Prüfungsschemata Strafrecht Flashcards
Welche Abschnitte umfasst der dreigliedrige Deliktsaufbau des vorsätzlichen Begehungsdelikts?
Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld
In welche zwei Bereiche gliedert sich der Tatbestand beim Deliktsaufbau des vorsätzlichen Begehungsdelikts?
Objektiver und subjektiver Tatbestand
Welche drei Aspekte konstituieren den objektiven Tatbestand?
- Taterfolg, Tatobjekt, Täter, Tathandlung
- Kausalität
- objektive Zurechnung
Welche Aspekte konstituieren den subjektiven Tatbestand?
- Vorsatz
2. besondere subjektive Tatbestandsmerkmale, insb. Absichten
Was muss bei der Rechtswidrigkeit geprüft werden?
Ob ein Rechtfertigungsgrund vorliegt (z. B. §§ 32, 34 StGB) - die Rechtswidrigkeit wird grundsätzlich durch die Tatbestandsverwirklichung „indiziert“
Welche drei Aspekte müssen bei der Schuld geprüft werden?
Schuldfähigkeit (§§ 19-21 StGB), Fehlen von Entschuldigungsgründen (§§ 33, 35 StGB), kein relevanter Irrtum (z. B. § 17 StGB)
Was versteht man unter (Quasi-)Kausalität iRd Unterlassens (§ 13 StGB)?
Die Ursächlichkeit des Unterlassens für den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges ist zu bejahen, wenn die rechtlich erwartete Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele
Was ist Vorsatz?
Vorsatz bezeichnet den Willen zur Tatbestandsverwirklichung in Kenntnis aller seiner objektiven Tatbestandsmerkmale; Kurzformel: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
Wie ist eine Notwehrlage iSd § 32 StGB: (gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff) definiert?
Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung eines notwehrfähigen Rechtsguts. Gegenwärtig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder andauert
Wie ist eine Notstandslage iSd § 34 StGB definiert?
Gefahr ist ein Zustand, in dem nach den konkreten Umständen bei natürlicher Weiterentwicklung des Geschehens die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht
Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn nach menschlicher Erfahrung der bestehende Zustand bei natürlicher Weiterentwicklung alsbald in einen Schaden umschlagen kann, wenn also der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist, sofern nicht sofort Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.