Handelspolitik Flashcards

1
Q

Dimensionen Handelsordnung

A
  • Internationale Handelsordnung: Internationale Institutionen
  • Internationale Währungsordnung
  • Internationale private Kapitalmarktordnung: keine Institutionen, Abkommen müssen reichen
  • Internationale Regelungen zum Technologietransfer
  • Internationale Weltarbeitsmarktordnung (ILO versucht Standards zu setzen)
  • Internationale Umweltpolitik
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Grundsätze WTO

A
  1. Liberalisierung: → Abbau von tarifären (gut gelungen) und nicht-tarifären Handelshemmnissen
  2. Nicht-Diskriminierung: → Meistbegünstigungsklausel und Inländergleichbehandlung
    1.Meistbegünstigungsprinzip (Art. 1 GATT): Handelsvorteile, die einem GATT-Vertragspartner gewährt werden – zum Beispiel die Reduzierung von Einfuhrzöllen auf Stahl – müssen auch allen anderen Partnern gewährt werden. So soll jede Art der Diskriminierung einzelner WTO-Mitglieder
    ausgeschlossen werden.
    2.Inländergleichbehandlung (Art. 3 GATT): Ausländische und inländische Unternehmen, Waren und Dienstleistungen müssen gleich behandelt werden. Jede Art der Diskriminierung ausländischer Güter und Dienstleistungen gegenüber
    einheimischen Produkten – etwa durch die Anwendung innerer Abgaben und Rechtsvorschriften – soll so verhindert
    werden.
    1. Kontingentverbot (Art. 11 GATT): Mengenmäßige Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr sind grundsätzlich unzulässig
  3. Diffuse Reziprozität: → Handelserleichterungen sollten von gegenseitigem Nutzen sein
  4. „Embedded liberalism“ (Ruggie 1983): → Kompromiss aus Freihandel und Staatsinterventionismus (J. M. Keynes)

—> Erfolgreiche Liberalisierung des Welthandel

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

.

A

,

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly