GSM Flashcards
GSM? Welche Arten?
Grds. nur unmittelbar Beteiligte an SV mit Rechten/Pflichten
ABER: Gl-und Sch-Mehrheiten möglich
nebeneinander:
- beide können gleichzeitig in Asp genommen werden
nacheinander:
- zunächst 1. Gl/Sch, dann der nächste
Verträge zugunsten Dritter
- echter VzD: Sch muss an Dritten leisten, Dritter hat eigenen Erfülungsanspruch, 328 I BGB
- unechter VzD: Dritte hat kein Forderungsrecht, aber Sch muss an Dritten leisten, “Abkürzung” -> Auslegungsfrage
Abtretung, 398 ff BGB
Übertragung einer Forderung als V-Gegenstand
- Wirksame Abtretung
a) Einigung über F-Übergang, 398 S.1 BGB
- EVTL: Formerfordernisse
b) Übertragbarkeit Forderung
- Ausnahmen:
- höchstpersönliche Asp. die bei Personenwechsel den Inhalt ändern würde
- unselbständige Rechte, gehen nur mit über 401 I BGB
- vertragl. Ausschluss (pactum de non cecendo) 399 2. Fall BGB
c) Berechtigung des AltGl.
- Grds: kein gutgl. Forderungserwerb - Einwendungen/Einreden gegen abgetrene Forderung
- Einwendungen aus Sch-SchutzRegeln
- § 406 ff BGB
§§ 404 ff BGB
Schuldnerschutz
Rechtsstellung des Sch darf sich durch Übertragung der Forderung nicht verändern, da dies ja ohne seine Mitwirkung geschieht
- Gegenrechte bleiben bestehen, 404 BGB
- Schutz bei Unkenntnis der Übertragung, 407,408 BGB
- 409, 410 Schutz bei Abtretungsanzeige
PROBLEM: Aufrechnung bei Abtretung
Neugläubiger N nimmt S in Asp
S hat noch Forderung gegen A(Altgläubiger)
- kann S mit Forderung gegen A gegenüber N aufrechnen? Eigentlich fehlt Gegenseitigkeit!
FALLGRUPPEN:
1. S war Aufrechnung bei Abtretung mögl. aber nicht erklärt -> mögl. sopwohl vor als auch nach Kenntniserlangung
- S war Aufrechnung bei Abtretung noch nicht möglich -> Aufrechnung danach mögl., wenn er bei Erwerb der Forderung hoffen durfte, dass er durch Aufrechnung tilgen konnte
- FRAGE: hatte er ein schutzwürdiges Vertrauen, dass er durch Aufrechnung werde erfüllen können?
- Frage des Zeitpunkts, wann Forderungen fällig werden!
gesetzl. Forderungsübergang
cessio legis
- Dritter leistet, Asp des Gl. gegen Sch geht auf Dritten über!
Welche Sonderformen der Abtretung gibt es? Wird Forderung immer abgetreten?
- Fiduziarische Abtretung
- Zessionar (NeuGL) im AV voll berechtigt, im IV mit Zedent schuldrechtl. begrenzt - Einziehungsermächtigung
- Forderung wird nicht abgetreten! Dritter (NeuGl) wird ermächtigt, Forderung im eigenen Namen geltend zu machen
dienen der Sicherung einer Forderung/Asp