Überziehungsrahmen NEU für Privatkunden Flashcards

1
Q

Bulletpoints zum Überziehungsrahmen

A
  • Nur mehr verbriefte Überziehungen für Verbraucher möglich
  • Jedoch wird der Altbestand von unverbrieften ÜZR nicht migriert
  • Zielgruppe des ÜZR Neu sind Private und unselbständige Erwerbstätigte
  • Rahmenvergabe nur mehr über BON möglich
  • “Überziehungsrahmen ändern” wird in BON nicht angezeigt, wenn die techn. Voraussetzungen nicht erfüllt sind (zB. bei Sparkonto)
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2
Q

Können KOFB Kunden für ihre privaten Girokontos Gestionsrahmen bekommen?

A

Nein, für KOFB Kunden sind keine Gestionsrahmen für das private Girokonto mehr möglich

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3
Q

Was muss bei KOFB Kunden für einen ÜBZ vorhanden sein?

A

Bei `KOFB Kunden muss das Onlinerating vorhanden sein (CP KD - Lasche Bewertung)

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4
Q

Ist die Rahmenvergabe bei Kunden mit Erwachsenenvertretung möglich?

A

Ja, Rahmenvergabe ist auch für Kunden mit Erwachsenenvertreter möglich.

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5
Q

Benötigt man für einen Überziehungsrahmen Sicherheiten?

A

Nein, es können sogar keine Sicherheiten mehr mit dem ÜZR verknüpft werden

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6
Q

Sind kurzfristige Rahmen möglichen?

A

Nur mehr auf betrieblichen Konten sind kurzfriste Rahmen zulässig

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7
Q

Wann und wo ist die Rahmenvergabe möglich?

A

Die Rahmenvergabe ist möglich bei

  1. s Komfort Konto inklusive inklusive untergeordnete Konditionsgruppen (auch Altkonditionen)
  2. s Konto inklusive untergeordnete Konditionsgruppen (auch Altkonditionen)
  3. s Komfort Konto Plus inklusive untergeordneter Konditionsgruppen (auch Altkondition)
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8
Q

Ist die Rahmenvergabe beim s Komfort Konto möglich?

A

Ja, die Rahmenvergabe ist beim s Komfort Konto inklusive untergeordnete Konditionsgruppen ( auch bei Altkonditionen möglich)

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9
Q

Ist die Rahmenvergabe beim s Konto möglich?

A

Ja, die Rahmenvergabe ist beim s Konto inklusive untergeordneter Konditionsgruppen (auch bei Altkonditionen) möglich

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10
Q

Ist die Rahmenvergabe beim s Komfort Konto Plus möglich?

A

Ja, die Rahmenvergabe ist beim s Komfort Konto Plus inklusive untergeordneter Konditionsgruppen ( auch bei Altkonditionen ) möglich

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11
Q

Wann und wo ist die Rahmenvergabe nicht möglich?

A

Bei Nicht s Simple-konformen Girokonto Produkten
Bei Fremdwährungskonten
Bei Wertpapier-Verrechnungskonten

und bei folgenden Konditionsgruppen:

  • ASYKWEJUGEND - jugendliche Asylwerber bis 19 Jahren
  • ASYLWERBER - Konto für Asylwerber
  • ZAHLKTGRUND - gesetztliches Konto mit Grundfunktionen
  • ZAHLKTSCHUTZ - gesetzl. Kotno Schutzbedurftige
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12
Q

Wann und wo sind Rahmenvergaben nicht möglich?

A
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13
Q

Welchen Nutzen hat die Verbriefung der Überziehungsrahmen?

A

Die Verbriefung des Überziehungsrahmen für VerbraucherInnen ist rechtlich notwendig (Kostentransparenz, explizite Vereinbarung der Rechte und Pflichten der Vertragspartner), daher wird der Überziehungsrahmen auf Privatgirokonten zukünftig nur noch in verbriefter Form angeboten.

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14
Q

Sind Erste Bank und Sparkassen die Ersten, die das einführen oder gibt es bereits andere Banken, die den Überziehungsrahmen bereits verbriefen?

A

Nein, die Sparkassengruppe sind nicht die ersten Institute, die Überziehungen verbriefen. Auch die Oberbank, 3-Banken-Gruppe, manche Raiffeisenbanken sowie die Dadat Bank vereinbaren Überziehungen schriftlich.

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15
Q

Braucht jede Überziehungsrahmenänderung einen neuen Vertrag?

A

Ja, jede Änderung bedingt einen neuen Vertrag, dieser ersetzt etwaig bestehende Vereinbarungen zum Überziehungsrahmen.

Folgende Änderungen generieren automatisch einen neuen Vertrag:

  • Änderung der Höhe des Rahmens
  • Änderung der Rückzahlung (BAW/monatliche Reduktion/Enddatum)

Manuelle Änderung: Eine Änderung der Sollzinsen oder ggfs. Bereitstellungsprovision muss ebenfalls vertraglich vereinbart werde (Ausnahme: Umstellung spark7/Studenten/Startkonto Freie Berufe/Mitarbeiter). Hier ist nach Änderung der Kondition in Cockpit Konto zusätzlich in den Rahmenprozess (Senken & Ändern) einzusteigen, um eine Vertragserstellung anzustoßen

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16
Q

Wird es den Kreditvertrag auch in Englisch geben?

A

Nein, Vertragssprache unserer Finanzierungsverträge ist ausschließlich deutsch.

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17
Q

Ist der neue Überziehungsrahmenprozess für die KundInnen bequem?

A

Es wird für die Kundinnen noch bequemer, einen Überziehungsrahmen einzurichten. Für die KundIn stehen diesselben Kanäle wie heute offen, zusätzlich kann die KundIn den Rahmen über George App/Web selbst einrichten/ändern/löschen.

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18
Q

Wie muss ich vorgehen, wenn bereits ein unverbriefter Rahmen besteht?

A

Der neue Prozess gilt sowohl für die Änderung von alten, bestehenden als auch für neue verbriefte Rahmen.

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19
Q

Handelt es sich bei der Vereinbarung für Konto-Überziehungen um einen Kreditvertrag?

A

Es handelt sich um einen Kreditvertrag gem. Verbraucher-Kredit-Gesetz. Eine Zeichnung ist gesetzlich nicht notwendig.

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20
Q

Wer steht beim Überziehungsrahmen für Rückfragen zu Verfügung?

A

Für die KundInnen steht als erster Ansprechpartner das sServicecenter bzw. die BeraterIn zur Verfügung. Für komplexe Fragestellungen wenden Sie sich an den First Level Support (Bei der Ersten Bank der PHD-Finanzierungen) Ihres Instituts.

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21
Q

Gilt der Überziehungsrahmen_Neu Prozess mit Verbriefung nur für PrivatkundInnen oder auch für GeschäftskundInnen?

A

Der Prozess gilt für die drei privaten Kontoprodukte (inkl. aller darunter liegender Konditionengruppe):

  • s Komfort Konto
  • s Konto
  • s Komfort Konto Plus

Wenn eine GeschäftskundIn eines der o.g. Konten nutzt, um ihr privates Geldleben abzuwickeln, gilt für dieses Konto auch der neue Prozess. Wichtig ist bei GeschäftskundInnen, dass ein aktuelles Online-Rating verliegt, andernfalls kann die Decision Engine (Entscheidungsmaschine) kein Ergebnis liefern. Für den Online-Prozess bedeutet dies somit einen Ausschluss auch in der Filiale kann der Prozess erst gestartet werden, wenn das Online-Rating aktuell ist.

Für betriebliche Konten (nicht verbrauchergeschützt) ist keine verbriefte Rahmenvergabe in diesem Prozess möglich. Gestionsrahmen für KOFB-Kundinnen am Privatkonto sind nicht mehr möglich.

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22
Q

Welche Laufzeiten stehen beim Überziehungsrahmen zur Verfügung?

A

Die Standard-Laufzeit ist BAW (bis auf Weiteres). Bei Bedarf kann ein befristeter Rahmen oder ein Rahmen mit monatlicher Reduktion vereinbart werden. Eine Teilreduktion ist der Einstellung BAW nicht möglich.

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23
Q

Ist beim Überziehungsrahmen eine monatliche Reduktion möglich? Und gibt es hier auch andere Sprünge als 100er Sprünge?

A

Ja, es ist eine monatliche Rahmenreduktion möglich. Die Reduktion muss mind. 50 Euro betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 60 Monaten.

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24
Q

Gibt es noch Individualrahmen?

A

Nein, Individualrahmen sind zukünftig nicht mehr möglich (in FAN gesperrt).

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25
Q

Wie ist vorzugehen, wenn die KundIn eine Verbriefung ohne Rahmenänderung möchte?

A

Ja, ist möglich: “Senken & Ändern” ohne Veränderung der derzeit eingegebenen Parameter (Höhe, Laufzeit, Kondition).

Ein Duplikat eines bereits verbrieften Rahmens kann aus dem Dokumentenportal nachgedruckt werden.

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26
Q

An welchen Produkt hängt der Rahmen/ dieser Prozess?

A

Der Prozess gilt für die drei privaten Kontoprodukte (inkl. aller darunter liegender Konditionengruppe) :

  • s Komfort Konto
  • s Konto
  • s Komfort Konto Plus

Das heißt, dass auch Altkonditionen-Gruppen in den drei Kontoprodukten mitabgedeckt sind, sofern dies vom Institut so festgelegt wurde. Andere Kontoprodukte für PrivatkundInnen (wie z.B. Wertpapier-Verrechnungskonten) können zukünftig keinen neun/geänderten Überziehungsrahmen mehr haben.

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27
Q

Gibt es insgesamt einen Minimumbetrag für den Rahmen?

A

Das Minimum für einen Rahmen beträgt 100,-, Es wird jeder neue Rahmen verbrieft und beim KSV eingemeldet.

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28
Q

Ist die Vergabe vom Überziehungsrahmen Neu auch am s Pluskonto möglich?

A

Das s Plus Konto ist (sofern im Institut in Verwendung) eine Konditionengruppe im s Komfort Konto und somit ist eine Rahmenvergabe möglich.

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29
Q

Wie sollen wir vorgehen, wenn die KundIn auf einem Wertpapierverrechnungskonto eine Überziehungsrahmen möchte?

A

Da ein Überziehungsrahmen auf einem Wertpapierverrechnungskonto nicht mehr möglich ist, kann der Rahmenwunsch nur mittels eines Produktwechsels auf ein Girokontoprodukt (z.B. s Komfort Konto) erfüllt werden.

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30
Q

Wie gehe ich bei nicht Sektorprodukte vor (Altbestand?)

A

Eine Rahmenvergabe ist nur bei s Simple-konformen Produkten (s.o) möglich. Ist ein Rahmenvergabe gewünscht, ist zwingend ein Produktwechsel notwendig.

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31
Q

Wird der Überziehungsrahmen individuell zur Gänze abgeschafft oder kann ich diesen für dieses Konten (Altbestand) noch hernehmen?

A

Eine Änderung/Neuvergabe ist zukünftig im FAN für keinerlei private Girokonten mehr mögliich.

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32
Q

Wie erkenne ich, ob die KundIn einen alten, unverbrieften oder neuen, verbrieften Überziehungsrahmen hat?

A

Ein Überziehungsrahmen wird in Cockpit an folgenden Stellen angezeigt:

  • Cockpit Kunde -> Lasche Produkte -> Im Eintrag “Überziehungsrahmen” werden unverbriefte Rahmen angeführt, unter Summer-Rahmen/VS finden Sie den verbrieften Überziehungsrahmen
  • Cockpit Konto/Lasche Rahmen:
    Schriftlicher Rahmen = verbriefter Überziehungsrahmen
    Überziehungsrahmen = alter, unverbriefter Rahmen
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33
Q

Wo finde ich die Konditionen und Gebühren für den neuen verbrieften Überziehungsrahmen?

A

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, mit dem Überziehungsrahmen eine Bereitstellungsprovision und/oder KSV-Auskunftsgebühr im Vertrag zu vereinbaren. Diese werden - wie alle Konditionen zu diesem Produkt- institutsindividuell gesteuert und kommuniziert.

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34
Q

Gilt die Bereitstellungsprovision und/oder KSV-Auskunftsgebühr auch für mein Institut?

A

Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren institutsinternen Produktverantwortlichen

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35
Q

Wird die Bereitstellungsgebühr vom vergeben Rahmen oder vom ausgenützten Betrag verrechnet?

A

Vom nicht ausgenützt Betrag.

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36
Q

Wann wird die Bereitstellungsprovision verrechnet?

A

Die Bereitstellungsprovision wird wie die Sollzinsen im Kontoabschluss verrechnet

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37
Q

Wie setzt sich der Effektivzinssatz zusammen und warum unterscheidet er sich immer vom Sollzinssatz?

A

Die Höhe des Effektivzinssatzes unterscheidet sich aus folgenden Gründen vom Sollzinssatz:

  • Zinsusance: rechtlich ist der Sollzinssatz auf 30/360 Tage zu rechnen, der Effektivzinssatz ACT/ACT (kalendermäßig(kalendermäßig)
  • Bei Rahmen mit Laufzeit BAW unterstellen wir für die Gesamtkosten, dass der Rahmen für drei Monate voll ausgenutzt wird. Bei Rahmen mit Reduktion bzw. Enddatum rechnen wir die Gesamtkosten auf die volle Laufzeit (entspricht von der Logik einem Abstatter/endfälligen Kredit).
  • 30 Tage Regel: wenn der Rahmen innerhalb 30 Tage ab Kontoeröffnung angelegt wird, rechnen wir die Kontoführung mit ein. Dabei werden technisch sowohl die Gebühr ABSCHLUSS als auch die Gebühr KTO-F-PROV berücksichtigt, je nachdem, was im Institut in Verwendung ist.
  • KSV-Auskunftsgebühr: diese wird auch in den Effektivzinssatz eingerechnet, wenn diese im Insitut verwendet wird.
  • Bereitstellungsprovision und Ablebenrisikoprovision (Verrechnung s Konto Protect): werden beim Überziehungsrahmen NICHT in Effektivzinssatz einberechnet
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38
Q

Wie wirkt sich die Höhe der Kontoführung in den ersten 30 Tagen nach Kontoeröffnung auf den Effektivzinssatz aus?

A

Insbesondere bei sehr geringen Rahmenhöhen (z.B. 100,- Euro) wirkt sich die Kontoführung sehr stark auf den Effektivzinssatz aus. Mitunter überschreitet der Effektivzinssatz dabei rechnerisch sogar Überziehungsrahmen erst später (nach Verstreichen der 30 Tage) zu vereinbaren.

Aus diesem Grund wurde auch entschieden, die Änderungsmöglichkeit in George für KundInnen erst 31 Tage nach Kontoeröffnung anzuzeigen.

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39
Q

Warum bekomme ich auch bei Konten, die länger als 30 Tage bestehen, die Meldung, dass der Effektivzinssatz 100% übersteigt?

A

Bei der Kombination abhängig vom institutsindividuellen Sollzinssatz, kurze Laufzeit, geringe Rahmenhöhe und Verrechnung des KSV-Auskunftsgebühr ergibt sich rechnerisch auch bei Konten, die länger als 30 Tage bestehen ein Effektivzinssatz > 100%. Bitte passen Sie einen/mehrere Parameter entsprechend an, um einen Rahmen zu vergeben.

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40
Q

Wie kann ich argumentieren, wenn die KundIn die Höhe des Sollzinssatzes/Effektivzinssatzes hinterfragt?

A

Wenn das Konto < 30 Tage als ist und somit die Kontoführung im Effektivzinssatz berücksichtigt ist, erklären Sie der KundIn, dass mit diesen Kosten auch die Führung des Kontos, die Abwickliung des Zahlungsverkehrs sowie die Debitkarte abgedeckt sind.

Generell ist der Überziehungsrahmen nur für die kurzfristige, tageweise Nutzung gedacht und daran orientiert sich auch die Preisgestaltung. Wir stellen den Rahmen zur Verfügung und die KundIn kann jederzeit, ohne Rücksprache flexibel darüber verfügen. Sollte eine längerfristige Finanzierung notwendig. sein, bieten wir andere, günstigere Kreditprodukte an. Ungefähr kostet der Überziehungsrahmen pro 100,- EURO Ausnutzung pro Tag:

Sollzins/Ausnutzung/Kosten pro Tag
8% / 100 / 0,02
10% / 100 / 0,03
13% / 100 / 0,04

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41
Q

Besteht für den Kundenbetreuer im Vergabeprozess die Möglichkeit, eine allfällige KSV-Gebühr und/oder Bereitstellungsprovision individuell anzupassen (u.U. bis auf 0) oder ist das nur nach Vergabe im Cockpit (Bereitsstellungsprovision) bzw. über eine Rückvergütung (KSV-Gebühr) möglich?

A

Im Vergabeprozess können Konditionen nicht geändert werden. Die KSV-Gebühr kann nur rückvergütet werden, da sie fix ist. Die Bereitstellungprovision ist in Cockpit Konto änderbar (institutsindividuelle Regelungen beachten), eine allfällige Änderung muss zur korrekten Verbriefung vor Rahmenvergaben erfolgen.

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42
Q

Muss die KSV-Gebühr refundiert werden?

A

Ja, wenn es sich um einen befristeten Rahmen (ungleich baw) handelt und der Kunde den Rahmen kündigt.

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43
Q

Gibt es eine Sektorkondition, analog der Aktivlinie?

A

Es gibt bei beidem keine sektoreinheitlichen Konditionen. Für den Überziehungsrahmen werden die Girokonto-Konditionen der Institute herangezogen.

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44
Q

Ist eine Bearbeitungsgebühr für die Vergabe vorgesehen?

A

Nein

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45
Q

Sind auch bei befristeten Rahmen nur b.a.w. Konditionen möglich? Derzeit arbeiten wir im Institut noch sehr häufig mit befristeten Sollkonditionen …

A

Es sind sowohl befristete als auch unbefristete Konditionen möglich (Laufzeit baw, Enddatum, Rahmenreduktion). Bei automatisch auslaufenden Konditonengruppe (spark7 etc.) darf nur eine baw-Einzelvereinbarung aufgegeben werden, damit die Verbriefung möglich ist.

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46
Q

Bei Gemeinschaftskonten, wie erkennt das System, mit wem der Vertrag abgeschlossen wurde ( auf wen lautet der Kreditvertrag)?

A

Da der Einstieg in BON immer über den Kunden erfolgt, wird der Prozess mit dem ausgewählten Kunden durchgeführt. Bei einem bestehenden verbrieften Überziehungsrahmen, der auf einen anderen Mitinhaber lautet, bietet BON keine Änderungsmöglichkeit an (Button ist ausgegraut, bei Mouse-Over wird Hinweis auf den bestehenden Überziehungsrahmen angezeigt)

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47
Q

Warum lautet der Kreditvertrag nur auf eine Person und kann auch nur von dieser verändert werden?

A

Es wurde strategisch entschieden, dass der Kreditvertrag nur auf eine Person lautend angeboten wird.

Gründe:
- Einfachere Abwicklung und Verbriefung
- Abschlussmöglichkeit über George und Telefon gegeben
- Bonitätsprüfung stellt nur auf die abschließende Person ab
- Kontaktaufnahme erfolgt zumeist nur von einer KundIn

Ein bestehender Vertrag kann immer nur durch die Vertragsparteien (abschließende KundIn, Bank) abgeändert werden, nicht durch eine andere Person.

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48
Q

Was passiert, wenn KundInnen eine gemeinsame Haftung möchten?

A

Erklären Sie den KundInnen, dass wir dies nicht anbieten. Wenn nicht gewünscht ist, dass eine KundIn die gesamte Haftung übernimmt, so können Sie entweder zwei Einzelkonten oder ein alternatives Finanzierungsprodukt anbieten.

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49
Q

Kann den Rahmen eine Person ändern, die nicht im Vertrag steht?

A

Nein. Ein bestehender Vertrag kann immer nur durch die Vertragsparteien selbst abgeändert werden, nicht durch eine andere Person.

50
Q

Gibt es ein Kennzeichen in BON, auf wen der Vertrag lautet?

A

Nein, es gibt kein seperates Kennzeichen. Der Rahmen ist jedoch nur bei demjenigen Kunden änderbar, auf den der Vertrag lautet.

51
Q

Was passiert mit ÜZR im Ablebensfall jenes KD der den ÜZR abgeschlossen hat. Was kann 2. Kontoinhaber noch tun (ÜZR Anpassungen, Löschung, etc.)?

A

Der Überziehungsrahmen geht in die Verlassenschaft. Ein Ausnützen ist bis zur Abwicklung möglich. Änderungen des Rahmens (Anpassung, Löschungen) sind im Einzelfall mit der Rechtsabteilung abzustimmen.

52
Q

Wer haftet für das Obligo, bei mehreren Kontoinhaber, wen der Rahmeninhaber verstirbt?

A

Die Erben haften für das Obligo. Das Saldo des Todestages wird an die Verlassenschaft bekannt gegeben. Der Tod ist kein Fälligstellungsgrund.

53
Q

Wird nur der ÜZR-Inhaber Erinnerungen/Mahnungen bekommen?

A

Mahnungen werden aufgrund Überschreitung des vereinbarten Rahmens versandt und ergehen demnach an beide Kontoinhaber

54
Q

Wenn nur ein Inhaber für den Überziehungsrahmen haftet, ist die Ehegattenerklärung dann überhaupt noch notwendig?

A

Nein, die Ehegattenerklärung muss nicht mehr eingeholt werden

55
Q

Warum kann ich in BON nicht über die Schaltfläche zu Einkaufsrahmen/Aktivlinie einsteigen?

A

Der EKR ist nicht mehr vorhanden, stattdessen gibt es das neuen Produkt ÜZR. Die Aktivlinie ist ein eigenes Produkt mit eigener Berechnungslogik und kann nur noch durch einen s Konsumkredit ausgenützt werden. Deshalb führt die Schaltfläche nun nur mehr zur Aktivlinie.

56
Q

Wird die Rahmenanlage in den Kontoeröffnungsprozess integriert?

A

Nein. Ein eröffnetes und legitimiertes Konto ist Voraussetzung für den Rahmenprozess.

57
Q

Ist für einen Neukunden sofort nach Kontoeröffnung eine Vergabe (grün) möglich?

A

Ja, in der Filiale sofort nach Konto-Eröffnung möglich. Online ist der Rahmenabschluss ist 31 Tage nach Kontoeröffnung möglich.

58
Q

Warum werden nicht alle Rahmenänderung bei Schritt 1 (Entscheidungen) angezeigt?

A

Es werden alle Finanzierungsanträge, die eine Pouvoirentscheidung verlangen, angezeigt, z.B. Anträge zu Rahmensenkungen oder Rahmen Rückführungen werden nicht angezeigt (Kein Pouvoirentscheidung notwendig). Alle Änderungen des Rahmens sind in der Rahmenkurve in Cockpit Konto ersichtlich (Änderungen des alten, unverbrieften Einkaufsrahmen sind unter “schriftlicher Rahmen”)

59
Q

Bei Einstieg in den Prozess bekomme ich die Meldung, dass ratingrelevante Daten fehlen. Welche sind dies genau und wo kann ich diese ergänzen?

A

Wohnart -> Weiter zu Lasche Interne Daten in Cockpit Kunde
Wohnhaft seit -> Weiter zu Lasche Interne Daten in Cockpit Kunde
Berufsstand -> Weiter zu Lasche Einkommen in Cockpit Kunde
Beschäftigt seit -> Weiter zu Lasche Einkommen in Cockpit Kunde
Branche des Arbeitgebers -> Weiter zu Lasche Einkommen in Cockpit Kunde
Wenn beim Kunden des Feld “Lohn/Gehalt/Pension” nicht aktuell oder nicht befüllt ist -> Weiter zu Lasche Einkommen in Cockpit Kunde

60
Q

Welche Daten sind in Fällen von AMS-Bezieher einzugeben?

A

Berufsstand: Sonstige nicht oder geringfügig Erwerbstätige
Beschäftigt seit: Datum seit arbeitslos
Branche des Arbeitgeberts: Sonste

61
Q

Welche Daten sind in Fällen von Pensionist einzugeben?

A

Beschäftigt seit : Datum des Pensionsantritt
Branche des Arbeitgebers: Öffentliche Verwaltung, Vertreidigung, Sozialversicherung

62
Q

Welche Daten sind in Fällen von Hausfrau und Hausmann einzugeben?

A

Berufsstand: Sonstige nicht oder geringfügig Erwerbstätige
Beschäftigt seit: Datum seit im Haushalt tätig
Branche des Arbeitgebers: Sonstige

63
Q

Wie gehe ich vor, wenn die KundIn kein Einkommen hat?

A

Eingabe Einkommen 0,- gem. Einkommensnachweis mit aktuellem Daten

64
Q

Der Button “Erhöhen” ist ausgegraut: Wird angezeigt welches der Kriterien fehlt? (Wohnart, Lohn, Rating, etc. …). Wäre zur schnellere Rahmenvergabe nützlich.

A

Leider konnte diese Anforderung im Projekt nicht mehr umgesetzt werden und wurde aufgrund Ihrer zahlreichen Feedbacks mit hoher Priorität für ein mögliches Folgeprojekt dokumentiert.

65
Q

Wenn ratingrelevante Daten oder ein aktueller Einkommensnachweis fehlen: kann die KundIn dann online einen Überziehungsrahmen abschließen?

A

Ja, der Abschluss ist möglich. Die Kundin wird im Prozess gebeten, die fehlenden Informationen bekannt zu geben. Sollte kein Einkommensschätzer oder aktueller Einkommensnachweis (max. 1 Monat alt) vorliegen, wird die KundIn ersucht, ihr Gehalt bekannt zu geben und mit zumindest drei aktuellen Gehaltsnachweisen zu belegen. Eine Prüfung der Gehaltsnachweise erfolgt durch die sDG.

66
Q

Wie kommt die KundIn in George zum Vergabeprozess?

A

Die Kundin wählt in George oder der George-App das Girokonto, für das sie ihren Rahmen einrichten möchten. Dann klickt sie auf “Produkteinstellungen” (in George) oder auf “Funktion” (in der George-App). Dort befindet sich der Button, um in den Prozess einzusteigen.

67
Q

Kann ich in der George Kundenansicht den Kundenprozess finden?

A

Aus rechtlichen Gründen ist für den Kundenbetreuer der Vergabeprozess in der George Kundenansicht nicht ersichtlich.

68
Q

Wie gehe ich vor, wenn eine Sicherheit die Rahmenvergabe verhindert?

A

Das Vorgehen ist institutsindividuell definiert.
Sollte in Ihrem Institut die Beauftragung der Entkoppelung mittels sAM-Auftrag vorgesehen sein:

Fall 1: Sicherheit dient für mehrere Geschäfte, soll aber nur vom Giro-Konto entfernt werden -> sAM Individualauftrag “entkoppeln ÜZR_alt” vom Anlass-Konto aus starten -> senden -> einen Tag später ist der Auftrag erledigt und der ÜZR_neu kann eingerichtet werden.

Fall 2: Sicherheit dient nur für diese Giro-Konto und soll entfernt werden: -> sAM Individualauftrag “entkoppelt ÜZR_alt” vom Anlass-Konto aus starten -> Im Textfeld ergänzen, dass diese Sicherheit auch zur Gänze freigegeben wird! (Pouvoirent.) -> Senden -> einen Tag später ist der Auftrag erledigt und ÜZR neu kann eingerichtet werden. Die Sicherheiten wird anschließend auch administrativ freigegeben.

69
Q

Warum ist er nicht mehr möglich, einen besicherten Überziehungsrahmen abzuschließen?

A

Die Vorgabe für den neuen Überziehungsrahmen war, einen einfachen, online-fähigen Prozess für das Massenschäft im Privatkundenbereich zu schaffen. Aufgrund budgetärer Überlegungen war es zudem nicht möglich, im Projekt verbriefter Überziehungsrahmen alle Features des Vorproduktes nachzubauen. Da Besicherungen in der Vergangenheit nur bei sehr wenigen Geschäften verwendet wurde, wurde aufgrund Kosten-Nutzen-Überlegung entschieden, dieses Feature nicht mehr anzubieten.

70
Q

Wie gehe ich vor, wenn beim Konto ein alter schriftlicher Rahmen existiert?

A

Wenn ein schriftlicher Rahmen (nicht aus der verbrieften Überziehung sondern einem Altprodukt heraus) schon auf einem Konto existiert hat und dieser Rahmen archiviert wird, kann am gleichen Tag kein neuer s-Rahmen (verbrieften Überziehung) geschrieben werden.

Hierfür gibt es 2 Lösungsmöglichkeiten:

  • Rahmen archivieren und dann einen Tag warten
  • Rahmen nur auf 0 setzen und nicht archivieren, dann wird der Rahmen richtig aktualisiert.
71
Q

Ist im BON ein maximal verfügbarer Rahmen sofort ersichtlich, wenn man einsteigt?

A

Der maximale “Grün-Betrag” ist erst ersichtlich, wenn man auf “Erhöhen” klickt. Erst dann wird die Decision Engine inkl. Aktualierung/Abruf KSV - und CRIF-Daten aufgerufen.

72
Q

Wenn der Kunde im George einen Kontorahmen oder eine Kontorahmenerhöhung anfordert, sieht der Kunde dann was maximal möglich ist?

A

Ja, der maximale Grün-Betrag wird angezeigt.

73
Q

Kann ein höherer Rahmen, als das dargestellte Grün-Limit (=Maximum-Betrag) vergeben werden (also bis EUR 15.000,00)?

A

Ja, technisch ist die Vergabe jedes Betrages möglich. Das Ergebnis wird zumindest gelb.

74
Q

Wie erfasse ich einen Rahmen höher als EUR 15 TSD bzw. 5 TSD bei Pauschalierten, wenn kein Fan mehr möglich ist. Oder sind dies nur die Grenzen für eine grüne Antragsanalyse?

A

Ja, das sind die grün-Grenzen. Einen Individualrahmen gibt es nicht mehr.

75
Q

Warum ist im Erhöhen-Prozess der Minimum-Betrag manchmal höher als der Maximum-Betrag?

A

Da der Erhöhen-Prozess gewählt wurde, entspricht das angezeigte Minimum dem kleinstmöglichen neuen Rahmen, auf den erhöht werden kann. Wenn kein Rahmen vorhanden -> Minimum = 100; derzeitiger 550 –> Minimum = 600.

Beim Maximum wird immer der ermittelte Grün-Betrag angezeigt. Dieser kann auch geringer sein, als der bereits bestehende Rahmen.

Ein Beispiel: Kunde hat einen Rahmen von 1.000,- und bereits 2 Erhöhungen in den letzten 3 Monaten (damit wird die Entscheidung automatisch gelb). Im Erhöhen-Prozess ist das angezeigte Minimum somit 1.100,- das angezeigte Maximum 0,-

76
Q

Nach welchen Kriterien werden Rahmen im System berechnet bei z.B. nicht aktiv, AMS Bezug, Karenz usw.?

A

Im Hintergrund prüft eine Entscheidungsmaschine automatisiert zahlreiche Kriterien und Daten, deren Erklärung hier den Rahmen sprengen würde. Aufgrund der Berechnungslogik unterscheiden sich der “alte” Einkaufsrahmenvorschlag vom “neuen” Maximal-Grün-Betrag.

77
Q

Ist es auch möglich, im Überziehungsrahmen neu eine Teilreduktion zu erfassen?

A

Nein, das leider nicht möglich, da eine rechtskonforme Verbriefung für diese Konstellation nicht möglich ist (insbesondere hinsichtlich Berechnung eines korrekten Effektivzinssatzes, da ein Teil des Kreditvolumens ein Ablaufdatum hat und Teil b.a.w. läuft).

78
Q

Welches Pouvoir ist notwendig, um einen Grün-Fall freizugeben?

A

Mindestens Junior Orivat bzw. für KOFB-Kunden und für “Inhaber/Teilhaber/gf. Teilhaber größer 25 % - als Privatperson” Junior Business.

79
Q

Welche Pouvoirstufe muss ich bei der Rahmenvergabe erfassen?

A

Im Vertrieb muss in der EBOe keine Pouvoirstufe bei der Rahmenvergabe erfasst werden, dies ist nur für die Marktfolge notwendig. Das Feld ist nicht als Pflichtfeld definiert.

80
Q

Wer darf wann den Rahmen vergeben? (Bei Grün-Entscheidung nach wie vor jeder bzw. Kunde selbst im George. Pouvoir-Entscheidungen nach Pouvoir-Regelung)

A

Online schließt der Kunde bei Ampelergebnis Grün ab. Auch das sSC kann Rahmen in Höhe des Grün-Limits vergeben. In der Filiale: Mindestens Junior Privat bzw. für KOFB-Kunden und für “Inhaber/Teilhaber/gf. Teilhaber größer 25 % - als Privatperson” Junior Business.

81
Q

Wenn der Wunschbetrag höher ist als das Maximum, dann ist eine Entscheidung im Pouvoirzug nötig - wann wird da richterweise die HHR erfasst?

A

In die Leistbarkeitsprüfung für den ÜZR fließt ein Ergebnis einer HHR NICHT ein, daher ist auch eine Neu-Erstellung bzw. Aktualisierung nicht notwendig. Alle notwenigen Daten findet der/die EntscheidungträgerIn am Entscheidungsblatt.

82
Q

Hat die Haushaltsrechnung einen Einfluss auf den Überziehungsrahmen?

A

Nein, das Ergebnis einer HHR hat keinen Einfluss in der Leistbarkeitsprüfung.

83
Q

Was bedeutet DSTI und DTI?

A

DSTI = Debt Service To Income, diese Kennzahl zeigt das Verhältnis der monatlichen Gesamtratenbelastung zur monatlichen Summe aller Einkommen des Kreditnehmers. Ein DSTI größer 50% führt zu einem Ampelergebnis “Rot”

DTI = Debt to Income, diese Kennzahl zeigt das Verhältnis der Gesamtverschuldung zum Jahres-Netto-Einkommen ( = Summe aller Einkommen mal 14 ). Die Kennzahl DTI wird baw. in der Leistbarkeitsprüfung nicht berücksichtigt; wird aber am Entscheidungsblatt angezeigt.

84
Q

Welche Daten beeinflussen DTI und DSTI?

A

Einkommensfelder: Lohn, Gehalt, Pension, sonstiges Einkommen, Zusatzeinkommen. Diese Felder sind im Cockpit Kunde / Lasche Einkommen zu befüllen, wobei für den Prozess nur das Feld “Lohn/Gehalt/Pension” ein Pflichtfeld ist.

Ratenverpflichtungen: Daten zu bestehenden eigenen und fremden Finanzierungslinien. Diese Daten werden automatisiert ausgelesen.

85
Q

Wie lang wird der Prozess, um das Grün-Limit zu berechnen, dauern?

A

Der Prozess sollte nur wenige Augenblicke dauern.

86
Q

Wenn ich die Vergabe des Überziehungsrahmens selbst nicht entscheiden kann und den Rahmenwunsch empfehle, ist der Prozess nach Versand des sAM-Auftrages für mich abgeschlossen?

A

Nein. Bitte kehren Sie nach Erstellung des sAM-Auftrages in den Überziehungsrahmen-Prozess zurück (Reiter in Google Chrome) und schließen Sie diesen mit der KundIn ab. Sie können nun wie üblich die Vertragsentwürfe ansehen und erhalten im nächsten Schritt die Bestätigung über den Prozessabschluss mit grünen Häkchen.

87
Q

Wie wird der Betreuer über eine Ablehnung informiert? Läuft das zeitgleich? Bzw. wann/wo erhält der Betreuer den Hinweis in BON, um hier womöglich noch rechtzeitig den Kunden zu informieren?

A

Ablehnung durch sDG: Wenn die KundIn online einen Rahmen beantragt und Einkommensunterlagen höchlädt, werden diese durch sDG geprüft. Sollten die Kundenangaben nicht korrekt sein oder sonstige Ablehungsgründe vorliegen, wird der Antrag abgelehnt. Die Ablehnung inkl. Begründung ist in der Zeitleiste in BON ersichtlich (Genehmigungen sind auch in BON ersichtlich).

Ablehnung im Pouvoir-Prozess: Da im Pouvoir-Prozess ein SAM-Auftrag generiert wird, erfolgt die Übermittlung des Ergebnisses auch mittels SAM-Auftrag.

88
Q

Sieht die KundIn den Ablehnungsgrund in George?

A

KundInnen, die aufgrund ihrer Kundeneigenschaft (z.B. Minderjährige) kein “Grün” bekommen können, werden von vornherein vom Online-Prozess ausgeschlossen (Button fehlt). Wenn online nach Aufruf der Decision Engine ein Ergebnis ungleich “Grün” errechnet wird, wird entweder ein Alternativangebot gestellt oder ohne Begründung abgelehnt bzw. auf die Filiale verwiesen. Bei “Gelb” wird die Vereinbarung eines Termin angeboten, bei “Rot” erscheint lediglich “Online leider nicht möglich”.

89
Q

Weiterleitung an Pouvoir-Träger: Erfolgt die Weiterleitung automatisch?

A

Die Weiterleitung erfolgt aus dem SAM-Auftrag. Die BetreuerIn erhält damit auch die Info über die Erledigung. Bitte denken Sie daran, nach Weiterleitung den Überziehungsrahmen-Prozess zu Ende zu führen.

90
Q

Wie funktioniert die Produktanlage im Hintergrund?

A

Die Produktanlage funktioniert vollautomatisch im Hintergrund. Ein etwaig bestehnder unverbriefter Rahmen wird gelöscht und ein neuer verbriefter Rahmen gesetzt. GiG und s Konto Protect werden ebenfalls automatisch gesetzt, sofern mitabegeschlosen.

91
Q

Ist es möglich sKonto Protect und/oder GiG abzuschließen, wenn die KundIn in der Filiale nicht vor Ort ist?

A

Nein. Eine Zeichnung via sIdentity ist derzeit nicht mögllich.

92
Q

Gemeinschaftskonten: Wie erfolgt der Abschluss der sKonto Protect?

A

Wir können technisch nicht erkennen, wer eine bestehende sKonto Protect abgeschlossen hat. Wenn bereits eine sKonto Protect am Mehrinhaber-Konto vorhanden ist, wird sie nicht zum Abschluss angeboten, egal ob der Abschließende der erste oder zweite Kontoinhaber ist. Wenn keine s Konto angeboten, egal ob der Abschließende der erste oder zweite Kontoinhaber ist. Wenn keine s Konto Protect am Konto vorhanden ist, wird sie nur angeboten, wenn der 1. Kontoinhaber abschließt.

93
Q

Wie erfolgt die Verrechnung der sKonto Protect? Zahlen beide Kontoinhaber für das Produkt?

A

Die Verrechnung erfolgt über den Abschluss und wird vom Konto eingezogen. Dadurch ist keine Zuordnung möglich, wer das Produkt bezahlt.

94
Q

Warum wird der ÜZR überhaupt in den KSV eingetragen?

A

Wir sind dem KSV gegenüber verpflichtet, jede verbriefte Finanzierung in die Datenbank zu melden und die gemeldeten Daten zu aktualisieren.

95
Q

Es gibt derzeit viele Anfragen, warum ein Kredit aus dem KSV nicht ausgetragen wurde - kann das hier auch der Fall sein?

A

Nein, da ein automatisierter Prozess für die KSV-Abfrage und -Einmeldung implementiert ist. Im Fall einer Löschung des ÜZR wird der Rahmen technisch auf 0 gesetzt und somit die Löschung in der KSV Datenbank gemeldet.

96
Q

Am 1.7. wurde die Finanzierungspouvoirs geändert - sind diese im neuen Prozess berücksichtigt?

A

Ja.

97
Q

Kann eine KundIn einen bereits bestehenden Rahmen aufstocken?

A

Nein, technisch und rechtlich ist es so gelöst, dass ein neuer Vertrag immer einen bestehenden Vertrag ersetzt. Damit wird ein Rahmen nicht aufgestockt, sondern ein neuer Rahmen mit einem höheren Betrag vereinbart.

98
Q

Wenn weder GiG noch E-Mail-Adresse vorliegen, dann werden die Dokumente automatisch gedruckt und postalisch versandt? Automatisch gedruckt heißt, dass beim vom Betreuer definierten Drucker automatisch der Druck angestoßen wird und der Betreuer die Ausdrucke postalisch versendet?

A

Nein, der Ausdruck und Versand erfolgt zentral über die Poststraße.

99
Q

Wird im Prozess bei Kunden ohne GiG geprüft, pb eine E-Mailvereinbarung besteht - oder wird ungeachtet dessen immer an die bestehende E-Maiadresse versendet?

A

Nein, denn wir brauchen keine Email Vereinbarung, da uns der Kunde im Prozess dazu bauftragt, ihm die Unterlagen per Email zu schicken.

100
Q

Wann genau wird im Prozess die VVI versandt?

A

Der Versand der VVI erfolgt bei Verlassen der Seite “Entscheidungsüberblick”, also wenn Sie entweder “Genehmigen” oder “Empfehlen” ausgewählt haben und auf “WEITER” klicken. Dadurch wird sicher gestellt, dass die KundIn die VVI noch vor Rahmensetzung erhält, um sich vor Zustandekommen des Vertrags einen Überblick über das Geschäft und Konditionen machen zu können.

101
Q

Kann ein beantragter Überziehungsrahmen im Nachhinein abgeändert werden?

A

Nein, eine Änderung kann im Nachhinein nicht erfolgen. Der beantragte Rahmen muss zuerst abgelehnt werden, sodass die KundIn die formelle Information erhält, dass das besprochene Geschäft nicht zustande kommt. Danach kann neuerlich ein Rahmen mit geänderten Parametern erfasst und bewillt wrdden. Damit wird sichergestellt, dass die KundIn wiederum eine korrekte VVI sowie den zustande gekommenen Vertrag erhält.

102
Q

Ist die Zustellung der Vertrag und per mail möglich?

A

Der Vertrag wird immer gem. der Zustelllogik versandt.
1. Wenn GiG abgeschlossen –> Zustellung über GiG
2. Wenn GiG nicht abgeschlossen, aber Email Adresse in KDB –> Zustellung per Email
3. Wenn 1. und 2. nicht zutrifft –> Zustellung per Post (Geschäftsadresse am Konto, wenn vorhanden, andernfalls allgemeine Zustelladresse)

103
Q

Kann man den Vertrag auch gleich ausdrucken?

A

Ein Ausdruck des Vertragsentwurfes ist innerhalb der Journey möglich. In Ausnahmefällen ist der Ausdruck des finalen Kundenvertrages aus der Dokumentenablage (Aufruf über Konto) möglich.

104
Q

Wo sind die Dokumente abgelegt?

A

VVI, Kreditvertrag und Beitrittserklärung s Konto Protect werden beim Konto abgelegt. GiG Zustimmungserklärung ist beim Kunden abgelegt.

105
Q

Gibt es die Möglichkeit, die Bewilligung und Rahmensetzung zeitlich zu trennen?

A

Nein. Die Bewilligung löst im Hintergrund automatisch die Rahmensetzung und den Versand der finalen Vertragsunterlagen aus.

106
Q

Wie ist der Prozess, wenn bspw. ein Asylwerber einen Rahmen haben möchte?

A

Es ändert sich am Vergabeprozess nichts. Es ist zukünftig technisch nicht mehr möglich, auf Asylwerber-Konten einen Rahmen zu vergeben. Hat der Asylwerber ein anderes Kontoprodukt, wird ein Rot-Ergebnis ermittelt.

107
Q

Bei welchen Konditionenänderungen ist ein neuer Vertrag zu erstelllen?

A
  1. Änderung Sollzinssatz (ausgenommen bei Auslauf einer befristeten Einzelvereinbarung)
  2. Änderung Bereitstellungsprovision - Ausgenommen bei Auslauf einer befristeten Einzelvereinbarung
  3. Änderung Kontomodell, sofern Sollzinssatz und/oder Bereitstellungsprovision sich von aktueller Kondition unterscheiden.

Zur Erstellung des Vertrages verwendet Sie den Prozess “Senken & Ändern”. Bei Veränderung der Kontoführung ist kein neuer Vertrag notwendig.

108
Q

Rahmenlimitierung und Sperrkennzeichen - wie können Kunden zukünftig aus dem Online-Prozess ausgeschlossen werden?

A

Die Rahmenlimitierung wirkt auf die Höhe der maximalen Rahmenerhöhe im Grün-Prozess. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. bei einem 2 Inhaber Konto ein Inhaber nur max. 3.000,00 EUR ÜZR haben möchte, bis zu 10.000,00 EUR aber im Grün-Prozess sind. Die neue Sperrkennzeichen wird verwendet, wenn ein Kunde aus allen automatisierten Entscheidungsprozessen (Grün-Prozessen) ausgeschlossen werden soll. –> auch bei Kundenwunsch.

109
Q

Das Sperrkennzeichen bedeutet also gelb im Filialprozess und Verhinderung Online Prozess richtig?

A

Ja, richtig. Sperrkennzeichen bedeutet (zumindest) gelb in der Filiale auch damit online und sSC-Ausschluss (weil in den beiden Kanälen nur grün-Fälle abgeschlossen werden können).

110
Q

Wo ist ersichtlich, ob der Kunde den Rahmen online bekommt?

A

Bei Einstieg in “Erhöhen” wird der maximale Grün-Betrag als Max. angezeigt. Diesen hat der Kunde auch in George zur Verfügung, außer das Konto ist <31 Tage alt, in dieser Zeit gibt es für den Kunden keine Button in George.

111
Q

Was ist der Unterschied zwischen Rahmenlöschung und Rahmenkündigung?

A

Die Rahmenlöschung erfolgt auf Kundenwunsch/in Absprache mit der KundIn, die Kündigung auf Intention der Bank. Die Löschung erfolgt sofort, die Kündigung im Normalfall unter Einhaltung einer zweimonatlichen Kündungsfrist.

112
Q

Weiß die KundIn, dass der Rahmen gekündigt werden kann?

A

Die Möglichkeiten der Kündigung sind im Vertrag angeführt.

113
Q

Wann ist ein Rahmen zu kündigen?

A

Kündigungen liegen im Ermessen des zuständigen Pouvoirträgers und sind im Einzelfall zu entscheiden.

114
Q

Keine ordentliche Kündigung bei Rahmen mit Laufzeit bzw. automatischer Rahmenreduktion erlaubt?! Wer/wie können wir dann solche Rahmen aufkündigen?

A

Rechtlich ist nur die sofort wirksame Kündigung aus wichtigem Grund möglich, diese kommt allerdings einer Fälligstellung gleich und ist nur durch im Institut definierte Personen durchzuführen.

115
Q

Wird es in Bon ein Pop Up Fenster mit der Info “Kündigungsschreiben” geben oder wird das automatisch angestoßen, sobald der Rahmen gekündigt wird?

A

Nein, es wird kein automatisches Kündigungsschreiben erstellt, es wurde ein eigener Kündigungsprozess erstellt; dieser wird durch Versenden des sAM-Auftrages “Kündigung ÜZR” zentral abgewickelt; dabei wird ein Sperrkennzeichen in Cockpit gesetzt, welches eine Rahmenvergabe verhindert. Keine Info in BON

116
Q

Kündigung Rahmen - was passiert, wenn der Kunde innerhalb dieser 2 Monate + 1 Woche (Postversand) den Rahmen nicht abdeckt?

A

Der Kunde hat ein überzogenes Konto ohne Rahmen.

117
Q

Wer sind die berechtigten Personen in der EB, die den Überziehungsrahmen sofort kündigen dürfen?

A

In de EBOe ist ausschließlich die Sanierungsabteilung dazu berechtigt.

118
Q

Warum erhalten nur Kunden mit GiG Vereinbarung den Kontoauszug ÜZR?

A

Der Kontoauszug ÜZR ist eine zusätzliche Information, über den Kontoauszug des Girokontos hinaus. Bereits heute bekommen unsere KundInnen z.B. am SB Gerät viel Papier und müssen lange warten. Daher haben wir uns entschlossen, diesen Auszug nur in George zur Verfügung zu stellen.

119
Q

Wo wenden sich KundInnen hin, wenn sie Fragen zum Kontoauszug ÜZR haben?

A

Da die KundInnen den Kontoauszug ÜZR über George erhalten, werden die meisten Rückfragen über diesen Kanal kommen. Die Anfrage sind durch den Betreuer zu beantworten. Das sSC ist über den Kontoauszug ÜZR informiert und kann bei telefonischen Rückfragen von KundInnen weiterhelfen.

120
Q

Gibt es für mich als BetreuerIn aktiv etwas zu tun?

A

Nein, da die Zustellung automatisch erfolgt, sind keine aktiven Schritte seitens Vertrieb zu setzen.

121
Q

Wenn eine Kundin den Kontoauszug wünscht, aber kein GiG aktiviert hat - wie kann ich ihr diesen Auszug zur Verfügung stellen?

A

Sollte eine Kundin den Konauszug ÜZR haben wollen, obwohl sie GiGnicht verinabrt hat, drucken Sie den gewünschten Auszug bitte aus der Dokumentenablage aus und weisen die KundIn auf die Vereinbarung von GiG hin. Dann bekommt sie den Auszug zukünftig automatisch ins Postfach.

122
Q

Der Begriff Kontoauszug führt bei KundInnen und bei uns intern zu Verwirrung. Warum hat man das Dokument nicht anders benannt?

A

Die Bezeichnung “Kontoauszug”i ist im Verbraucherkredit-Gesetz festgeschrieben und somit rechtlich notwendig. Um Verwirrung zu vermeiden, können Sie intern bitte den Begriff “Kontoauszug ÜZR” bzw. im Kundengespräch “Kontoauszug für den Überziehungsrahmen” verwenden.