2. IndivArbR: Rechtsquellen Flashcards

1
Q

Aus welchen ökonomischen Gründen hat die Arbeitsvertragsgestaltung im AR eine sehr geringe Bedeutung?

A
  • AV ist als Dauerschuldverhältnis zwingend ein unvollst Vertrag, der ex ante nur wenige Rahmenbedingungen regeln kann
  • bedarf einer ständigen Konkretisierung während des Vertragsvollzugs (TV/ BV/ Weisungsrecht)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Warum ist uU eine Auflösung von Normkollisionen untersch Ebenen erforderl?

A
  • einerseits besteht Regelungsbefugnis der Gewerkschaften u AG-Verbände, andererseits die der BR mit dem AG
  • häufig kommt es zu Überschneidungen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was hat der nationale Gesetzgeber bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zu beachten?

A
  • Umsetzung der EU-Richtlinien wird durch den EuGH in einem rechtsförmigen Verfahren kontrolliert
  • Nichtumsetzung kann sanktioniert werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Warum kann es für den AG sinnvoller sein freiwillige Sozialleistungen im Betrieb im Wege einer BV mit dem BR einzuführen, als diese im Wege von Gesamtzusagen zu versprechen?

A
  • BV kann ohne Nachwirkung wieder gekündigt werden, solange freiwillige Sozialleistungen geregelt werden sollen §77 V, VI
  • Gesamtzusage unterfällt dem Vertragsrecht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Rangverhältnis zw AV u anderen Rechtsquellen

A
  • AV ist Rechtsgrund u legt als essentialia negotii (1) Vertragsparteien, (2) Arbeitsaufgabe/-umfang (3) Arbeitsentgelt fest (ACHTUNG: Kollektivverträge können nicht das ob (wieviel Arbeit/wo/Inhalt) sondern nur das wie regeln)
  • Grds der Privatautonomiehat bzgl essent.neg. immer Vorrang
  • ABER Beachtung von höherrangigen zwingenden Gesetzesrecht (ArbZG/ MuSchG)
  • UND Günstigkeitsprinzip §4 III TVG/ Rangprinzip
  • untertarifl Lohnabrede wg §4 IV 1 nicht gebilligt
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wie wirkt Europarecht im AR (TVR)?

A
  1. Rechte des Europarats
    a. Europ Soz.charta ESC: Recht zur wirks Ausübung von Kollektivhdl
    b. Europ Menschenrechtskonvention EMRK: Vers. u Vereinigungsfreiheit (in Straßburg Europ Gerichtshof in Luxemburg)
  2. Primärrecht (AEUV, EUV/GRCh)
    - wirken nur im Ausnahmefall direkt auf priv.rechtl Beziehung, sondern richten sich an Mitgl.staaten
    - Recht TV auf geeign Ebene auszuhandeln Art.28 GRCh: hierdurch wird den Mitgl.staaten die Ausgestaltung der Tarifautonomie übertragen
  3. Sekundärrecht (VO/Richtlinien)
    - deut Normen müssen europarechtskonform ausgelegt werden
    - umgesetztes Sekundärrecht: §613a/ AGG/ NachwG/ TzBfG/ AÜG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

umb Drittwirkung Art.9 III

A
  • Ausnahmefall: Abreden, die dieses Recht einschränken/behindern, sind nichtig…
  • Vertragsklausel, die AV mit Gewerksch.beitritt beendet wäre von Verfassungs wegen unwirks
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

mb Drittwirkung

A
  • Güter- u Interessenabwägung der beeintr GR-Positionen (zb Art.12 vs Art.4)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Untersch Dimensionen der Gleichbehdl im AR

A
  1. Gleichstellung (Verbot der Diskriminierung)
    = es bedarf einer bes gesetzl Anordnung wie im AGG
    - AG wird zu gesetzeskonformen Verhalten gezwungen
  2. Gleichbehdl
    - Privatautonomie des AG wird bei vergleichbaren AN auf sachl nachvollziehbare Differenzierungen beschränkt

  3. = bindet AG an regelm wiederholte Verhaltensweisen (Gleichbehdl auf Zeit)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

dynam BZNK

A

= verweisen auf die einschlägigen TV in ihrer jeweiligen Fassung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Gleichstellungsabrede von dynam BZNK

A
  • im Falle eines Tarifwechsels/ Ender der Tarifbindung wurde Klausel als Gleichstell.abrede für Nichtorganisierte ausgelegt
  • mit Ende der Tarifbindung sollte BZNK keine Rechtswirkung mehr haben (nur noch statisch)
  • mit SchuldR-Reform u AGB-Charakter der BZNK: Transparenzgebot: Gleichstellung muss ausdrückl u transparent in Klausel aufgenommen werden, sonst dauerhafte Verweisung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Gesamtzusage

A

= einseitige, ausdrückl Zusage des AG an AN-Gruppen/ ges Belegschaft, auf deren ausdrückl Annahme der AG wegen der ausschl vorteilhaften Regelung konkl verzichtet

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

A

= freiw Leistung des AG wird nicht ausdrückl angekündigt, sondern konkludent gewährt

  • bei regelm, gleichförmiger Wiederholung entsteht Anspr
  • gilt nur in priv-wirt Betrieben!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Unterschied ZPO zur ArbGG

A
  1. Beteiligung ehrenamtl Richter in allen Instanzen
  2. bes zügige Erledigung
  3. erweiterte Parteifähigk für Koalitionen §10 ArbGG
  4. kostengünstige Ausgestaltung des Verfahrens
  5. Beschlussverf für kollekt.rechtl Streitigkeiten
  • > Sozialschutz für schwächere Partei
  • > Verantwortung für soz Frieden im Betrieb
  • hohe Vergleichsquote
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly