Anfechtung wegen Lüge über Schwangerschaft Flashcards

1
Q

1) Anwendbarkeit der Anfechtungsregeln

A

(-)zweifelhaft weil: Recht der Kündigung Spezialregelung ? Gefahr, dass Kündigungsverbote umgangen werden
(+) Möglichkeit, Willensmängel beim Abschluss des AV zu berücksichtigen, müsste bestehen.
Schutzbedürfnis hinsichtlich des Eingreifens Kündigungsverbote nur wenn AV rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist

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2
Q

2) Anwendbarkeit der Anfechtung wegen §9 I MuSchG ausgeschlossen?

A

(-) aus Sicht der Schwangeren keinen Unterschied, ob das AV infolge einer Anfechtung oder Kündigung beendet wird. Kündigung auf jeden Fall während der Schwangerschaft ausgeschlossen
(+)Kündigungsschutz zugunsten des ArbN greift nur dann, wenn AV fehlerfrei zustande gekommen ist

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3
Q

3) Anfechtungsgrund

A

arglistische Täuschung
a) Täuschung
b) arglistig
c) rechtwidrig
-> bewusste Falschbeantwortung nur dann rechtswidrig, wenn die Frage des ArbN zulässig war
allerdings betrifft die Frage naturgemäss eher die Frau und verstosst gegen §3 I 2 AGG. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Deren Falschbeantwortung stellt dann keine rechtswidrige arglistische Täuschung dar

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4
Q

4) Anfechtungsrecht aus §119 II BGB?

A

Dafür müsste er sich bei dem Abschluss des AV über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person geirrt haben
Dann muss die Schwangerschaft der Frau ls eine verkehrswesentliche Eigenschaft angesehn werden können
Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person sind neben ihren körperlichen Merkmalen auch die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und Beziehungen zur Umwelt, soweit sie nach der Verkehrsanschauung von Bedeutung und nicht nur vorübergehende Natur sind.

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