Marketingrecht 4 Flashcards
1
Q
Werbung von Prominenten (= Celebrity Marketing)
A
ist zulässig, da mit Einverständnis und gegen Entgelt
2
Q
Werbung mit Prominenten
A
- ungefragtes Nutzen des Namens oder des Bild einer prominenten Psn (Prominentenkidnapping)
- grds. ist das Nutzen des Bildes einer Promi Psn ungefragt zu Werbezwecken nicht zulässig (wegen des entgegenstehenden Persönlichkeitsrechts des Promi)
3
Q
Wann ist sie ausnahmsweise doch zulässig?
A
Wenn die Werbung:
- eine sehr prominente Psn betrifft (des öfftl. Interesses)
- satirischen Charakter hat und
- ein aktuelles Ereignis betrifft, das öfftl. Interesse betrifft
- die Aussage in der Werbung eine Meinung, nicht eine Tatsache ist
- nicht den Eindruckt erweckt, die prominente Psn identifiziere sich mit dem Produkt
- die Person nicht herabwürdigt oder beleidigt
dann liegt keine unzulässige Kommerzialisierung der Promi Person vor - dann auch ungefragtes Nutzen des Bildes/Namen zulässig
- Beurteilung aber immer im Einzelfall - unter Abwägung der allgemein Pkeitsrechte des Promi und Kunst/Meinunsgfreiheit
- bei kleinstem Fehler –> hohe KOsten
4
Q
Streisand - Effekt?
A
gerade hochrangige Psnen eher zurückhaltend mit Gegenreaktionen
(beschwert, erst durch Gegenreaktion wussten mehr Menschen wo ihr Haus liegt)
5
Q
- ein aktuelles Ereignis
A
- Rücktritt eines Minister, tätlicher Angriff auf Photgraphen, Aussage Bundeskanzlerin zum Stand Internet
- nicht nur gewöhnlcihe pol. Aussagen, sondern auf ein aktuelles Ereignis sonst unzulässig
- Werbung muss sich auf dieses Ereignis, un d nicht auf die Person bezihen
- Trennung häufig schwierifg
6
Q
Meinung und nicht Tatsache
A
,,die Kanzlerin fährt gerne Sixt” > unzulässig