Das Grundbuch Flashcards
Begriffsdefinition: Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, in dem alle Liegenschaften in Österreich verzeichnet sind. Das Grundbuch setzt sich zusammen aus dem Hauptbuch (elektronische Datenbank mit Daten von Grundstücken) und einer Urkundensammlung (Aufbewahrung aller Kauf- und sonstigen Verträgen die die Grundstücke betreffen).
Darüber hinaus gibt es auch noch Hilfsverzeichnisse oder -einrichtungen für eine leichtere Benutzbarkeit des Grundbuchs. Bespiele sind Landkarten oder Lagepläne, Eigentümer-, Grundstücks-, oder Straßenverzeichnisse, Anschriftenverzeichnisse der Grundstücke und viele mehr.
Begriffsdefinition: Grundstück
Begriffsdefinition: Kataster
Begriffsdefinition: Grundbuchskörper
Begriffsdefinition: Katastralgemeinde
Begriffsdefinition: Einlagezahl
Begriffsdefinition: Hauptbuch
Das Hauptbuch besteht aus mehreren Grundbucheinlagen. Eine Einlage besteht aus einem oder mehreren Grundstücken und enthält alle grundbücherlichen Angaben zu diesem Grundstück.
Jede Einlage setzt sich aus insgesamt drei Teilen zusammen:
- A-Blatt (Gutsbestandsblatt)
- B-Blatt (Eigentumsblatt)
- C-Blatt (Lastenblatt)
Begriffsdefinition: Urkundensammlung
Begriffsdefinition: Lasten
Begriffsdefinition: Pfandrecht (=Hypothek)
Was ist ein Grundbuch genau?
Wie ist ein Grundbuch aufgebaut und wozu wird diese benötigt?
Was eine Kastralgemeinde?
Eine Kastralgemeinde (KG) bildet die kleinste Verwaltungseinheit auf dem Gebiet des Vermessungswesens. Für jede KG wird ein Grundbuch im Bezirksgericht geführt, in dessen Sprengel die entsprechenden GRundstücke liegen. In einer Kastralgemeinde werden die verschiedenen Grundstücke einer Ortschaft zusammengefasst.
Was enthält das A-Blatt des Grundbuchs?
Im A-Blatt, auch Gutsbestandsblatt genannt, werden Informationen über das Grundstück abgebildet und unterteilt sich in ein A1-Blatt und ein A2-Blatt.
Was enthält das A1-Blatt des Grundbuchs?
Das A1-Blatt enthält:
- Aufschrift (bildet den “Kopf” jeder Grundbuchseinlage):
- Einlagezahl (EZ)
- Grundbuchsnummer
- Name des Grundbuchs (früher Kastralgemeinde “KG”)
- Gerichtsbezirk
- Abfragedatum
- Allenfalls Benennung der Liegenschaft
- Tagebuchzahl (TZ) der letzten vollzogenen Eintragung
- Tagebuchzahl unerledigter Grundbuchsanträge - Gutsbestand:
Hier handelt es sich um das oder die zu dieser Einlage gehörende(n) Grundstück(e).
Was enthält das A2-Blatt des Grundbuchs?
Das A2-Blatt enthält:
- Änderungen am Gutsbestand (Abschreibungen oder Zuschreibungen von Grundstücken oder Grundstückssteilen)
- Rechte, die mit den im A1-Blatt verzeichneten Grundstücken verbunden sind
- Beschränkungen, die aufgrund von öffentlichen Vorschriften gegen jeden Eigentümer wirken (z.B. Denkmalschutz)
- Anmerkungen wie bspw. Sicherheitszone in der Nähe von Flughäfen, Naturschutz
Zudem enthält das A2-Blatt
- Ersichtlichmachung einer Superädifikates (Bauwerk auf fremdem Grund) gemäß § 435 ABGB
- Anmerkung von Maschineneigentum gem. § 297a ABGB
- Enteignungs- oder Zusammenlegungsverfahren
- Abtretung der Hauptmietzinse
- Miteigentum an anderen Liegenschaften
Was enthält das B-Blatt: Eigentumsblatt
Im B-Blatt werden Informationen zu den EigentümerInnen verzeichnet. Grundsätzlich werden Name und Adresse der EigentümerInnen, aber auch Eigentumsanteile und mögliche Beschränkungen der EigentümerInnen abgebildet.
Weiteres enthält das B-Blatt Informationen zu natürliche Personen, juristische Person, Beschränkungen, Ideelles Miteigentum, Eigentumsrecht, Wohnungseigentum, Eigentümerpartnerschaft und Weitere Eintragungen im B-Blatt
B-Blatt - Natürliche Personen
Bei natürliche Personen muss der volle Name, das Geburtsdatum, der Geburtsname sowie die Anschrift zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs eingetragen werden
B-Blatt: Juristische Personen
Neben natürlichen Personen kann das Eigentumsrecht auch für juristische Personen eingetragen werden. Diese sind mit dem vollen Firmenwortlaut und der Firmenbuchnummer gemäß Firmenbuch einzutragen.