9 Kommanditgesellschaft Flashcards
Was ist eine KG?
Kommanditgesellschaft §161 HGB
Gibt es verschiedene Arten von Gesellschaftern?
Es gibt 2 Arten von Gesellschaftern
- Komplementär (=Vollhafter) - haftet unbeschränkt persönlich
- Kommanditist (= Teilhafter) - haftet nicht unbeschränkt
Warum ist die KG eine Sonderform der OHG?
KG betreibt zwingend ein HGW §161 I HGB (quasi gibt es nur eine Ist-KG, aber nicht eine Kann-KG)
- mind ein G mit unbeschränkter Haftung (=Komplementär) und mit beschränkter Haftung (=Kommanditist)
- Möglichkeit der Beschränkung auf bloße Kapitalbeteiligung (zum. 1 Psn kann sich als Psn zurückziehen und nur Kapital bereitstellen)
Übergangsform zur Kapitalgesellschaft (Annäherung an GmbH)
Welche Möglichkeiten gibt es wenn eine Personen G ein Kleingewerbe oder Großgewerbe betreibt?
wenn KleinG –> GbR oder OHG (sofern eingetragen HRG)
wenn GroßG –> (je nach Haftung) –> OHG (sofern persönliche Haftung aller G) oder KG (sofern persönliche Haftung nur (mind.) 1 G)
Was sind anwendbare Vorschriften?
Grundsätzlich: individuelle Regelungen des GV (Grundsatz der Privatautonomie)
ergänzend: §§161 ff. HGB (KG Vorschriften) oder §§105, 161 II HGB (OHG Vorschriften
Gründung der Kommanditgesellschaft?
- GV
- Leistung von (Haftungs)- Einlagen
- Eintragung ins HRG §162 HGB
- -> nur deklaratorische Wirkung der Eintargung
- -> Inhalt wie bei OHG §§106, 19 HGB
- -> Firmenname mit dem Zusatz ,,KG”
Wie ist die Haftung geregelt?
- GV (KG)
- Privatvermögen der Komplementäre (wie OHG-G)
- -> Komplementär
- -> Neu eintretender Komplementär
- -> Ausgeschiedener Komplementär (max. 5J)
Wie haftet der Kommanditist?
- nicht persönlich, wenn schon geleistet
- persönlich und beschränkt, solange und soweit noch nicht geleistet
- nach Leistung der Haftungseinlage –> Haftung grds. nur durch die Einlage (= jetzt Teil des Gesamtvermögens)
- vor (vollständiger) Leistung der Haftungseinlage §171 :
- -> Haftung unmittelbar, persönlich und gesamtschuldnerisch neben den Komplementären
- -> aber: beschränkt auf die Haftungseinlage
Wer hat die GF bzw. Vertretung?
- zur GF befugt: nur Komplementäre (Selbstorganschaft)
- -> Kommanditisten sind ausgeschlossen, Widerspruchsrecht der Kommanditisten nur bei außergewöhnlichen Geschäften (Veräußern des Betriebs)
- zur Vertretung befugt: nur Komplementäre §170
- Kommanditisten nur zur Vertretung befugt, wenn Vollmacht erteilt (bspw. Prokura, Handlungsvollmacht)
Wie ist der Kommanditist rechtlich gestellt?
- grds. nur kapitalmäßige Beteiligung
- beschränkte Haftung §171 HGB
- keine gesetzliche GF- und Vertretungsbefugnis
- eingeschränkte Widerspruchs- und Kontrollrechte
- kein Wettbewerbsverbot
- -> ähnlich wie GmbH- Gesellschafter
Was sind Gründe für die Auflösung?
- gründe für Ausscheiden eines Komplementärs bzw. Auflösung wie bei OHG
- Besonderheiten der KG bei Tod eines Kommanditisten
- -> nach gesetz: Fortführung der Gesellschaft mit Erben §177 HGB
- -> aber vertraglich andere Vereinbarung möglich