Deliktsrecht- Zusammenfassung Flashcards

1
Q

Vorteil (u Problematik) der delikt Ansprüche ggü vertraglichen?

A
  • günstigere Verjährung (3 Jahre gem §195) deshalb Anwendung bei Weiterfresserschäden wenn Äquivalenz- u Integritätsinteresse stoffungleich sind
  • im Schuldrecht muss Käufer bevor er SE erhält erst Frist setzen u hat bei erfolglosem Ablauf erst ein Recht auf Rücktritt/ Minderung/ SE
  • kann Käufer über §823 I direkt SE verlangen? sonst würde Nacherfüllungsrecht ausgehöhlt werden
  • -> sofortige Geltendmachung aus §823 I nur zulässig soweit keine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden muss
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2
Q

Wann liegt Stoffungleichheit vor?

A
  • mangelhaftes Teil besteht in einem von der restl Kaufsache isolierbaren Einzelteil,
  • die restl Kaufsache kann ohne das schadhafte Einzelteil noch eigenständig genutzt werden
  • Reparatur ist mögl u wirt vertretbar
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3
Q

Schema: Weiterfresserschaden

A
  1. RGV = Weiterfresserschaden
    a) Vorliegen eines von der Restsache isolierbaren Einzelteils
    b) dieses muss mangelhaft sein
    c) schadensfreie Restsache muss eigenständigen Wert haben
    d) keine Stoffgleichheit zw Äquivalenz- u Integritätsinteresse (= Reparatur möglich u wirt vertretbar)
  2. Verletzungshdl
    = Inverkehrbringen des schadhaften Einzelteils
    = Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Fehler (Fallgruppen)
  3. Haftungsbegr Kausalität
    = schadhaftes Teil muss ursächl sein für RGV an eigenständig nutzbarer Sache
  4. Schaden
  5. Haftungsausfüllende Kausalität
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4
Q

Problematik von Verfolgerfällen

A

Zurechenbarkeit/ Schutzzweck der Norm

  • Kausalität zw Flucht u Verletzung des Verfolgers ist psychisch vermittelt u beruht auf freien Willensentschluss des Verfolgers
  • Rspr verlangt für Zurechnung, dass Aufnahme der Verfolgung in der gewählten Art u Weise herausgefordert worden sein musste
  • angemessenes Verhältnis zw Zweck der Verfolgung u deren erkennbaren Risiken
  • bestand ein Recht zur Verfolgung? zB §229
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5
Q

Schema: Verfolgerfall

A
  1. RGV
  2. Verletzungshdl = Flucht
  3. Haftungsbegr Kausalität
    a) Äquivalenztheorie “conditio sine qua non”
    = kausal wenn Verhalten für RGV nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch Erfolg entfiele

b) Adäquanztheorie
= Ursache ist adäquat für Erfolg wenn nach allg Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass diese Ursache zu der vorliegenden RGV führt

c) Schutzzweck der Norm/ Zurechenbarkeit
- Aufnahme der Verfolgung wurde herausgefordert
- angemessenes Verhältnis zw Zweck der Verfolgung u erkennbaren Risiken
- bestand ein Recht zur Verfolgung (§229BGB)

  1. Rechtswidrigkeit
  2. Verschulden
    - kann dem Flüchtenden mit Blick auf RGV ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden?
    - war vorhersehbar dass sich die Dinge aufgrund der Wegnahme so entwickeln konnten, dass am Ende Verletzung entsteht
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6
Q

Was muss sich der Flüchtende zurechnen lassen?

A
  • “Verfolger hat bei erkannter Verfolgung grundsätzlich für die Körperschäden des Verfolgenden einzustehen, soweit sie sich als Verwirklichung eines gesteigerten Verfolgungsrisikos darstellen.”
  • muss sich nicht sämtl Risiken des Verfolgers aufbürden lassen sondern nur das gesteigerte Verfolgungsrisiko
  • nicht die Verwirklichung des normalen Lebensrisikos ( Ausrutschen auf feuchten Untergrund)
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7
Q

Schema: Billigkeitshaftung §829

A
  • Ausnahmeregelung zu Verschuldensgrundsätzen (ohne Vorsatz u Fahrlässigkeit)
    = Verpflichtung desjenigen aus Billigkeit zum Ersatz des Schadens der mangels Verschuldensunfähigkeit für den Schaden nicht einzustehen hat
  1. Tatbestand der unerlaubten Hdl
  2. Ausschluss der Haftung gem §§827, 828
    = Schädiger ist nicht verschuldensfähig
  3. Keine Ersatzpflicht eines Dritten
  4. Billigkeit
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8
Q

Was ist bei Billigkeit zu beachten?

A
  • alle Umstände des Einzelfalls u nat Einsichtsfähigkeit des Verschuldensunfähigen sind zu berücksichtigen (Lebensumstände u Tatumstände)
  • Vermögensverhältnisse des Schädigers müssen deutlich besser sein als die des Geschädigten
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9
Q

Problematik der Verletzungshdl durch Bewusstlosigkeit

A

§823 I (-) mangels Hdl (obj Tatbestand)
§829 (-) mangels Hdl
§829 analog?

  • Fälle vorübergehender Bewusstlosigkeit sollen ohne Rücksicht darauf erfasst werden ob sie nur Zurechnungsfähigkeit/ Handeln mit Vorsatz od Fahrlässigkeit/ willensmäß Steuerung des körperl Verhaltens ausschließen
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10
Q

Schema: §829 Bewusstlosigkeit

A
  1. Tatbestandsmäß u rechtswidrige Hdl eines Schuldunfähigen (+) wegen Analogie
  2. Keine Ersatzpflicht eines Dritten
  3. Billigkeit
    - wirt Lage der Beteiligten
    - Bedürfnisse der Beteiligten
    - alle Umstände des Einzelfalls
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11
Q

Voraussetzungen für analoge Anwendung

A
  1. planwidrige Regelungslücke

2. vergleichbare Interessenslage

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12
Q

Schema: APR

A
  1. RGV- sonst Recht
    APR (Auffangstatbestand)
    aa) Eingriff in Schutzbereich des APR
    - ungenehmigtes Eindringen in Privatsphäre
    - Weitergabe von Angelegenheiten aus Privatsphäre
    - Verletzung der Ehre

bb) umfassende, einzelfallbez Güter- u Interessensabwägung
- Rechtswidrigkeit wird hM indiziert
- jedoch durch Güter- u Interessensabwägung festzustellen
- pers Recht vs Meinungsfreiheit

  1. Verschulden
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13
Q

Schema: §823 II iVm §22 KunstUrhG

A
  1. Verletzung eines Schutzgesetzes
    = jede materielle Rechtsnorm, die nicht allein dem Schutz der Allgemeinheit dient, sondern dem Einzelnen/ best Personenkreis schützen soll (hier §22)
  2. Schutzzweck der Norm bezügl Haftungsbegründung
    a) pers Schutzbereich
    - Der Geschädigte muß demjenigen Personenkreis angehören, zu dessen Schutz das Gesetz dient
    b) sachl Schutzbereich
    - Der entstandene Schaden muß unter die Art der Schäden fallen, die vom Gesetz verhindert werden sollen
    c) modaler Schutzbereich
  3. Rechtswidrigkeit
  4. Verschulden
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14
Q

Schema: §824 I Kreditgefährdung durch Testberichte

A
  1. Unwahre Tatsachen
    - Abgrenzung zw Werturteilen u Meinungsäußerung
    - konkrete Geschehnisse/ Zustände
    - dem Beweis zugänglich
    NICHT subj Wertung
  2. Behaupten/ Verbreiten
  3. Eignung zur Kreditgefährdung
    - Tatsachenbehauptung muss sich mit best Person od best Unternehmen befassen od mind in enger Beziehung stehen (nicht Systemkritik)
  4. Rechtswidrigkeit (nach hM (-) wenn §824 II (+)
  5. Verschulden
  6. Schaden
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15
Q

Schema: Recht am eingerichteten u ausgeübten Gewerbebetrieb §823 I

A
  1. RGV- Auffangtatbestand: Recht am eing. u ausg. Gewerbebetrieb
    a) Rechtswidrige Verletzung am eing. u ausg. Gewerbebetr.
    aa) Gewerbebetrieb
    - Gesamtheit des Gewerbebetriebs
    - Schutz des Interesses an störungsfreier Entfaltung

bb) betriebsbez. ub Eingriff
- richtet sich gegen Unternehmen an sich

cc) Güter- u Interessensabwägung des Einzelfalls über Rechtswidrigkeit
- missbilligend?
- Verstoß gegen Gebote der gesellsch Rücksichtsnahme? - spielt Interesse an Verbraucheraufklärung eine Rolle
- bewusst unwahre Angaben
- Schmähkritik
b) Verschulden

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16
Q

Rechtfertigungsgründe der Rechtswidrigkeit

A
  1. Notwehr §227
  2. Notstand §228
  3. Selbsthilfe §229
  4. Besitzwehr §859I
  5. Besitzkehr §859 II,III
  6. Aggr Notstand §904
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17
Q

Notwehr §227

A

“diejenige Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich od einem anderen abzuwenden”

  1. Notwehrlage (Angriff)
  2. Notwehrhdl (Verteidigung)
    a) geeignet
    b) rel mildestes Mittel
  3. Subj Rechtfertigungselement (Kenntnis der Notwehrlage)
18
Q

Notstand §228 (gegen Sache)

A
  1. Notstandslage
    a) gefahrdrohende Sache
    b) umb drohende Gefahr für ein RG
  2. Notstandshdl
    a) Zerstörung/ Beschädigung der Sache
    b) Erforderlichkeit der Zerstörung
    c) Verhältnismäßigkeit
19
Q

Selbsthilfe §229 (gegen Person)

A
  1. Selbsthilfelage
    a) einredefreier Anspr
    b) Gefahr der Vereitelung/ Erschwerung
  2. Selbsthilfehdl
    a) Wegnahme/Beschädigung/ Zerstörung
  3. Erforderlichkeit §230I
20
Q

Besitzwehr §859I

A
  1. Umb Besitzer
  2. Besitzstörung durch VE §858
  3. Erforderlichkeit
21
Q

Besitzkehr §859 II,III

A
  1. Besitzentziehung durch VE §858
  2. auf frischer Tat betroffen od nach der Tat verfolgt
  3. Erforderlichkeit
22
Q

aggr Notstand §904

A
  1. Notstandslage §904
    - gegenwärtige Gefahr für notstandsfähiges RG
  2. Notstandhdl
    a) Einwirkung auf fremde Sache
    b) Notwendigkeit
    c) Verhältnismäßigkeit
  3. Subj Rechtfertigungselement
23
Q

Schema: Haftung des Aufsichtspflichtigen §832I

A
  1. Aufsichtspflicht ggü aufsichtsbed Person
  2. Tatbestandsmäß, rechtswidrige unerlaubte Hdl
  3. Keine Exkulpation
    - wurde der Aufsichtspflicht genüge getan?
  4. Schaden
24
Q

Schema: Haftung des Tierhalters §833

A
  1. RGV
  2. durch ein Tier
    a) Nutztier (vermutetes Verschulden)
    b) Luxustier (Gefährdungshaftung)
  3. Tierhalter
    (4. Exkulpation)
25
Q

Schema: Haftung des Tieraufsehers §834

A
  1. RGV
  2. durch ein Tier
  3. Tieraufseher (durch Vertrag)
26
Q

Schema: Haftung für Verrichtungsgehilfen §831 I

A
  1. Verrichtungsgehilfe
  2. Tatbestandsmäß, rechtswidrige unerlaubte Hdl des VG
    a) RGV
    b) Verletzungshdl
    c) Haftungsbegr Kausalität
    d) Rechtswidrigkeit
    e) Schaden
    f) Haftungsausfüllende Kausalität
    KEIN VERSCHULDEN ERFORDERLICH
  3. in Ausführung der Verrichtung
  4. Keine Exkulpation
    - Verschulden wird vermutet
    - Gesch.herr kann sich exkulpieren
  5. Schaden
27
Q

Schema: Mittäter §830 I 1

A
  • Geschädigter wird von haftungsbegr Kausalität befreit
  1. Gemeinschaftl begangene unerlaubte Hdl
    a) Mittäter §§25 II, 26, 27 StGB
    = bewusstes, gewolltes Zusammenwirken (bloße Gleichzeitigkeit reicht nicht aus)
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Verschulden
28
Q

Schema: Nicht ermittelbarer Schädiger §830I 2

A
  1. Beteiligung gem §830 I 2
    - keine Mittäterschaft iSd §830 I 1
  2. Anspruchsbegr Verhalten jedes Beteiligten
    - schuldhafte, rechtswidrige, unerlaubte Hdl mehrerer, bei der jede für sich den Erfolg verursacht haben könnte
    - Schuldfähigkeit? §828 bei fehlender Deliktsfähigkeit auch nur einer Person, für alle (-) str.
  3. Gewissheit der Schadensverursachung durch einen der Beteiligten
  4. Urheber-/ Anteilszweifel
  5. Schaden
29
Q

Ersatzansprüche wg entgangener Dienste Dritter §845

A
  • SE-Anspr für Verletzung an einer anderen Person
  • nur noch auf §1619 anwendbar bei DL-Pflicht des “Hauskindes” im Landwirtschaftsgewerbe
  1. RGV
  2. Dienstleistungspflicht kraft Gesetz des Verletzten ggü dem Ersatzberechtigten
30
Q

Geldrente od Kapitalabfindung §843

A
  • Sonderregelung für Dauerschäden aus einer Körper-/ Gesundheitsverletzung
  • Ausgleich für langfristige Schäden mit völligen/ teilweisen Verlust der Erwerbstätigkeit (auch für Vermehrung der Bedürfnisse wg Behinderung)
  1. Körperverletzung
  2. Verlust der Erwerbstätigkeit
  3. ggf Vermehrung der Bedürfnisse
31
Q

RF §843

A

Höhe der Geldrente abhängig von tats Erwerbsminderung
a) Bruttolohn mit versch Abzügen
b) Nettolohn plus Zuschläge
kein Ersatz von rechtswidriger Arbeit/ Überstd

32
Q

Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person §842

A
  • Ersatz für alle Nachteile für Erwerb u Fortkommen

- Grundsatz: Rehabilitation vor Rente (wenn Erfolgsaussichten u Verhältnismäßigkeit der Chance, zB Umschulung)

33
Q

“Nachteile” für Erwerb u Fortkommen

A

neg Auswirkungen des Ausfalls der Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten

34
Q

Schema: Haftung des Kfz- Halters §§7 I, 11 StVG

A
  • Gefährdungshaftung wg Schaffung einer Gefahrenquelle
  1. RGV (Person/ Sache)
  2. bei Betrieb eines Kfz/ Anhängers
  3. Kfz-Halter
  4. Schutzzweck der Norm
  5. Kein Ausschluss
  6. Schaden
  7. Mitverschulden
35
Q

Was passiert bei Mitverschulden bei §7, 11 StVG

A

Minderung §§9 StVG, 254 I

  • bei fehlender Deliktsfähigkeit §828 I analog
  • Zurechnung eines Dritten §§254 II 2, 278
36
Q

Haftung des Kfz Führers §§7 I, 18 StVG

A
  • Kfz Führer haftet verschuldensabhängig
  1. RGV
  2. bei Betrieb eines Kfz
  3. Kfz Führer
  4. Verschuldensvermutung/ Entlastungsbeweis
37
Q

Wann werden Schockschäden vom Schutzzweck der Norm erfasst?

A
  • wenn Schaden nach allg Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers betrachtet wird (gewisse Erheblichkeitsschwelle muss überschritten werden)
  • NICHT bei tief empfundenen Trauerfall
  • nur für nahe Angehörige des primär Geschädigten
  • die Ausmaße des Schockschadens gehen über das für Angehörige in solchen Fällen normale Maß hinaus
38
Q

Produzentenhaftung §823 I

A
  1. RGV (s. Weiterfresserschaden)
  2. Verletzungshdl: Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Fehler (durch Fallgruppen konkretisiert)
    a) Konstruktionsfehler
    b) Fabrikationsfehler
    c) Instruktionsfehler
    d) Produktbeobachtungspflicht
  3. Haftungsbegr Kausalität
  4. Rechtswidrigkeit
  5. Verschulden
    - Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
    - Verbraucher muss Verschulden nicht beweisen nur dass RGV durch Mangel des Produkts ausgelöst wurde
39
Q

Schema: Namensmissbrauch §12

A
  1. RGV- sonst Recht
    a) Namensrecht
    - unbefugter Namensgebrauch §12
    - Zuordnungsverwirrung (Eindruck wird erweckt, Namensträger habe dem Gebrauch zugestimmt)
    - nicht bei Bildkampagne (kein Name, bloße Persönlichkeit)
39
Q

Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

A
  1. leistungsnähe
  2. einbeziehungsinteresse
  3. Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises
  4. Schutzwürdigkeit des Dritten