Feststellungsklage Flashcards
Obersatz
Die Klage ist dann begründet, wenn zwischen A und B ein Arbeitsverhältnis (§611a BGB) besteht. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des §611a BGB liegt dann vor, wenn A Arbeitnehmer und B Arbeitgeber ist.
- Voraussetzung
privatrechtlicher Vertrag, §611a I BGB
(ausgeschlossen sind öffentlich-rechtlich Dienst und Treueverhältnisse, wie die der Beamten, Richter und Soldaten. Ein Beamtenverhältnis wird nicht durch einen AV begründet, sondern durch einen zustimmungsbedürftigen Verwaltungsakt)
- Voraussetzung
Erbringung eines “Dienstes für einen anderen”, §611a I 1 BGB
- Voraussetzung
Leistung unselbständiger Dienste
Leistung unselbständiger Dienste
Zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft des x ist erforderlich, dass x von y zur Leistung unselbständiger Dienste verpflichtet war
Gem. §611 I 1 BGB setzt dies eine weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit voraus.
Insowei ist gem. §611a I 4 und 5 anhand einer Gesamtwürdigung und unter Berücksichtigung der Eigenart der Tätigkeit im Einzelfall abzuwägen