Strafausschließungs- / -milderungsgründe Flashcards
1
Q
tätige Reue
A
h. M.: Ausnahmevorschriften, nicht analogiefähig
→ Umkehrschluss, keine planwidrige Regelungslücke, wenn nicht ausdrücklich angeordnet
2
Q
Grundsatz der Straflosigkeit der Selbstbegünstigung
A
vgl. § 258 IV StGB
aber nur hinsichtlich bestimmter Delikte und in begrenztem Umfang anerkannt, nicht analogiefähig
3
Q
§ 157 StGB analog: Aussagenotstand
A
- analog auf Beteiligte?
- Sinn und Zweck: Interessenkonflikt des Aussagenden zwischen Aussagepflicht und Selbstbelastungsfreiheit
4
Q
§ 158 StGB (analog): Berichtigung einer falschen Angabe
A
- analoge Anwendbarkeit auf den Teilnehmer?
e. A.: nur, wenn Täter, d. h. Aussageperson Aussage selbst berichtigt
(+) Wortlaut
(+) Teilnehmer kennt wahren SV nicht notwendig
h. M.: (+), wenn selbst Berichtigung oder Veranlassung
(+) Normzweck: durch Richtigstellung Rechtspflege gewahrt
(+) Abwendung Nachteile aus falscher Aussage