das faktische Arbeitsverhältnis Flashcards
wann liegt ein faktisches AV vor ?
ein faktisches AV liegt vor, wenn der Arbeitsvertrag von vornherein nichtig ist, der Arbeitnehmer aber bereits die Arbeit aufgenommen hat
bei einem solchen faktischen AV, was steht dem AN zu?
für die Vergagenheit hat er einen so genannten “quasi-vertraglichen” Anspruch auf Lohnzahlung, auf Urlaub, auf Fürsorge, auf einem Zeugnis, sowie sämtliche sonstigen Leistungen, die aus einem wirksamen Vertrag resultieren würden
Zukunftwerden eines solchen AV
der AV ist von Anfang an nichtig (“ex tunc”). Ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Nichtigkeit des V, besteht keine Bindung der Vertragsparteien: beide Seiten können das faktische AV durch eine einfache einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung beenden können.
Wann gelten die Grundsätze des faktischen AVs nicht?
Bei Kenntnis der Nichtigkeit von einer der beiden Parteien
Minderjährigkeit: was steht wem zu?
Minderjährige: quasi-vertragliche Ansprüche
AG: ihm ist wegen des Minderjährigenschutzes dieser Weg verschlossen
Lohnanspruch trotz Nichtigkeit
1) AV
ivF nichtig
bei Minderjährigkeit: wenn keine Ermächtigung der gesetzlichen Vertretern
2) Behandlung eines von Anfang an unwirksames V?
entwickeltes Institut des faktischen AV.
-> Danch wird das durch einen fehlerbehafteten AV zustande gekommene Arbeitsverhältnis wie ein aufgrund eines wirksamen Arbeitsvertrages zustande gekommenes Arbeitsverhältnis behandelt, wenn der Willen der Parteien übereinstimmend auf die entgetliche Arbeitsleistung gerichtet ist und die Arbeitsaufnahme aufgrund der Vorstellung der Parteien vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt
3) Diese Lehre auch für Minderjährige trotz §107 BGB anwendbar?
das faktische AV darf nicht gegen schutzwürdige Belange des Einzelnen verstossen. Minderjährigerschutz ist jedoch ein tragender Gedanke unserer Rechts- und Wertordnung.
Allerdings würde die Nichtannahme dazu führen, dass der Minderj. sein Geld nicht bekommen würde, obwohl er seine Arbeitsleistung erbracht hat. Dies ist aber nicht vom Minderjährigenschutz nicht bezweckt