelung
Wie wirkt sich fehlende Zustimmung des BR auf indiv-rechtl Stellung des AN aus? Was ist zu differenzieren?
- für indiv-rechtl Folgen muss nach dem Schutzzweck des jeweiligen Zust.erfordernisses unterschieden werden
a. Zustimmung für AN-Einstellung dient Schutz des kollekt Belegsch.interesses u stellt betr.verf.rechtl Beschäftigungshindernis dar - > nur Auswirkung auf tats Eingliederung, nicht auf Wirks.keit der Indiv.vereinbarung iFd AV
b. Zustimmung zur Versetzung
- indiv Interesse des von der Versetzung Betroffenen ist berührt
- fehlende Zustimmung führt zu Unwirk.keit der Maßnahme
c. Zustimmung zu Anordnung für Überstunden
- indiv Interesse des Betroffenen berührt
- fehlende Zustimmung führt zur Unwirks.keit der Maßnahme
Wie ist Europ BR einzuordnen?
- Europ BR ist nur Hilfsorgan der nat BetrVerf, das die Interessenvertretung auf nat Ebene für grenzüberschreitende Angelegenheiten effektiver gestalten soll
- nur Recht auf rechtzeitige Anhörung u Unterrichtung
Warum ist es verf.rechtl zulässig dass trotz Minderheit von 3 AN od außenstehender Gewerkschaft ein BR errichtet werden kann (ohne Mehrheit der Belegschaft)?
- BR ist eine vom Staat gewünschte Einrichtung, die für den Ausgleich der AN- u AG Interessen sorgen soll
- öff-rechtl Verpflichtung ist nicht mögl, deshalb nur sanfter Druck
Unterschied normales zu vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe
- schnellere Durchführung durch kürzere Fristen
- Wahlsystem: anstatt Listenwahl (Verhältniswahl mit Vorschlagslisten von versch Interessengemeinschaften: Stimme für Liste) findet Personenwahl (Mehrheitswahl: best Wahlkandidat wird gewählt) statt