§ 323c Flashcards
1
Q
Aufbauschema
A
a) Tatsituation
- Unglücksfall
- gemeine Gefahr/ gemeine Not
b) Tathandlung: Unterlassen der erforderlichen und zumutbaren Hilfe
2
Q
I. Unglücksfall
A
- ein plötzlich eintretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Personen oder Sachen mit sich bringt oder zu bringen droht
- unerheblich, ob auf einem menschlich unbeeinflussten Geschehen beruht oder von einem Dritten herbeigeführt
- muss Gefahr weiterer Schäden bestehen
-> kommt allein auf obj. ex-ante Sicht an
(P) welche Beurteilungsperspektive, ob überhaupt ein Unglücksfall vorliegt
eM: obj. ex-ante Betrachtung
-> ob verständiger Beobachter aufgrrund der erkennbaren und dem Täter bekannten Umstände zu dem Urteil gelangen würde, dass Unglücksfall vorliegt
KR.: - bezieht auch Scheingefahren ein, überdehnt das Strafbarkeitsbedürfnis
hM: obj. ex-post Perspektive
-> in der Rückschau unter Einbeziehung aller nachträglich bekannt gewordenen Umstände
-> in dubio pro reo, wenn Aufklärung nicht möglich
3
Q
II. Gemeine Gefahr/Not
A
gemeine Gefahr: - Zustand, bei dem die Möglichkeit eines erheblichen Schadens an Leib und Leben oder an bedeutenden Sachwerten für unbestimmt viele Personen vorliegt Not: - Notlage der Allgemeinheit --> keine örtliche Nähe erforderlich
4
Q
Unterlassen der erforderlichen und zumutbaren Hilfeleistung
A
Hilfeleistung:
- jede Tätigkeit, die ihrem Zweckbezug nach auf Abwehr weiterer Schäden gerichtet ist
erforderlich:
- muss Hilfe geleistet werden, die möglichst schnell und auf wirksamste Weise die Aufhebung oder Abmilderung der Notlage verspricht
zumutbar:
- richtet sich nach Größe der Gefahr und den Fähigkeiten des Hilfspflichtigen
5
Q
Vorsatz
A
bedingter Vorsatz ausreichend