§21 Versammlungsfreiheit Flashcards
Verankerung
22 BV
11 EMRK, 21 UNOPII, ohne zusätzlichen Schutz
Funktion
Versammlung als besonders wirksame Form der Meinungsäusserung!
menschenrechtliche
Meinungsbildung und Meinungsaustausch
und demokratische Funktion
Diskurs ausserhalb der Parteien (Vereine)
Persönlicher Schutzbereich
natürliche Personen
jusristische Personen als Veranstalter
Schutzobjekt
Versammlungen = verschiedenste Formen des Zusammenfindens von Menschen im Rahmen einer gewissen Organisation mit einem weit verstandenen gegenseitig meinungsbildenden oder meinungsäussernden Zweck.
- vorübergehende Zusammenkunft mehrer Personen
- minimale Planmässigkeit, keine rechtliche Organisation nötig
- keine politische Zielsetzung nötig / -minimale ideelle Inhalte
- räumlich: auf privatem oder öff. Grund, geschlossen oder frei
- persönlich: geschlossen oder offene Teilnahme
- zeitlich: vor und während der Veranstaltung
Schutz nur friedlicher Veranstaltungen?
11 I EMRK und 21 UNOPII: “friedlich”
Auch BGer: öffentliche Ordnung lässt keinen Raum für Meinungskundgebungen,
die mit rechtswidrigen Handlungen verbunden sind.
Randalierung =/= Demonstration
>nicht friedliche: Kein Grundrechtsschutz
EGMR: es muss zwischen friendlichen und gewaltätigen unterschieden werden!
Geschützte Ansprüche
Versammlungen organisieren, teilnehmen, fernbleiben.
=abwehrrechtlicher Aspekt
positive Leistungsansprüche?
-Nutzung öffentlicher Grund
Schutzansprüche?
- Schutz vor Gegendemo / Störer
Kerngehalt
Verbot der vorgängigen und systematischen Inhaltskontrolle von ideellen Veranstaltungen.
Generelles Verbot aller Versammlungen
Einschränkungen
Bewilligungspflichten, präventive Verbote, Auflagen, Vermummungsverbot,
Verhinderung der Teilnahme, Auflösung, Sanktionen gegen Veranstalter und TN
36 BV Prüfschema!
Abgrenzungen
Kommunikation im geschlossenen Rahmen von organisierten Vereinen oder anderen juristischen Personen: Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Religiöse Prozessionen: G&G Freiheit zusers, VersammF. susidiär.
Künstlerische Auseinandersetzung: Primär Kunstfreiheit
Wissenschaftliche Zusammenkünfte: Wissenschaftsfreiheit