Wichtige Definitionen Flashcards
beschädigen iSd § 303 Abs. 1 StGB
Beschädigung ist jede Einwirkung auf die Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt oder ihre bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt wird
zerstören iSd § 303 Abs. 1 StGB
Zerstört ist eine Sache, wenn sie infolge der körperlichen Einwirkung vernichtet oder so weitgehend beschädigt wird, dass ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit vollständig aufgehoben ist
fremde Sache iSd § 303 Abs. 1 StGB
Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand (§ 90 BGB). Fremd ist eine Sache, wenn sie nicht herrenlos ist oder im Alleineigentum des Täters steht
körperliche Misshandlung iSd § 223 Abs. 1 StGB
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt sind
Gesundheitsschädigung iSd § 223 Abs. 1 StGB
Eine Gesundheitsschädigung bezeichnet das Hervorrufen oder die Steigerung eines krankhaften (= pathologischen) Zustandes. Krankhaft ist jeder Zustand, der nicht nur unerheblich vom Normalzustand negativ abweicht
Gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 StGB
Als gefährliches Werkzeug gilt jeder Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Gewalt iSd § 249 Abs. 1 StGB
Unter Gewalt versteht man physisch vermittelten Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstands, der sich gegen eine Person richtet
Drohung iSd 249 Abs. 1 StGB
Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines künftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt