Deliktsrecht- Zusammenfassung Flashcards
Vorteil (u Problematik) der delikt Ansprüche ggü vertraglichen?
- günstigere Verjährung (3 Jahre gem §195) deshalb Anwendung bei Weiterfresserschäden wenn Äquivalenz- u Integritätsinteresse stoffungleich sind
- im Schuldrecht muss Käufer bevor er SE erhält erst Frist setzen u hat bei erfolglosem Ablauf erst ein Recht auf Rücktritt/ Minderung/ SE
- kann Käufer über §823 I direkt SE verlangen? sonst würde Nacherfüllungsrecht ausgehöhlt werden
- -> sofortige Geltendmachung aus §823 I nur zulässig soweit keine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden muss
Wann liegt Stoffungleichheit vor?
- mangelhaftes Teil besteht in einem von der restl Kaufsache isolierbaren Einzelteil,
- die restl Kaufsache kann ohne das schadhafte Einzelteil noch eigenständig genutzt werden
- Reparatur ist mögl u wirt vertretbar
Schema: Weiterfresserschaden
- RGV = Weiterfresserschaden
a) Vorliegen eines von der Restsache isolierbaren Einzelteils
b) dieses muss mangelhaft sein
c) schadensfreie Restsache muss eigenständigen Wert haben
d) keine Stoffgleichheit zw Äquivalenz- u Integritätsinteresse (= Reparatur möglich u wirt vertretbar) - Verletzungshdl
= Inverkehrbringen des schadhaften Einzelteils
= Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Fehler (Fallgruppen) - Haftungsbegr Kausalität
= schadhaftes Teil muss ursächl sein für RGV an eigenständig nutzbarer Sache - Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
Problematik von Verfolgerfällen
Zurechenbarkeit/ Schutzzweck der Norm
- Kausalität zw Flucht u Verletzung des Verfolgers ist psychisch vermittelt u beruht auf freien Willensentschluss des Verfolgers
- Rspr verlangt für Zurechnung, dass Aufnahme der Verfolgung in der gewählten Art u Weise herausgefordert worden sein musste
- angemessenes Verhältnis zw Zweck der Verfolgung u deren erkennbaren Risiken
- bestand ein Recht zur Verfolgung? zB §229
Schema: Verfolgerfall
- RGV
- Verletzungshdl = Flucht
- Haftungsbegr Kausalität
a) Äquivalenztheorie “conditio sine qua non”
= kausal wenn Verhalten für RGV nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch Erfolg entfiele
b) Adäquanztheorie
= Ursache ist adäquat für Erfolg wenn nach allg Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass diese Ursache zu der vorliegenden RGV führt
c) Schutzzweck der Norm/ Zurechenbarkeit
- Aufnahme der Verfolgung wurde herausgefordert
- angemessenes Verhältnis zw Zweck der Verfolgung u erkennbaren Risiken
- bestand ein Recht zur Verfolgung (§229BGB)
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- kann dem Flüchtenden mit Blick auf RGV ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden?
- war vorhersehbar dass sich die Dinge aufgrund der Wegnahme so entwickeln konnten, dass am Ende Verletzung entsteht
Was muss sich der Flüchtende zurechnen lassen?
- “Verfolger hat bei erkannter Verfolgung grundsätzlich für die Körperschäden des Verfolgenden einzustehen, soweit sie sich als Verwirklichung eines gesteigerten Verfolgungsrisikos darstellen.”
- muss sich nicht sämtl Risiken des Verfolgers aufbürden lassen sondern nur das gesteigerte Verfolgungsrisiko
- nicht die Verwirklichung des normalen Lebensrisikos ( Ausrutschen auf feuchten Untergrund)
Schema: Billigkeitshaftung §829
- Ausnahmeregelung zu Verschuldensgrundsätzen (ohne Vorsatz u Fahrlässigkeit)
= Verpflichtung desjenigen aus Billigkeit zum Ersatz des Schadens der mangels Verschuldensunfähigkeit für den Schaden nicht einzustehen hat
- Tatbestand der unerlaubten Hdl
- Ausschluss der Haftung gem §§827, 828
= Schädiger ist nicht verschuldensfähig - Keine Ersatzpflicht eines Dritten
- Billigkeit
Was ist bei Billigkeit zu beachten?
- alle Umstände des Einzelfalls u nat Einsichtsfähigkeit des Verschuldensunfähigen sind zu berücksichtigen (Lebensumstände u Tatumstände)
- Vermögensverhältnisse des Schädigers müssen deutlich besser sein als die des Geschädigten
Problematik der Verletzungshdl durch Bewusstlosigkeit
§823 I (-) mangels Hdl (obj Tatbestand)
§829 (-) mangels Hdl
§829 analog?
- Fälle vorübergehender Bewusstlosigkeit sollen ohne Rücksicht darauf erfasst werden ob sie nur Zurechnungsfähigkeit/ Handeln mit Vorsatz od Fahrlässigkeit/ willensmäß Steuerung des körperl Verhaltens ausschließen
Schema: §829 Bewusstlosigkeit
- Tatbestandsmäß u rechtswidrige Hdl eines Schuldunfähigen (+) wegen Analogie
- Keine Ersatzpflicht eines Dritten
- Billigkeit
- wirt Lage der Beteiligten
- Bedürfnisse der Beteiligten
- alle Umstände des Einzelfalls
Voraussetzungen für analoge Anwendung
- planwidrige Regelungslücke
2. vergleichbare Interessenslage
Schema: APR
- RGV- sonst Recht
APR (Auffangstatbestand)
aa) Eingriff in Schutzbereich des APR
- ungenehmigtes Eindringen in Privatsphäre
- Weitergabe von Angelegenheiten aus Privatsphäre
- Verletzung der Ehre
bb) umfassende, einzelfallbez Güter- u Interessensabwägung
- Rechtswidrigkeit wird hM indiziert
- jedoch durch Güter- u Interessensabwägung festzustellen
- pers Recht vs Meinungsfreiheit
- Verschulden
Schema: §823 II iVm §22 KunstUrhG
- Verletzung eines Schutzgesetzes
= jede materielle Rechtsnorm, die nicht allein dem Schutz der Allgemeinheit dient, sondern dem Einzelnen/ best Personenkreis schützen soll (hier §22) - Schutzzweck der Norm bezügl Haftungsbegründung
a) pers Schutzbereich
- Der Geschädigte muß demjenigen Personenkreis angehören, zu dessen Schutz das Gesetz dient
b) sachl Schutzbereich
- Der entstandene Schaden muß unter die Art der Schäden fallen, die vom Gesetz verhindert werden sollen
c) modaler Schutzbereich - Rechtswidrigkeit
- Verschulden
Schema: §824 I Kreditgefährdung durch Testberichte
- Unwahre Tatsachen
- Abgrenzung zw Werturteilen u Meinungsäußerung
- konkrete Geschehnisse/ Zustände
- dem Beweis zugänglich
NICHT subj Wertung - Behaupten/ Verbreiten
- Eignung zur Kreditgefährdung
- Tatsachenbehauptung muss sich mit best Person od best Unternehmen befassen od mind in enger Beziehung stehen (nicht Systemkritik) - Rechtswidrigkeit (nach hM (-) wenn §824 II (+)
- Verschulden
- Schaden
Schema: Recht am eingerichteten u ausgeübten Gewerbebetrieb §823 I
- RGV- Auffangtatbestand: Recht am eing. u ausg. Gewerbebetrieb
a) Rechtswidrige Verletzung am eing. u ausg. Gewerbebetr.
aa) Gewerbebetrieb
- Gesamtheit des Gewerbebetriebs
- Schutz des Interesses an störungsfreier Entfaltung
bb) betriebsbez. ub Eingriff
- richtet sich gegen Unternehmen an sich
cc) Güter- u Interessensabwägung des Einzelfalls über Rechtswidrigkeit
- missbilligend?
- Verstoß gegen Gebote der gesellsch Rücksichtsnahme? - spielt Interesse an Verbraucheraufklärung eine Rolle
- bewusst unwahre Angaben
- Schmähkritik
b) Verschulden
Rechtfertigungsgründe der Rechtswidrigkeit
- Notwehr §227
- Notstand §228
- Selbsthilfe §229
- Besitzwehr §859I
- Besitzkehr §859 II,III
- Aggr Notstand §904