Straftaten gegen die Sicherheit des Beweisverkehrs Flashcards
1
Q
§ 258 Aufbauschema
A
- Obj TB
a) Straftat
Erforderlich ist eine rechtswidrige und schuldhaft begangene Vortat.
b) Vereitelung - Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz
b) Absicht / sicheres Wissen hinsichtlich des Vereitelungserfolges
2
Q
Vereiteln
A
Vereiteln bedeutet, dass das staatlich begründete Zugriffsrecht für geraume Zeit verhindert wird.
- vollendet mit Eintritt des Vereitelungserfolgs
- -> nicht erst, wenn Strafen oder Maßnahmen der Vortat endgültig nicht mehr verhängt werden können, sondern schon dann, wenn das Ahndungsrecht ganz oder teilweise für eine gewisse Zeit (2 Wochen) nicht verwirklicht werden kann
- genügt, dass der Begünstigte besser gestellt worden ist und dass die Strafe später, als dies sonst möglich gewesen wäre, verhängt oder vollstreckt wird