GrundRechte Flashcards
Art. 2 I GG
Allgemeine Handlungsfreiheit
I. SB - jegliches menschliche Verhalten! - AuffangGR, sofern spezielle nicht greifen! II. Eingriffe - jede Belastung durch staatl. Maßnahme III. Einschränkungsmöglichkeiten - "Schrankentrias" - verfmäßige Ordnung -> komplette RO - Rechte anderer, alle subj. Rechte -> wenig relevant - Sittengesetz -> wenig relevant
Art. 2 I iVm 1 I GG
Allg Persönlichkeitsrecht
I. SB - pers. Lebensphäre, Selbstbestimmungsrecht, Ehre, informationelle Selbstbestimmung II. Eingriff, - jede Belastung d. staatl. Maßnahme III. Einschränkungsmöglichkeiten - Schrankentria aus Art. 2 I GG
Art. 2 II 1 GG
Leben Gesundheit
I. SB
Leben = körperliches Dasein
körperliche Unversehrtheit = physiologisch und psychisch
II. Eingriffe
- Leben: - finaler Rettungsschuss ODER 14 III LSG
III. Einschränkungsmögl.
- einfacher GesetzesVorbehalt
Art. 2 II 2, 104 GG
Freiheit der Person
I. SB - NUR körperliche Fortbewegungsfreiheit - positiv und negativ - = Schutzpflicht des Staates II. Eingriffe - Freiheitsbeschränkungen -> Platzverweise/Festnahme etc. - Freiheitsentziehungen
III. Einschränkungsmöglichkeiten
- GesVorbehalt Art. 2 II 3 GG
Art. 4 GG
Glaubensfreiheit
I. SB
- Schutz des forum internum (innere Überzeugungsbildung)
- forum externum (Betätigung dieser Überzeugung)
- Religion und Gewissen!
II. Eingriffe
- in Denken/Handeln/Verhalten
- zB. staatl. Warnung vor Sekten
III. Einschränkungsmögl.
- kein GV, immantente Schranken
Definition Religion/Glaube
Gewissen
- Auffassung über die Stellung des Menschen in der Welt und seine Beziehungen zu höheren Mächten/tieferen Seinsschichten
- Jede ernste und sittliche, an den Kategorien von Gut und Böse orientierte Entscheidung, die der Einzelne als für sich in der konkreten Situation als bindend empfindet
Art. 5 I GG
KommunikationsGR
I. SB (viele!)
- Meinung/Information/Presse etc.
II. Eingriffe - jede belastende Maßnahme III. Einschränkungsmöglichkeiten - "allg. Gesetz" -> soll gerade nicht Art. 5 GG einschränken, sondern einen anderen Zweck haben - Schutz v. Ehre/Jugend etc.
Art. 5 III GG Kunst/Wissenschaft
I. SB Kunst= offener Kunstbegriff, interpretationsfähig/bedürftig - Werk- und Wirkbereich! II. Eingriff - jede belastende Maßnahme
III. Einschränkungsmöglichkeiten
- kein GV, Verfassungsimmanente Schranken
Art. 6 GG
Ehe/Familie
I. SB - Ehe/Familie ! keine nichteheliche Lebensgemeinschaft! II. Eingriffe - jede staatl. belastende Maßnahme
III. Einschränkungsmöglichkeit
- Art. 6 I GG -> nur verfimmanente Schranken
- Art. 6 II GG qual GV des Art. 6 II 2 GG
Art. 7 GG
Schulwesen
I. SB - Schulaufsicht - Religionsunterricht - Errichtung von Privatschulen II. Eingriffe - zB Einstellung Förderung etc.
III. Schranken
- kein GV, also verfimmanente Schranken
Art. 8 GG
Versammungsfreiheit
I. SB
- pers: nur Deutsche
- sachl. Versammlung = Zusammenkunft mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung
- zweck nötig!
II. Eingriffe
- Anmelde/Erlaubnispflicht
- Verbot/Auflösung etc.
III. Schranke
- geschlossene Räume: verfimmanente Schranken
- freier Himmel: GV Art. 8 II GG -> Versammlungsgesetz!
Art. 10 GG Fernmeldegeheimnis
I. SB
- Briefgeheimnis/Fernemeldegeheimnis
- OB und WIE kommuniziert wurde
II. Eingriffe
- Anzapfen, Öffnen von Post etc.
III. Schranke
- Art. 10 II GG (StPO, PostG etc)
- Staatsschutzklausel
Art. 12 GG
Berufsfreiheit
I. SB!
- Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, die der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient, (die nicht verboten ist)
II. Eingriffe
- unmittelbar/mittelbar
III. Schranke! (PROBLEM)
- 3 Stufen Theorie:
- worauf bezieht sich die Regelung?
-> auf das WIE -> Berufsausübung einfache Prüfung
ZIEL, geeignetheit, erforderlich, angemessen
-> auf das OB (Wahl/Zulassung/Aufnahme)
an pers. (SUBJ.) Umstände:
- ZIEL: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes, geeignet, erforderlich, angemessen
- An obj. Umstände:
- ZIEL: Schutz ÜBERRAGEND WICHTIGES GEMEINGUT, Abwehr nachweisbar schwerer Gefahren, geeignet, zwingend (!!) erforderlich, angemessen
Art. 13 GG
Wohnung
I. SB
Wohnung = Befriedetes Besitztum, den der Einzelne der allg. Zugänglichkeit entzieht und zum Ort seines Lebens und Wirkens bestimmt
BÜRORÄUME auch!
II. Eingriffe
- Durchsuchung: ziel- und zweckgerichtetes Suchen staatl. Organe nach Personen und SV
- sonst. Eingriffe
III. Schranken
- Durchsuchung -> qual GV Art. 13 II GG
- Lauschangriff -> Art. 13 III-VI GG
- bei Betreten von Geschäfts-/Büroräumen zur normalen Zeit nicht Vss des Art. 13 VII GG, wenn Gesetz zum Betreten ermächtigt und Zweck des Betretens nennt!
Art. 14 GG Eigentum
I. SB
- Eigentum = Ausschließlichkeitscharakter, vermögenswerte zugeordnete Position
- folgt aus Gesetzen!
- BGB (ET), ReaG
NICHT: Vermögen als solches, Chancen, Erwartungen, rechtswidrig erlangte Positionen!
II. Eingriff
1. Als ISB
- Gesetz legt generell-abstrakt Rechte/Pflichten fest
ODER
2. Enteignung, Art. 14 III GG
- Gesetz bestimmt für Personenkreis ->Legalenteignung
- Gesetz ermächtigt Verw zu Enteignung -> Administrativenteignung
FORMELLE SICHT!
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- fm. verfgem.
- mat. verfgem.
- > VHM
- > Bei Enteignung
- -> zum Wohle der Allgemeinheit
- -> Entschädigungsregelung