Handelspolitik Flashcards
1
Q
Dimensionen Handelsordnung
A
- Internationale Handelsordnung: Internationale Institutionen
- Internationale Währungsordnung
- Internationale private Kapitalmarktordnung: keine Institutionen, Abkommen müssen reichen
- Internationale Regelungen zum Technologietransfer
- Internationale Weltarbeitsmarktordnung (ILO versucht Standards zu setzen)
- Internationale Umweltpolitik
2
Q
Grundsätze WTO
A
- Liberalisierung: → Abbau von tarifären (gut gelungen) und nicht-tarifären Handelshemmnissen
- Nicht-Diskriminierung: → Meistbegünstigungsklausel und Inländergleichbehandlung
1.Meistbegünstigungsprinzip (Art. 1 GATT): Handelsvorteile, die einem GATT-Vertragspartner gewährt werden – zum Beispiel die Reduzierung von Einfuhrzöllen auf Stahl – müssen auch allen anderen Partnern gewährt werden. So soll jede Art der Diskriminierung einzelner WTO-Mitglieder
ausgeschlossen werden.
2.Inländergleichbehandlung (Art. 3 GATT): Ausländische und inländische Unternehmen, Waren und Dienstleistungen müssen gleich behandelt werden. Jede Art der Diskriminierung ausländischer Güter und Dienstleistungen gegenüber
einheimischen Produkten – etwa durch die Anwendung innerer Abgaben und Rechtsvorschriften – soll so verhindert
werden.- Kontingentverbot (Art. 11 GATT): Mengenmäßige Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr sind grundsätzlich unzulässig
- Diffuse Reziprozität: → Handelserleichterungen sollten von gegenseitigem Nutzen sein
- „Embedded liberalism“ (Ruggie 1983): → Kompromiss aus Freihandel und Staatsinterventionismus (J. M. Keynes)
—> Erfolgreiche Liberalisierung des Welthandel
3
Q
.
A
,