Feststellungsklage Flashcards

1
Q

Obersatz

A

Die Klage ist dann begründet, wenn zwischen A und B ein Arbeitsverhältnis (§611a BGB) besteht. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des §611a BGB liegt dann vor, wenn A Arbeitnehmer und B Arbeitgeber ist.

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2
Q
  1. Voraussetzung
A

privatrechtlicher Vertrag, §611a I BGB
(ausgeschlossen sind öffentlich-rechtlich Dienst und Treueverhältnisse, wie die der Beamten, Richter und Soldaten. Ein Beamtenverhältnis wird nicht durch einen AV begründet, sondern durch einen zustimmungsbedürftigen Verwaltungsakt)

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3
Q
  1. Voraussetzung
A

Erbringung eines “Dienstes für einen anderen”, §611a I 1 BGB

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4
Q
  1. Voraussetzung
A

Leistung unselbständiger Dienste

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5
Q

Leistung unselbständiger Dienste

A

Zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft des x ist erforderlich, dass x von y zur Leistung unselbständiger Dienste verpflichtet war
Gem. §611 I 1 BGB setzt dies eine weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit voraus.
Insowei ist gem. §611a I 4 und 5 anhand einer Gesamtwürdigung und unter Berücksichtigung der Eigenart der Tätigkeit im Einzelfall abzuwägen

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