Der rechtfertigende Notstand und verwandte Fälle Flashcards
Was setzt eine Notstandslage voraus?
das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut
Welche Rechtsgüter gelten als notstandsfähig?
Notstandsfähig sind nach h.M. alle Rechtgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit, soweit sie in der
konkreten Situation schutzbedürftig und schutzwürdig sind (Wessels/Beulke/Satzger AT Rn. 457). Exemplarisch nennt § 34 S. 1 StGB Leben, Leib, Freiheit, Ehre und Eigentum.
Was versteht man unter einer gegenwärtigen Gefahr?
Eine gegenwärtige Gefahr ist ein Zustand, dessen Weiterentwicklung den Eintritt oder die Intensivierung eines Schadens ernstlich befürchten lässt, sofern nicht alsbald Abwehrmaßnahmen ergriffen werden (RGSt 66, 222; Wessels/Beulke/Satzger AT Rn. 461).
Was unterscheidet den Begriff der Gefahr von dem des Angriffs?
Der Gefahrursprung ist gleichgültig: Auch Naturereignisse, Kriegswirren o.ä. sind erfasst. Der Begriff der Gefahr ist daher gegenständlich weiter als der des Angriffs i.S.d. § 32 StGB. Hieraus wird geschlossen, dass der Begriff der gegenwärtigen Gefahr auch in zeitlicher Hinsicht über den gegenwärtigen Angriff bei der Notwehr hinausgeht - damit ist auch die Dauergefahr umfasst
Was ist eine “Dauergefahr”?
Eine Gefahr, die so dringend ist, dass sie jederzeit, alsbald – auch wiederholt – in einen Schaden umschlagen kann, mag auch die Möglichkeit bestehen, dass der Eintritt des Schadens noch
eine Zeit lang auf sich warten lässt
Welche Voraussetzungen bestehen für die Notstandshandlung?
Geeignetheit und Erforderlichkeit
Was unterscheidet die Idee des mildesten Mittels bei der Notstandshandlung von der bei der Notwehrhandlung?
Im Unterschied zur Notwehr ist hier jede erreichbare Hilfe zur Gefahrenabwehr herbeizuholen und von
einer bestehenden Ausweichmöglichkeit zwingend Gebrauch zu machen
Was setzt § 34 S. 1 StGB neben Notstandslage und Notstandshandlung noch voraus?
Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren: Das geschützte Interesse muss das beeinträchtigte wesentlich überwiegen.
Welche Gesichtspunkte sind in eine Abwägung im Rahmen eines Notstands einzubeziehen?
Strafrahmenvergleich
Wertgefälle der Rechtsgüter
Intensität der drohenden Rechtsgutsverletzung
Grad der drohenden Gefahren
keine Abwägung Leben gegen Leben Autonomieprinzip
Wertung anderer gesetzlicher Regelungen
Verschuldung der Notwehrlage
Tätigwerden aufseiten des Unrechts
Besondere Pflichtenstellung
Individuelle Bedeutung der Schäden für die Betroffenen
Entstehung der Gefahr aus der Sphäre des Eingriffsopfers
Was meint der Aspekt “Strafrahmenvergleich” bei der Abwägung im Rahmen eines Notstand?
Sind sowohl gefährdendes als auch abwehrendes Verhalten auf eine Tatbestandsverwirklichung gerichtet, können aus einem Strafrahmenvergleich Schlüsse auf das Rangverhältnis der geschützten Rechtsgüter gezogen werden (nicht überbewerten)
Welche drei Leitlinien sind bei der Abwägung entsprechend eines Wertgefälles der Rechtsgüter im Rahmen einer Notstandsprüfung zu beachten?
- Ordnungsvorschriften treten hinter den Schutz vor konkreten Beeinträchtigungen zurück
- Die Persönlichkeitswerte sind den Sachgütern vorzuziehen
- Der Schutz von Leib und Leben begründet ein höheres Interesse auch gegenüber der Bewahrung anderer Persönlichkeitswerte oder überindividueller Rechtsgüter.
Was ist bei der Abwägung nach der Intensität der Rechtsgutsverletzung im Rahmen einer Notstandsprüfung zu beachten?
Insbesondere bei einem ähnlichen Rang der bedrohten Rechtsgüter kann dem Ausmaß der drohenden Rechtsgutsverletzung entscheidende Bedeutung zukommen. Aber auch bei unterschiedlichem Rangverhältnis kann das Ausmaß der Rechtsgutsverletzung den Wertunterschied relativieren
Was unternimmt man bei einer Abwägung nach dem Grad der drohenden Gefahr im Rahmen einer Notstandsprüfung?
Wer zur Abwehr eines ansonsten mit Sicherheit eintretenden Schadens eine Rettungshandlung vornimmt, die ein anderes Rechtsgut nur in geringem Maße gefährdet, wird i.d.R. das überwiegende Interesse auf seiner Seite haben
Was besagt der Grundsatz “keine Abwägung von Leben gegen Leben” (im Rahmen einer Notstandsprüfung)?
In Konfliktlagen, in denen sich Leben und Leben gegenüberstehen, ist der Grundsatz absoluten Lebensschutzes zu beachten, der einer Abwägung Leben gegen Leben entgegensteht: Menschliches Leben ist nicht quantifizierbar
Was ist die Rolle des Autonomieprinzips im Rahmen einer Notstandsprüfung?
Zu Lasten des verteidigten Rechtsguts muss ggf. berücksichtigt werden, dass die Notstandssituation zu Lasten der Rechtsgüter eines Unbeteiligten gelöst wird
e.A.: Strenge Auslegung, Eingriff in die Persönlichkeitsauslegung verstößt gegen die Menschenwürde und ist auch mit dem Zweck der Lebensrettung nicht zu rechtfertigen
Welche Rolle spielt das Verschulden einer Notstandslage für die Notstandsprüfung?
Heute besteht Einigkeit darüber, dass ein Verschulden der Notstandslage die Berufung auf § 34 StGB nicht ausschließt. Das Verschulden bzw. Nicht-Verschulden der Notstandslage muss aber bei der Interessensabwägung Berücksichtigung finden