Anspruch auf Entgeltfortzahlung Flashcards
Anspruchsgrundlage
§3 I EntgeltfortzahlungsG
Gliederung
- Anwendbarkeit des EntgeltfortzahlungsG
- Arbeitsvertrag zw. dem ASteller und dem AGegner, bei dem die vierwöchige Wartezeit des §3 III EtfzG abgelaufen ist
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, §3 I 1 EntgeltfortzahlungsG
- Kein Verschulden des ArbN
- Kein Leistungsverweigerungsrecht nach §7 I Nr.1 EntgeltfortzahlungsG für den ArbG
- Anwendbarkeit des EntgeltfortzahlungsG
Anspruchssteller muss Arbeitnehmer sein, §1 EntgeltfortzahlungsG
- Arbeitsvertrag
Ein AV, bei dem die vierwöchige Wartezeit des §3 III EtfzG abgelaufen ist, muss zwischen dem AS und dem AG bestehen
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, §3 I 1 EntgeltfortzahlungsG
AS muss gem. §3 I 1 EtfzG durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an der Erbrinung seiner Arbeitsleistung verhindert gewesen sein
DEF KRANKHEIT
Definition Krankheit
Eine Krankheit iSd §3 I EntgeltfortzahlungsG liegt vor bei jedem regelwidrigen Körtper- und Geistezustand, der einer Heilbehandlung bedarf.
Regelwidrig ist ein Zustand, wenn er nach allgemeiner Erfahrung unter Berücksichtigung eines natürliches Verlaufs des Lebens nicht bei jedem anderen Menschen gleichen Alters und Geschlechts zu erwarten ist
wann ist eine Krankheit nicht alleinige Ursache der Arbeitsunfähigkeit
wenn auch ohne die Krankheit der ArbN nicht gearbeitet hätte Daher Anspruch (-)
- Kein Verschulden des ArbN
Den Arbeitsnehmer darf gem. §3 I 1 EntgeltfortzahlungsG kein Verschulden an seiner Krankheit treffen
DEF VERSCHULDEN
Definition Verschulden
Als Verschulden iSd §3 EntgeltfortzahlungsG gilt nach allgemeiner Ansicht nur ein gröblicher Verstoss gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten, sodass es unbillig wäre, die Folgen dieses Verstosses auf den ArbG abzuwälzen
Als gröblicher Verstoss ist nur besonders leichtfertiges, ausserordentliches grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten anzusen
wann trifft den ArbN zB kein Verschulden
Wenn die Ursache seiner Krankheit zum allgemeinen Lebensrisiko gehört
Sucherkrankungen, Verschulden des ArbN?
es kommt darauf an, worin die Suchtursachen liegen, ob also im Vorfeld der Suchterkrankung ein Verschulden iSd EntgeltfortzahlungsG auszumachen ist
freiwillie OP (Organspender) Verschulden?
§3a EntgeltfortzahlungsG, Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (+)
- Kein Leistungsverweigerungsrecht für ArbG nach §7 I Nr.1 EntgeltfortzahlungsG
ArbN muss die geforderte ärztliche Attest vorgelegt haben