die betriebliche Übung als Anspruchgsgrundlage Flashcards
Voraussetzungen der betrieblichen Übung
a) es muss sich um eine freiwillige Leistung des AGs handeln
b) die Gewährung muss auf einem mehrmaligen gleichförmigen Verhalten beruhen
- > liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Anspruch entstanden
wann ist das Merkmal mehrmalig erfüllt?
wenn die Leistung dreimal vom AG erbracht worden ist
Entscheidendes Merkmal ist jedoch die Gleichförmigkeit des Verhaltens
kann der AG durch mehrmaliges gleichförmiges anderes Verhalten die Verpflichtung zur Zahlung der Sonderzuwendeung beseitigen?
Meinung des BAG
BAG, Vertragstheorie: AG macht durch die regelmässige Wiederholung ein Vertragsangebot, welches die ArbN gem. §151 BGB stillschweigend annehmen.
Widerspricht der AG diese nicht, so ändert sich die zuvor begründete Pflicht
eine negative betriebliche Übung war aber nur möglich, wenn der AG unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass ein Rechtsanspruch der AN bestand, er diesen aber nunmehr für die Zukunft beseitigen wollte
kann der AG durch mehrmaliges gleichförmiges anderes Verhalten die Verpflichtung zur Zahlung der Sonderzuwendeung beseitigen?
Vertrauenstheorie
ein zum Vertragsbestandsteil erhobener Anspruch der AN könnte nicht durch deren Schweigen auf eine einseitig abändernde Handlung beseitigt werden.
Dieser Theorie ist zuzugeben, dass blosses Schweigen grdstlzch. keine WE ist.
Reform 2002
seit der Reform ist die gegenläufige betriebliche Übung nicht mehr möglich
Vertrag vor der Reform beschlossen
die ehemalige Rechtsprechung gilt
der AG hat immer die Auszahlung mit dem Zusatz verbunden, dass die Zuwendung widerruflich sei
Keine Frewilligkeit.
Grdstlch Anspruch des AN aus §611a II BGB.
AG kann jedoch durch Ausübung seines Widerrufsrechts den Anspruch verhindern.
Beseitigung des Anspruchs:
da der Vertrauenstheorie zu folgen ist (für Verträge die nach der Reform entstanden sind), erfolgt die Beseitigung nur durch Freiwilligkeitsvorbehalt, Schriftformklausel, Aufhebungsvertrag, Änderungskündigung