Marketingrecht 2 Flashcards
Was sind Einschränkungen des Werberechts
Einschränkungen gegenüber Verbraucher:
- irreführende Werbung
- aggressive Werbung
- Unzumutbare Belästigung (z.B: ständige Emails/Anrufe)
- Verstoß gegen sonstige Vorschriften
Einschränkungen gegenüber Mitbewerber
- Herabsetzung& Verunglimpfung
- gezielte Behinderung
- Produktnachahmung (zusätzlich durch Regelungen des Markengesetzes geschützt)
- Verstoß gegen sonstige Vorschriften
Allgemeine Werbegrundsätze
Werbeklarheit = Klarstellung, was konkret beworben bzw. besonders hervorgehoben wird
Werbewahrheit = nur zutreffende Aussagen über das Werbeobjekt
Irreführende Werbung
- ist in der Praxis häufigste Tatbestand (sog. unlautere Werbung)
- in mehreren Vorschriften geregelt:
1. Generalklausel des §3 I: Verbot sog. unlauterer Handlungen
2. in §3 und §5a sind Spezialfälle aufgeführt
3. Anhang zu §3 ,,Schwarze Liste” mit 30 Fallbeispielen von unlauteren Handlung ggüber Verbrauchern
Irreführender Verbraucherbegriff
- Verbraucher: §13 BGB: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder zu ihrer gewerblichen noch beruflichen Tätigkeit gehört
- abzustellen grds. auf das zu erwartende wirtschaftlcihe Verhalten eines Durchschnittsverbrauchers (§3 IV UWG)
- aber Achtung beim ZG-Marketing
Zielgruppenmarketing
richtet sich Werbung an eine spezielle Gruppe, ist auf ein Durschnitts-Mitglied gerade dieser Personengruppe abzustellen:
- Kinder und Jugendliche
- Gender-Marketing
- Best-Ager Marketing (ab 50+)
- ethno-Marketing (bspw. Versicherungsangebot an türkische Mitbürger mit türk. Vermittlern in türk. Sprache)
Allein- oder Spitzenstellungswerbung
zulässig:
- ganz allgemeine Anpreisungen ohne besonderen Bezug
- ,,der beste Fertigbrei” ,,Die schönsten Blumen” ,,die Besten”
ggf. unzulässig:
-,, das größte Teppichhaus der Wlt”
-,,Weltweit Nr.1”
-,, Ganz Dortmund trinkt XY”
…
Irreführung über Größe und Bedeutung des U
,,Gorilla Marketing”-
- Verbraucher setzt üblicherweise das Auftreten eines U am Markt und speziell die Unternehmensgröße in Relation zur Qualität der Produkte –> Verbraucher assoziiert ,,größtes “ mit ,,bestes”
- daher sind Irreführungen in diesem Bereich sehr relevant sowohl in Bildern als auch in WOrten
Was bedeutet irreführende Werbung?
Irreführung = im allgemeinen Sprachgebrauch gegeben, wenn behauptete Tatsachen objektiv von der Realität abweichen
- siehe auch §5 I 1 UWG
- Zweck des UWG ist der Schutz des Vebrauchers –> daher kommt es nicht nur auf objektive Unwahrheit an - sondern insbes. auch subjektive Fehlvorstellung des angesprochenen Verbraucherkreises
–> d.h. due Werbung könnte sogar objektiv richtig sein, wurde aber so an den Mann gebracht, dass eine Fehvorstellung entstand
Irreführende Werbung - wann? wie bestimmt?
- Irreführung trotz evtl. objektiver Richtigkeit der Aussage wenn Verbraucher mit der Aussage eine ,,subjektiv falsche” Vorstellung verbindet (s.ggf.ZG)
- schon gegeben, wenn ein nicht völlig unbeachtlicher Teil der Verkehrskreise die Werbung falsch verstehen könnte - ,,unbeachtlich” im Einzelfall zu bestimmen
- kann bereits ab 10-15% gegeben sein - die die Werbung falsch verstehem
- wird im Klagefall durch Umfrage bestimmt
Was bedeutet Irreführung über Beschaffenheit?
Werbung mit Eigenschaften, die beim Durchschnittsverbraucher unrichtige Vorstellungen über das Produkt hervorruft
- geschieht dies mit Absicht, so ist gleichzeitig auch strafrechtlich Betrug gegeben
- Täuschung meist recht subtil
Worüber ist Täuschung neben Bezeichnung noch möglich?
Über Bilder/Zeichen/Siegel : Beispiel der benutzung von Wollsiegel; TÜV-Zeichen, Apothekenzeichen…
- Irreführend, wenn Siegel garnicht gewährt wurde oder abgelaufen ist
(wenn ,,HImbeere” auf Packung steht, muss irgendwas mit Himbeere drin sen, sonst nur ,,Himbeergeschmack” drauf schreiben)
Was bedeutet Irreführung über Größe/Allein/Spitzenstellung?
ruft unrichtige Vorstellungen hervor, Werbender besitzt ggüber Mitbewerben eine Vorrangstellung
- unzulässig wenn:
- -> herausragende Sonderstellung gar nicht besteht, also nicht objektiv nachweisbar ist oder
- -> auch nur ein Mitbewerber die -zu Recht behauptete- Spitzenstellung jederzeit selbst erreichen bzw. übertreffen kann (weil Abstand/Marktanteil nicht RelevanT)
Irreführung über geografische oder betriebliche Herkunft
besonderer Fall der Beschaffenheitstäuschung
- in diesen Angaben drückt sich die aus der Region der Herstellung stammende Qualität des Produkts aus
- diese Angaben sichern heimische Wertschöpfung und den Vebrauchern Sicherheit mit Blick auf Qualität
- für Produkte außerhalb des geografischen Ortes ist Verwendung ausdrücklich untersagt
Wie wird vor Irreführung über greogr/betriebliche Herkunft geschützt?
- mit 3 EU-Siegeln (insg. 1000 Produkte, mehr als Häfte aus FR; IT; SP, nur ca. 80 Produkte aus DE)
Wann ist es keine Irreführung über geogr/betriebliche Herkunft?
- bloße Phantasiebezeichnung - weisen zwar formal auf Ort hin, jedoch nicht ernsthaft als Herkunftsangabe eingeschätzt (Capri Sonne)
- bloße Gattungsbegriffe - dienen nicht (mehr) der geogr Abgrenzung, sondern nur als Angabe der Art oder Zubereitung (Wiener Schnitzel, Ungarische Salami)