6 Handelskauf Flashcards
Wo liegt der Unterschied zwischen Handelskauf und Verbrauchsgüterkauf?
Verbrauchsgüterkauf §433 BGB
- Kauf über Verbrauchsgüter
- zwischen Unternehmer und Verbraucher
- Sonderregeln §§474 ff BGB
Handelskauf §433 BGB
- Kauf über bewegliche Sachen (Waren, Wertpapiere, aber nicht Kauf von Grundstücken, U, Forderungen)
- zwischen 2 Kaufleuten
- Sonderregeln §§373 ff HGB
Was ist die Rügepflicht und wozu dient sie? §377 HGB
- dient Schnelligkeit und Sicherheit des Handelsverkehrs bei Leistungsstörungen
- der Paragraph ist keine Anspruchsgrundlage - zunächst Mängelansprüche nach §§437ff, 433, 434 BGB prüfen
- erst danach Verlust der Mängelansprüche nach 377 HGB prüfen
Wann ist der Anspruch erloschen?
- Beiderseitiger Handelskauf (= zwischen 2 Kaufleuten)
- Ablieferung der Sache = tatsächliche Übergabe
Vollständigkeit aller Teile und evtl. Montage - Mangel der Kaufsache § 434 BGB
- Kein Ausschluss oder Minimierung der Rügepflicht (Ausschluss oft im Lebensmittelhandel vereinbart) steht nicht in §377 HGB
- Kein arglistiges Verschweigen des Mangels § 377 V
Mit Absicht und unter Wissen, dass Käufer sonst Ware nicht gekauft hätte (bspw. Unfallschaden) - Keine unverzügliche Untersuchung und Rüge des Käufers (max. 3 – 5 Tage) je nach Art des Mangels:
Ohne schuldhaftes Zögern
Unterschied offener und versteckter Mangel
offener Mangel
- evident vorhanden (auf 1. Augenschein) oder
durch zumutbare erkennbar
Umfang und Intensität der Prüfung je nach:
- Art und Menge der Ware (ggf. Stichproben von ca. 1-2% des Warenumfangs, über AGB auch höhere Anzahl möglich)
- technischer Notwendigkeit und Möglichkeiten des Käufers
- versteckter Mangel §377 III HGB
- Fehler nicht evident und
- wäre auch nicht bei zumutbarer Untersuchung erkennbar gewesen
- Aber späteres Auftreten des Mangels nach Ingebrauchnahme
(Bsp.: Mängel an Maschine erst bei Aufnahme der Serienproduktion erkennbar; Mängel an Software erst bei längerem Gebrauch erkennbar)
Wann beginnt die Frist der ,,Unverzüglichkeit”?
bei offenem Mangel
- ohne Untersuchung erkennbar –> unverzüglich nach Ablieferung
- nach Untersuchung erkennbar –> unverzüglich nach Untersuchung
bei verstecktem Mangel
- nach Untersuchung nicht erkennbar –> unverzüglich nach erkennen
Inhalt der Mängelrüge
- Möglichkeit zur Nachprüfung für Verkäufer sowie Schutz vor nachgeschobenen Mängeln
- Möglichst genaue Bezeichnung von Art des Mangels und Umfang der betroffenen Ware
- Laienhafte Beschreibung reicht aber aus
- Keine Angaben zur Ursache notwendig
- Rüge formfrei (bspw. Telefon) möglich, Schriftform aber empfehlenswert
Wie ist die Rechtzeitigkeit beim Streckengeschäft?
Wenn die Ware direkt an den Endkunden geliefert
- wenn der Endkunde ein PV ist –> hat er selbst keine Rügepflicht, d.h. der Zwischenhändler muss dafür sorgen, dass Ware rechtzeitig untersucht wird und Mangel gerügt wird (oder Rügepflicht ausgeschlossen wird)
- tut er das nicht, verliert er MA bei verspäteter Rüge durch Endkunden
wenn der Endkunde selbst Kaufmann ist
- hat er selbst Rügepflicht
- wenn er untersucht und zu spät rügt
- verliert der Endkunde selbst seine MA ggüber Zwischenhändler
Was sind die Konsequenzen bei keiner oder verspäteter Rüge?
Ware gilt als genehmigt §377 II HGB
Verlust der Mängelansprüche nach §§437 ff.BGB
Was sind die Konsequenzen bei rechtzeitiger Rüge (beachte § 377 IV HGB)
Erhalt der Mängelansprüche