Sicherheiten Flashcards

1
Q

Einleitung Sicherheiten bei Finanzierungen

A

Sicherheiten können je Finanzierungsart beliebig kombiniert werden. Die jeweils obligate Sicherstellungsart ist beim jeweiligen Produkt angeführt. Die Sicherstellung muss - wirtschaftlich jederzeit verwertbar sein - rechtlich einwandfrei begründet sein (d.h. der Erste Bank/Sparkasse muss im Verwertungsfall ein Anspruch zustehen).

Die Sicherstellung ist nach den Bewertungsregeln des jeweils aktuellen Sicherheitenkataloges zu bewerten. Die Bewertung von Sicherheiten in Fremdwährung wird, analog des Kontosaldos der Finanzierungen, mit dem Tagesmittelkurs des Bewertungstages (Tag der Obligoerstellung) errechnet.

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2
Q

Blanko (Rekta) Wechsel

A

Ein Blankorektawechsel ist keine Sicherstellung im eigentlichen Sinn, er erleichtert lediglich die Eintreibung des Kredites im Rechtsweg. Ein Blankorektawechsel ist nicht als Sicherheit zu erfassen. Die Steuerung, ob Blankorektawechsel ja oder nein erfolgt über das jeweilige Finanzierungsprodukt

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3
Q

Personalsicherheiten

A
  • Bürgschaften - Bürge und Zahler § 1357 ABGB - Ausfallbürgschaft § 1356 ABGB - Gemeiner Bürge § 1346 ABGB - Wechselhaftung
  • Garantien - Bankgarantie - Exportgarantie - Exportversicherungen
  • Patronatserklärungen - Harte Patronatserklärung - Weiche Patronatserklärung
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4
Q

Finanzielle Sicherheiten

A
  • Zession - offen - stil
  • Bestätigte Anweisung
  • Verpfändung
  • Vinkulierung
  • Auszahlungsvormerkung
  • Eigentumsvorbehalt - mit Rüchnahmeverpflichtung der Lieferfirma - ohne Rüchnahmeverpflichtung der Lieferfirma
  • Sicherungsübereignung
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5
Q

Realsicherheiten - Mobilien

A
  1. Eigentumsvorbehalt - Rücknahmeverpflichtung der Lieferfirma - ohne Rücknahmeverpflichtung der Lieferfirma
  2. Sicherungsübereignung
  3. Verpfändung
  4. Leasing
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6
Q

Realsicherheiten - Immobilien / Österreich und International

A
  • Einverleibtes Pfandrecht - Höchstbetragshypothek - Festbetragshypothek
  • Rangordnung der beabsichtigten Verpfändung
  • Hinterlegte Pfandurkunden + Verpflichtungserklärung - hinterlegte Höchstbetragspfandurkunde - hinterlegtes Festbetragspfandurkunde - Pfandanbot
  • Rangordnung der beabsichtigten Veräußerung
  • Leasing
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7
Q

Forderungen / Rechte

A

Zession - offen - still
Bestätigte Anweisung
Verpfändung

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8
Q

Status von Sicherheiten (FAN)

A

Auf jeder Sicherheitenmaske gibt es das Feld Status. Dieser Status gibt an, in welchem Stadium der Abwicklung sich die Sicherheit befindet.

  • Vertraglich: Sicherheit ist noch nicht vollständig begrüindet
  • Bestellt (Mit Ausnahme bei Zessionskrediten ohne Abwicklung): Sicherheit ist begründet und alle zur Sicherheit gehörigen Unterlagen und Dokumente sind bereits eingelangt
  • Freigeben: Sicherheit soll freigegeben werden
  • Freigegeben: Sicherheit wurde freigegeben
  • Verwertet: Die Sicherheit wurde im Zuge der Sanierung verwertet
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9
Q

Statusübergänge - Übersicht und Funktionen

A

Die verschiedenen Statusübergängen empfehlen, bewilligen, ablehnen im FAN/im Geschäft

Im Finanzierungsantrag wird grundsätzlich nach gesamtbewilligungspflichtigen Geschäftsfällen und einzelbewelligungspflichtigen Geschäftsfällen unterschieden.

Gesamtbeweilligungspflichtigen Geschäftsfälle erfordern eine Entscheidung auf FAN- Ebene -> technische Eingabe der Entscheidung auf FAN- Ebene, einzelbewilligungspflichtige Geschäftsfälle werden auf Geschäfts-Ebene entschieden. Details siehe FAN Empfehlen/Bewilligen/Ablehnen und Details siehe “FAN - Bewilligen Durchführen”-

ON -> Geschäft -> Finanzieren -> Basics Finanzierungen -> Finanzierungsbearbeitung -> FAN / SPK EBOeKommerz -> FAN - Finanzierungsantrag

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10
Q

Rolle “Sicherheitengeber”

A

Wenn beispielweise bei einer Feuerversicherung die Feuerversicherung von einem Elternteil des Kreditsnehmer zu Verfügung gestellt wird, dann muss der Elternteil auch in der Sicherheit als Sicherheitengeber erfasst werden und nicht der Kreditnehmer.

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11
Q

Sicherheiten mit Vermerk “Altbestand”

A

Wenn der Betreuer bei einer Sicherheit den Vermerk “Altbestand” hat, muss er in der Zuordnung auswählen, um welche Art es sich handelt.

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12
Q

Bardepot Kreditkarte für Devisenausländer

A

Dieser Vorgabe wurde zwischen 2016 und 2017 in all unseren Sparkassen gestrichen.

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13
Q

Bardepot Kreditkarte für Devisenländer

A

Nach internen Abstimmung innerhalb des Riskmanagements wurde es entschieden generell bei Kreditkarten keine Sicherheiten mehr zu verlangen. Die Entscheidung erfolgt also immer ohne Verpfändung. Daher ist der Ablauf in keinen von den Fällen mehr relevant.

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14
Q

Gebühr manuell einbezahlen

A

Der Betreuer fragt an, auf welches Konto man die Sicherheitenänderungsgebühr manuell einzahlen kann. Die Verrechnung der Sicherheitenänderungsgebühr öäuft über das Konto Nr: 95926413006

lt. De Iorio Patrizia OE 6700 - Prozessmanager sDG 13.05.2019

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15
Q

Gebühren Sicherheitenfreigabe

A

Gebührenverechnung, wenn….

… die Sciherheitenfreigabe während der Kreditlaufzeit mittels “Wiederaufnahme Sicherheitenänderung” stattfindet.

KEINE Gebührenverrechnung, wenn …

… die Sicherheitenfreigabe mit gelichzeitiger Kreditkontoschließung stattfindet, da es hier keine seperate Wiederaufnahme gibt

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16
Q

Suche im FAN in der Lasche “Sicherheiten”

A

Im Finanzierungsprogramm beim “Sicherheiten” kann anhand der SI Nr. oder KUKURZ nach Sicherheiten gesucht werden. Sollte man z.B. einen Kunden haben bei dem sehr viele Sicherheiten vorhanden sind, kann auch mit der Rolle gesucht werden.

17
Q

Sicherheit ist mit 0 EUR bewertet

A

Sollte eine SI einen Wert von 0 EUR haben im FAN obwohl, laut Sicherheitenkataloge die Sicherheit eigentlich einen Wert haben sollte, dann kontrolliert welchen Status die SI hat. Eine SI wird nur bewertet, wenn diese den Status “bestellt” hat ansonsten bleibt sie immer auf 0 EUR.

lt. Telefonat mit Thomas Bayer am 15.03.2021

18
Q

KSK - Verlängerung der “nachträglich bis”-Frist

A
  1. Verlängerung der “nachträglich bis”-Frist bei Realsicherheiten Immobilien mit Treuhandschaften

Aufgrund des Ansuchens des Treuhänders zur Fristverlängerung wird von der sDG eine Wiederaufnahme Sicherheitenänderung zur Verlängerung der “Nachträglich bis-Frist” erfasst.

Die Bewilligung der Verlängerung erfolgt im operativen Riskmanagement. Der Betreuer wird nur im Ausnahmefall vom Riskmanager kontaktiert um ggf. ergänzende Informationen einzuholen.

Beschreibung Tätigkeiten sDG und operatives Riskmanagement

  1. Verlängerung der “nachträglich bis”-Frist bei allen anderen Sicherheiten

Von der sDG erfolgt eine Information an der Betreuer, dass die “nachträglich bis”-Frist abgelaufen ist.

Der Betreuer schickt einen Entscheidungsauftrag mit einer entsprechenden Begründung an den Risk-/Sanierungsmanagerin zur Verlängerung der “nachträglich bis”-Frist. Die Verlängerung erfolgt durch den Risk-Sanierungsmanagerin direkt bei der Sicherheit.

19
Q

Wiederbewertungsaufträge

A

Sicherheiten müssen in regelmäßigen Abständen wiederbewertetet werden. Um den Wiederbewertungsprozess zu unterstützen werden ab sofort monatlich Wiederbewertungsaufträge im Aktivitätenportal an die zuständigen KundenbetreuerInnen versendet.

Bereits an die sDG ausgelagerte Wiederbewertungsprozesse bleiben unverändert.

20
Q

Wiederbewertung - Erklärung

A

In Kürze werden über das Aktivitätenportal Wiederbewertungsaufträge an die jeweiligen KundenbetreuerIn versendet, um die regelmäßige und rechtzeitge Wiederbewertung zu unterstützen. Die Informationsaufträge werden 3 Monate im Voraus versendet (Ausnahme Realsicherheiten Immobilien: 6 Monate). Bei Überfälligkeit die Sicherheit/des Sicherheitenassets erfolgt nochmals ein einmaliger Auftrag. Der erstmalige Versand enthält daher auch alle bis dato überfälligen Sicherheiten/Sicherheitenassets.

Wenn eine Wiederbewertung eines Sicherheitenassets vorgenommen werden muss, ist derselbe Bewertungsvorgang anzuwenden wie bei der Erstbewertung. Wann eine Sicherheit wiederbewertet werden muss, ist im Sicherheitenkatalog geregelt und dokumentiert. Bei den angegebenen Perioden handelt es sich um Maximalzeiträume, in denen eine Wiederbewertung erfolgen muss. Wenn die Bewertung mehr als 12 Monate überfällig ist, wird der Basiswert der Sicherheit bzw. bei Realsicherheiten Immobilien der Basiswert der Liegenschaft/des Liegenschaftsanteils zentral auf 0 korrigiert.

21
Q

Bearbeitung der Wiederbewertungsaufträge

A

Kurzer Überblick aus den Arbeitsanweisungen:

  1. Personalsicherheiten
    - Nicht natürliche Personen außerhalb Konzern: Aktualisierung der maximalen Neuhaftung (kann auch im Zuge der Jahresvorlage erfolgen) und Veranlassung des aktuellen Ratings deer Sicherheitengebers
    - Öffentliche Hand: Bundesländerratings bei OE 0196 0787 erfragen und übernehmen; Gemeinderatings über das hauptbetreuende Institut einholen
    - Finanzinstute: Veranlassung aktuelles Rating Sicherheitengeber bei OE 0196 0787
  2. Realsicherheiten Mobilien
    - Kraftwerke für erneuerbare Energie
    …. Bis 1 Mio. EUR Basiswert manuelle Abschreibung laut Sicherheitenkatalog
    …. Ab 1 Mio. EUR Basiswert Einholung der Unterlagen analog Erstbewertung und Beauftragung der Wiederbewertung
    - Spezialfahrzeuge
    …. Bis 1 Mio. EUR Basiswert manuelle Abschreibung auf 7 Jahre
    …. Ab 1 Mio. EUR Einholung der Unterlagen analog Erstbewertung und Beauftragung der Wiederbewertung
  3. Realsicherheiten Immobilien
    - Einholung der erforderlichen Unterlagen analog Erstbewertung und Beauftragung der Wiederbewertung
  4. Forderungen und Rechte
    - Forderungsbesicherung durch Exportgarantie: Einholung der erforderlichen Unterlagen analog Erstbewertung und Eingabe im System durch die FAN erfassende Stelle
    - Bestandszins: Einholung der erforderlichen Unterlagen analog Erstbewertung und Eingabe im System durch die FAN erfassende Stelle
    - Garantie und Akkreditive: Einholung der erforderlichen Unterlagen und Eingabe im System durch die FAN erfassende Stelle
    - Geschäftsanteile: Beauftragung der Unternehmensbewertung
22
Q

Eingabe der Wiederbewertung im System

A
  • Bei Realsicherheiten Immobilien ist der Import einer sIBW-Bewertung verpflichtend
  • Restliche Sicherheiten: folgende Reihenfolge ist zwingend einzuhalten
    ……. 1. Änderung der Bewertungsbasis
    ……..2. Änderung des Bewertungsdatums
    …… 3. Aktualisieren/Bewerten

Die Bewertungsunterlagen sind bei der Sicherheit zu archivieren. Sollte keine Bewertungsunterlagen zur Verfügung stehen, muss die Bewertung unter Hinweise zur Sicherheit dokumentiert werden (das gilt z.B. bei der manuellen Abschreibung).

Genauere Informationen können Sie den Arbeitsanweisungen entnehmen:

  • Wiederbewertung und Monitoring der Sicherheiten
  • Bewertungskritierien Sicherheitenkatalog

Wiederbewertungsprozesse, die bereits an die sDG bzw. Intermarket ausgelagert sind, bleiben unverändert aufrecht. Eine reine Indexierung bzw. das Monitoring eines Sicherheitenassets ist keine Wiederbewertung.

Bei Fragen kann man sich via Mail an Sicherheitenmanagement1586@estegroup.com wenden

23
Q

Sicherheitendokumente im Dokumentenportal

A

Sämtliche Dokumente zu den Sicherheiten findest du auch im Dokumentenportal im virtuellen Kundenakt.

  • Virtueller Kundenakt im Dokumentenportal

Cockpit Kunde -> Extras -> Kundendokumente öffnen -> Menübaum Ordner “Aktsichten” -> Ordner “VK-Virtueller Kundenakt” -> Ordner “SI” -> sämtliche Unterordner ersichtlich mit den jeweiligen SicheheitenNr. und dazugehörigen Dokumenten

24
Q

Sicherheitenbewertung

A

Die Sicherheitenbewertung findest du in der Lasche “Bewertung/Hinweis -> Button “Korrektur/Details”.

Es kann vorkommen, dass die Daten einer Bewertung nicht vollständig sind. Das kommt zustande, wenn es z.B. zu viele Einlagezahlen (EZ) gibt, dadurch sind alle in der Sicherheiten ersichtlich. Bei Anfragen werden wir uns via E-Mail an Thomas Bayer für eine Aufstellung der Bewertung