§14 Recht auf Ehe und Familie Flashcards

1
Q

Verankerung

A

14 BV

ähnliche Garantien 12, 8 EMRK

23 UNOPII

Uno-Kinderrechtskonvention

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2
Q

Funktion

A

objektiv-rechtliche Dimension:
Institut der Ehe in der Rechtsordnung
= Institutsgarantie

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3
Q

Persönlicher Schutzbereich

A

natürliche Personen im heiratsfähigen Alter
Auch in Sonderstatusverhältnissen

negative Ehefreiheit steht auch Minderjährigen zu
vgl. 23 III UNOPII zu Zwangsheirat

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4
Q

Schutzobjekt

A

Ehefreiheit schützt Ehe
“das Institut der Ehe als solches, so wie die kulturelle Entwicklung es gestaltet hat und wie es den sittlichen Anschauungen der Bürgerinnen und Brüger entspricht”

Ehe = auf Dauer angelegte Zusammenleben von Mann und Frau in einer umfassenden Lebensgemeinschaft

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5
Q

Geschützte Ansprüche

A

Recht, mit einem frei gewählten Partner die Ehe einzugehen.
positive Ehefreiheit > Einschränkung nach 36 BV

negative Ehefreiheit
Recht, nicht zu heiraten. (Zwangsheirat)

Nicht geklärt: Recht auf Scheidung

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6
Q

Kerngehalt

A

Verbot der Zwangsheirat,

generelles Verbot der Heirat einer Personengruppe

Untergrabung des Instituts der Ehe

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7
Q

Einschränkungen

A

müssen 36 BV standhalten

gesetzliche Grundlage für Ehehindernisse > 94-107 ZGB
An Urteilsfähigkeit werden keine
allzu hohen Anforderungen gestellt

öffentliches Interesse

Verhältnismässig

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8
Q

Recht auf Familie?

A

systematische Einordnung:
Recht eines verheirateten Paares auf Familiengründung

Kinder haben oder adoptieren.

Das Familienleben (auch unverheirateter/eingetr. Partner)
wird durch 13 geschützt.
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