§18 Meinungsfreiheit Flashcards

1
Q

Verankerung

A

16 I und II

Abs. 2 als Konkretisierung von Abs. 1, ohne Ausdehnung Schutzbereich

10 EMRK 19 UNOPII, kein weiterer Schutz

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2
Q

Funktion

A

generelle Gewährleistung freier Kommunikation
Auffanggrundrecht > unechte Grundrechtskonkurrenz

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3
Q

Persönlicher Schutzbereich und Schutzobjekt

A

siehe §17

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4
Q

Geschützte Ansprüche

A

klassisches Freiheitsrecht
Meinung bilden, äussern, verbreiten.

Bildung
innerer Aspekt forum internum: Entscheidungsfreiheit, mit welchen Themen man sich befassen will, aus welchen Quellen man sich informieren will und welche Schlüsse man daraus zieht.

Äusserung

an die Mitwelt gerichteten, kommunikativen Aspekt

Kein Anspruch darauf, für die Verbreitung seiner Meinung
vorhandene Medien beliebig in Anspruch nehmen zu können.

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5
Q

Kerngehalt

A

forum internum
Gehirnwäsche, Psychopharmaka

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6
Q

Einschränkungen

A

haben und bilden können nie engeschränkt werden.

Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit
müssen Art. 36 BV genügen.

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