Arbeitnhemer und Selbständige Flashcards
Arbeitnehmereigenschaft
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persônlicher Abhängigkeit verpflichtet ist
Hauptmerkmale eines Arbeitnehmers
Vertrag ist erforderlich, andere Rechtsgrundlage bilden keinen Arbeitsvertrag
Zudem können Arbeitnehmer nur Vertragspartei eines privatrechtlichen Vertrags sein, und nicht des öffentlichen Rechts
wie erkennt man ein Dienstvertrag von einem Werkvertrag
Werkunternehmer schuldet Erfolg, nicht bestimmte Dienstleistung
Werkunternehmer muss nicht persönlich leisten, wenn nicht anders vereinbart ist
Vergütung wird nur für den Erfolg geschuldet, nicht bei Misslingen
Anweisungsrecht des Bestellers (645 BGB) ist nur projektbezogen, aber nicht bezüglich Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
wie unterscheidet man innerhalb der §611 ff BGB einen freien Dienstvertrag (z.B. selbständiger Rechtsanwalt) von einem Arbeitsvertrag (z.B.: angestellter RechtsA in einer Kanzlei)?
Arbeitnehmer unterliegt einem Weisungsrecht hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung
Dienstnehmer kann hierüber grundsätzlich frei bestimmen
Bei der Unterscheidung einen freien Dienstvertrag von einem Arbeitsvertrag, was ist massgeblich?
nicht der Wortlaut des Vertrages, sondern seine tatsächliche Durchführung (§611a I 6 BGB)
(-> Problem der Scheinselbständigkeit, z/B: Verkaufsfahrer)
Arbeitnehmer nach Unionsrecht
ist Arbeitnehmer jede Person, die für einen Anderen nach dessen Weisungen Leistungen erbringt, für die sie eine Vergütung erhält
sind die Sportler Arbeitnehmer?
reine Freizeitsportler: nicht weil kein Vertrag
Profisportler in Individualsporten: bestimment an welchen Wettkämpfen sie teilnehmen: selbständig
Profisportler in Mannschaftsporten: sind weisungsabhängig und daher Arbeitnehmer
was ist mit den leitenden Angestellten?
Arbeitnehmer aber einige Differenzierungen im BetrVG
was ist mit den geringfügigen Beschäftigen?
für sie bestehen sozialversicherungs- und steuerrechtlich Sonderregelungen
aber arbeitsrechtlich: keine Sonderregelungen
dh auch Anspruch auf Mindestlohn, Mutterschutz, Kündigungschutz, Urlaub und auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall