Das Unterlassungsdelikt Flashcards
echte Unterlassungsdelikte
spezielle Strafvorschriften, die selbst ein bestimmtes Unterlassen unter Strafe stellen
unechte Unterlassungsdelikte
§ 13 StGB: jedes Erfolgsdelikt kann auch durch ein Unterlassen verwirklicht werden, wenn der Täter eine Garantenstellung hat
Garantenstellung
Rechtspflicht zur Erfolgsabwehr
Abgrenzung Tun ↔︎ Unterlassen
Energieeinsatzlösung
Tun und Unterlassen sind rein naturalistisch voneinander zu unterscheiden
Tun: Einsatz körperlicher Energie
Unterlassen: Täter greift nicht ein, lässt Dingen ihren Lauf
Abgrenzung Tun ↔︎ Unterlassen
Schwerpunktlösung (h. M.)
Entscheidend ist, wo unter Berücksichtigung des sozialen Handlungssinns der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt.
Abbrechen fremder Rettungsbemühen = Tun oder Unterlassen?
aktives Eingreifen = Tun
bloßes Untätigbleiben = Unterlassen
→ worauf liegt Schwerpunkt?
- Abbruch, bevor alles zur Rettung Erforderliche getan ist: Unterlassen der weiteren Rettungsbemühungen
- Abbruch, nachdem das Opfer eine realisierbare Rettungschance erhalten hat: aktive Entfaltung von Gegenaktivitäten, Tun
omissio libera in causa
der an sich handlungsfähige Garant führt seine Handlungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt schuldhaft herbei
→ MM: Unmöglichkeitslösung
→ h. M.: Vorverlegungslösung
omissio libera in causa: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Unmöglichkeitslösung
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die konkrete Rettungshandlung erforderlich wird. Zu diesem Zeitpunkt fehlt dem Nicht-Handelnden die Handlungsmöglichkeit.
omissio libera in causa: Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich?
Vorverlegungslösung (h. M.)
→ für Unterlassungsdelikte keine § 20 StGB vergleichbare Regelung, daher Strafbarkeit unproblematisch, es reicht, dass Handlungsfähigkeit zu einem früheren Zeitpunkt bestand
→ einen Garanten trifft auch die Pflicht, seine Handlungsfähigkeit im Hinblick auf die Abwehr vorhersehbarer Gefahren zu erhalten
Kausalität: Risikoverringerungslehre
Ein Unterlassen ist für den tatbestandlichen Erfolg bereits dann ursächlich, wenn die Vornahme der unterlassenen Handlung das Risiko des Erfolgseintritts vermindert hätte.
(-) in dubio pro reo
abgewandelte conditio - Formel (h. M.)
→ Quasi - Kausalität
Ein Unterlassen ist nur dann kausal, wenn das unterlassene Verhalten nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Beschützergarantenstellung
Personen, die eine Obhutspflicht für ein bestimmtes Rechtsgut haben, d. h. sie müssen dieses Rechtsgut vor allen oder zumindest gewissen Gefahren schützen.
Überwachungsgarantenstellung
Personen, die für eine bestimmte Gefahrenquelle verantwortlich sind, d. h. sie müssen dafür Sorge tragen, dass keine fremden Rechtsgüter von dieser Quelle geschädigt werden.
Entstehung Beschützergarantenstellung
- aus familiärer Verbundenheit
- aus enger persönlicher Lebensbeziehung
- aus Gefahrengemeinschaft
- aus tatsächlicher Übernahme
- aus Amtsträger- oder Organstellung
Entstehung Überwachungsgarantenstellung
- aus Verkehrssicherungspflicht
- aus Aufsichtspflicht
- aus vorangegangenem Tun (Ingerenz)
→ scheidet aus bzgl. des Tuns frei verantwortlich handelnder Personen