§ 323 Flashcards
1
Q
Aufbauschema
A
- Obj, TB
- sich versetzen in einen Rausch - Vorwerfbarkeit iBa auf das Sichberauschen
a) Vorsatz
b) Fahrlässigkeit - obj Strafbarkeitsbedingung: Rauschtat
- RWK des Sichberauschens
2
Q
I. Sichversetzen in einen Rausch
A
- durch alkoholische oder andere berauschende Mittel
- wenn sicher ist, dass der Täter durch Rauschmittel vermindert schuldfähig iSv § 21 oder schuldunfähig iSd § 20 ist
3
Q
II. Vorwerfbarkeit
A
Vorsatz und Fahrlässigkeit
- > auf Herbeiführung des Rausches selbst
- später begangene konkrete Straftat muss weder gewollt noch vorhersehbar gewesen sein
- subj. Beziehung: wenn Täter wusste oder hätte wissen können, dass er im Rausch irgendwelche kriminellen Handlungen begehen könnte
4
Q
III. Rauschtat
A
- wenn rechtswidrige Tat begangen
- > ein Verhalten, dass den obj. und subj Tatbestand einer verfolgbaren Vorsatz oder Fahrlässigkeitstat verwirklicht, das rechtswidrig geschah und auch schuldhaft wäre, wenn der Täter nicht min. vermindert schuldfähig gewesen wäre
- Irrtumsfälle:
- > TB oder ETBI: entfällt vorsätzlich begangene Rauschtat, gleichviel ob der jeweilige Irrtum auch einem Nüchternen unterlaufen wäre oder ob er rauschbedingt war
- > schuldrelevante Irrtümer: nur dann berücksichtigt, wenn sie dem Täter auch ohne Rausch unterlaufen wären
5
Q
Beteiligung
A
I an der Rauschtat
-Beteiligung nach allg. Regeln möglich
II. am Vollrausch
-> eigenhändiger Charakter: Mittäterschaftsformen scheiden aus
(P) Teilnahme möglich
mM: lehnt Teilnahme ab
-> nur Pflicht der SElbstkontrolle auferlegen
-> unübersehbaren Haftungsausdehnung für Wirte und Zechgenossen
hM:
- weiterhin möglich
–> mit Kriterien der obj. Zurechnung genügend Korrektive verfügbar
–> könnte so auch Teilnahme an § 316 ablehnen