2. KollektArbR- BR-Wahl Flashcards

1
Q

Wie unterscheidet sich das Beschluss- vom Urteilsverfahren?

A
  1. Beschlussverfahren
    - regelt kollektive Streitigkeiten
    - Amtsermittlungsgrds §83 ArbGG
    - Beteiligte/ Verfahren
    - Gerichtskostenfreiheit
  2. Urteilsverfahren
    - regelt indiv-rechtl Streitigkeiten
    - Beibringungsgrds
    - Kläger/ Prozess
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2
Q

Ist der BR beteiligten- u verfahrensfähig?

A
  • Problem: BR ist nicht außenrechtsfähig
    = Teilrechtsfhk: Rechte u Pflichten nur iRd BV
    a. Bet.fhk: im arb.gerichtl Verfahren §10 1 ArbGG
    b. Verf.fhkt: Vertretung durch Vorsitzenden §26 II BetrVG
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3
Q

Wann ist ein Wahlanf.antrag begründet?

A

I. Anf.frist §19 II 1: 2 Wochen
II. Anf.berechtigung §19 II 1: 3 Wahlberechtigte/ Gewerksch/ AG

III. Anf.grund

  1. Verstoß gg Wahlberechtigung
    a. Teilnahme nicht Wahlberechtigter
    b. Ausschluss wahlberechtigter AN
  2. Verstoß gg Wählbarkeit: nach 6 Monaten
  3. Verstoß gg Wahlverfahren §§14 ff
    a. Wahlvorschriften §14
    b. Fehler bei Errichtung des Wahlvorstands
    c. Fehler bei Vorbereitung/ Durchführung der BR-Wahl
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4
Q

Wann liegt ein gemeins Betrieb vor?

A
  • Vermutungsregelung §1 II
    a. Nr1: gemeins Einsatz von Betr.mitteln u AN
    b. Nr2: nach Unternehmensspaltung einem anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich die Organis.struktur ändert
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5
Q

Kann ein Verstoß gg das passive Wahlrecht §8 BetrVG geheilt werden?

A
  • Heilungsmögl.keit §24 Nr6 BetrVG, wenn zum Zeitpkt der rechtskräftigen Entscheidung des ArbG die Mindestbeschäftigungszeit erreicht wurde
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6
Q

Sind LeihAN für Schwellenwert der BR-Größe zu berücksichtigen?

A

(+) Zuerkennung eines aktiven Wahlrechts §7 spricht auch für Berücksichtigung
(+) Telos: LeihAN werden vom BR vertreten, weshalb sie auch für die BR-Größe beachtl sein müssen

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7
Q

Wann ist eine BR-Wahl anfechtbar, bzw nichtig?

A
  1. anfechtbar bei Verstoß gg wesentl Vorschriften über das Wahlrecht/ Wählbarkeit/ Wahlverfahren ohne das Berichtigung erfolgt ist, AUßER durch Verstoß wurde das Wahlergebnis nicht geändert od beeinflusst
  2. nichtig wenn ein Rechtsverstoß besonders grob u offensichtl ist
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8
Q

Sind BR-Mitglieder kündbar?

A
  • grds bes Kündigungsschutz §15 KSchG, sodass ord Kündigung nicht mögl, sondern nur außerord Kündigung
  • Ausnahme: §15 IV bei Betriebsstillegung auch ord Kündigung mögl
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9
Q

Was versteht man unter dem dualen Mb-Modell?

A
  • Mb nicht nur im Betrieb (auf arb.rechtl Ebene durch BetrVG..) sondern auch im Bereich der Unternehmensführung im Aufsichtsrat (MitbestG/DrittelbG)
  • Mb in Unternehmensführung ist rechtsformspezifisch, da nur n Unternehmen mit Aufsichtsrat (AG/GmbH…)
  • Mb im Betrieb ist rechtsformunabhängig
  • > Eingriff in Rechte der Anteilseigner (Art.14) u Leistungsbefugnis des AG (Art.12)
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10
Q

Verhältnis zw Konzern-/ Gesamt-/ EinzelBR?

Wie ist Europ BR einzuordnen?

A
  • Ges.BR ist dem einzelnen BR nicht übergeordnet, sondern nach dem Subsidiaritätsprinzip nur zuständig, wenn es sich um zwingend unternehmenseinheitl zu regelnde Angelegenheiten handelt
  • Primärzust.keit des einzelnen BR
  • KonzernBR nur zuständig wenn konzerneinheitl Regelung
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11
Q

Wie wirkt sich fehlende Zustimmung des BR auf indiv-rechtl Stellung des AN aus? Was ist zu differenzieren?

A
  • für indiv-rechtl Folgen muss nach dem Schutzzweck des jeweiligen Zust.erfordernisses unterschieden werden
    a. Zustimmung für AN-Einstellung dient Schutz des kollekt Belegsch.interesses u stellt betr.verf.rechtl Beschäftigungshindernis dar
  • > nur Auswirkung auf tats Eingliederung, nicht auf Wirks.keit der Indiv.vereinbarung iFd AV

b. Zustimmung zur Versetzung
- indiv Interesse des von der Versetzung Betroffenen ist berührt
- fehlende Zustimmung führt zu Unwirk.keit der Maßnahme

c. Zustimmung zu Anordnung für Überstunden
- indiv Interesse des Betroffenen berührt
- fehlende Zustimmung führt zur Unwirks.keit der Maßnahme

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12
Q

Wie ist Europ BR einzuordnen?

A
  • Europ BR ist nur Hilfsorgan der nat BetrVerf, das die Interessenvertretung auf nat Ebene für grenzüberschreitende Angelegenheiten effektiver gestalten soll
  • nur Recht auf rechtzeitige Anhörung u Unterrichtung
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13
Q

Warum ist es verf.rechtl zulässig dass trotz Minderheit von 3 AN od außenstehender Gewerkschaft ein BR errichtet werden kann (ohne Mehrheit der Belegschaft)?

A
  • BR ist eine vom Staat gewünschte Einrichtung, die für den Ausgleich der AN- u AG Interessen sorgen soll
  • öff-rechtl Verpflichtung ist nicht mögl, deshalb nur sanfter Druck
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14
Q

Unterschied normales zu vereinfachten Wahlverfahren für Kleinbetriebe

A
  1. schnellere Durchführung durch kürzere Fristen
  2. Wahlsystem: anstatt Listenwahl (Verhältniswahl mit Vorschlagslisten von versch Interessengemeinschaften: Stimme für Liste) findet Personenwahl (Mehrheitswahl: best Wahlkandidat wird gewählt) statt
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