§12 Persönliche Freiheit Flashcards

1
Q

Verankerung

A

10 II BV

3,5,8 EMRK

9,7 UNOPII

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2
Q

Persönlicher Schutzbereich

A

Natürliche Personen

Juristische nach 8 EMRK auf Teile.
diese sind Landesrechtlich in 13 BV

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3
Q

Schutzobjekt und geschützte Ansürüche

A

Schützt die elementaren Erscheinungen der Persönlichkiet bzw. die grundlegenden Aspekte der menschlichen Existenz:

  • Integrität des Körpers und Geistes
  • Freiheit der Bewegung
  • Elementare Erscheinungen der Persönlichkeit
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4
Q

Persönliche Freiheit i.e.S.

Schutzbereich

A

Betätigung, die für ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Freiheit unerlässlich sind > Selbstbestimmungsrecht in wesentlichen Aspekten, zB

sexuelle Entfaltung, Fortpflanzung, Kinderwunsch, Kenntnis der Identität,
Beendigung des Lebens, Verfügungen über Begräbnis

=/= allgemeine Handlungsfreiheit

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5
Q

Persönliche Freiheit i.e.S.

Einschränkungen

A

müssen Vss. von 36 erfüllen.

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6
Q

Körperliche Unversehrtheit

Schutzbereich

A

Schützt den Menschen als physisches Wesen.
Recht, frei über die Integrität des eigenen Körpers zu verfügen.

Alle operativen Eingriffe, auch Autopsie, zwangsweise Blutentnahme, Zwangsbehandlung, Impfung, obl. Zahnuntersuchung

Eingriffe, die Körper unversehrt lassen, fallen nicht darunter.
Fotografien, Urinprobe > 13 BV

> Selbstbestimmung über Körper

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7
Q

Geistige Unversehrtheit

A

Garantiert die Integrität des Bewusstseins im Sinne der unbeeinflussten Wahrnehmungs und Entscheidungsfähigkeit

= Keine Manipulation des Bewusstseins oder der Willensbildung

IdR immer schwere Eingriffe

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8
Q

Bewegungsfreiheizbereich

Schutzbereich

A

Schützt vor staatlichen Massnhamen, welche auf einzelne Personen oder Personengruppen zielen und diese gegen oder ohne ihren Willen daran hindern, einen ansonsten rechtlich und faktisch zugänglichen Ort aufzuzsuchen oder zu verlassen. >“Freiheitsbeschränkungen”

idR leichte Eingriffe

Abzugrenzen vom Freiheitsentzug

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9
Q

Haftbedingungen

A
  • faire, nicht schikanöse Behandlung
  • Artzliche und seelsorgerische Betreuung
  • Spaziergang im Freien
  • Verpflegung
  • Kontakt zur Ausswenwelt
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10
Q

Staatliche Schutzpflichten

A

Pflicht der Polizei, zu schützen.
Pflicht zur Strafvervolgung
Pflicht zur Anwendung/Schaffung des Strafrechts

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11
Q

Kerngehalte

Verbot der Folter und der grausamen, unmenschlichen und etwürdigendnen Bestrafung

A

in 10 III eigenständig umschrieben und gleichzeitig Kerngehalt
gilt absolut, auch in Krisenlagen

Folter= vorsätzliche und zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks verübte Zuführung von schwersten körperlichen oder seelsichen Leiden.

Behandlung grausam etc., wenn sie absichtlich schwere körperliche oder seelische Leiden und Verletzungen verursacht bzw. beim Opfer Gefühle der Angst, Ohnmacht oder Demütigung erzeugt.

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