GoA Flashcards
GoA
- Sinn
- Zweck
- Arten
GSV für Rechtsverhältnisse, wenn ohne Grundlage fremde Geschäfte besorgt
- echte Goa iSv 677 BGB
- fremdes Geschäft mit FGW
- GF muss Willen und Bewusstsein haben, für fremden zu handeln
- > mit Wille/Interesse des GH -> berechtigte GoA
- > ohne: unberechtigte GoA - unechte GoA, 687 II
- fremdes Geschäft als eigenes, kein FGW
- ohne Bewusstsein als eigenes -> vermeintliche GoA
- GF hat Bewusstsein, handelt aber wissentlich für sich selbst -> angemaßte Eigengeschäftsführung 687 II
Rechtsfolgen der GoAs
- berechtigte GoA
GF gg GH: Aufwendungsersatz, 683 S.1, 670
GH gg. GF: - SE 280 und Hrsg d. Erlangten 681 S.2, 677 - unberechtigte GoA
GF - GH: Hrsg. des Erlangten 684 S.1, 812ff.
GH - GF: SE 678 (Übernahmeverschulden) - angemaßte Eigengeschäftsführung
GF - GH: Aufwendungsersatz 687 II 2, 684 S.1, 812 ff
GH - GF: SE nach 687 II 1, 678
GH - GF: Hrsg. des Erlangten 687 II 1, 681 S.2, 667
Verhältnis der GoA zu anderen GSV?
- zu 812 ff
- berechtigte GoA liefert Rechtsgrund
- PROBLEM: RÜCKABWICKLUNG nach 677 ff oder 812
- -> Rspr: 677 ff, da FGW bei nichtigem Vertrag vorliegt
- -> Lit. 812, da sonst Vorschriften der 812 umgangen werden - zu 823 BGB
- berechtige GoA = RFG
- 680 BGB greift auch bei 823 ein! - zum EBV
a) berechtigte GoA
- gibt RzB
b) unberechtigte GoA
Str. Rspr: EBV regelt abschließend
c) angemaßt. Eigengeschäftsführung
- Konkurrenz
d) vermeintl. GoA
- EBV
berechtigte GoA SCHEMA
- Geschäft geführt
- jede Tätigkeit in fremden Interesse - für anderen
- mit FGW äußerlich in Erscheinung
- obj. fremdes Geschäft
- auch-fremdes Geschäft = fremdes Geschäft
- PROBLEME! - ohne Auftrag/sonst. Berechtigung
- im Interesse und Wille
- obj. Interesse
- subj. Wille
- -> wenn Wille widerspricht 683 S.2, 679
PROBLEME FGW (+/-)?
- Geschäftsführung für mehrere GH
- 686 egal, da GF GH nicht kennen muss
- Selbstaufopferung im Straßenverkehr/Versicherungsfälle - pflichtengebundener GF
- GF ist einem Dritten ggü. verpflichtet, GoA trotzdem möglich?
- hM: auch-fremdes Geschäft
- aA: Abwicklung innerhalb der LeistBez - Verwaltungsträger erfüllen ör Pflichten
- Gefahrenabwehr durch ör, die Privaten obliegen
- BGH: FGW (+), auch wenn ör tätig geworden
- Lit: Kostenregelungen der Verwaltung haben Vorrang
PROBLEME Berechtigung iSd 683 S.1
A. Muss dem Wille und Interesse des GH entsprechen
1. Interesse = ist GF obj. nützlich?
- Einzelfallfrage
2. Wille des GH
a) wirkl. Wille = ausdrückl./konkl. geäußert?
- auch unvernünftiger Wille beachtlich
b) mutmaßl. Wille = ergibt sich aus dem obj. Interesse
WICHTIG: wirkl. Wille vorrangig!
B. Wirkl. Wille kann unbeachtlich sein
- § 679 1. Var. = ör Pflicht des GH erfüllt
- § 679 2. Var. = geseztl. Pflichten des GH
P: analoge Anwendung 679 beim Selbstmörder?!
Aufwendungsersatz GoA §§ 683, 670 BGB
Aufwendungsbegriff, was wird ersetzt?
Aufwendungen = freiwillige Vermögensopfer, die zum Zwecke der Geschäftsführung gemacht wurden
Alles, was der GF für erforderlich halten durfte (keine sittenwidrigen Geschäfte etc.)
Dienstleistungen? -> § 1835 III analog
Schäden = Aufwendungen?
- risikotypische Begleitschäden -> 110 I HGB ODER 670 analog
- Schaden muss mit Besorgung des gefahrbehafteten Geschäfts in Verbindung stehen
unberechtigte GoA Schema
- Geschäftsbesorgung für einen anderen
- Ohne Auftrag/Berechtigung
- keine Berechtigung der Übernahme
Rechtsfolgen
A. GH gg GF:
1. 678 SE mit Übernahmeverschulden = GF muss gewusst/fahrl. nicht gewusst haben, dass Wille des GH entgegensteht
2. STR. ob Hrsg. und SE wg. Ausführungsverschulden?
hM: (-) da sonst 684 S.2 überflüssig wäre, da nur nach Genehmigung die Herausgabe erfolgen soll
aA: (+), da er nicht besser als berechtigter GF stehen soll
B. GF gg. GH:
1. 684 S.1 GH muss alles herausgeben
Str. was herausgegeben werden muss
hM: Rechtsfolgenverweisung, die nur dazu dient, dass 818ff Umfang begrenzt
aA: RG-Verweisung: GoA-GF soll nicht besser stehen als sonst. BereicherungsSch. 684 S.1 klarstellende Wirkung
angemaßte Eigengeschäftsführung, 687 II BGB SCHEMA
- Besorgung eines fremden Geschäfts als eigenes
- obj. fremdes Geschäft
- OHNE FGW - ohne Auftrag/Berechtigung
- Kenntnis des GF
- pos. Kenntnis von Nichtberechtigung
RECHTSFOLGEN
1. GH gg GF
Hrsg. des Erlangten 687 II 1, 681 S.2, 667
- das tatsächlich Erlangte, also auch ein Gewinn
SE 687 II 1, 678
2. GF gg GH falls GH asp geltend macht
Hrsg. des Erlangten = Aufwendungsersatz!