Deliktsrecht- Zusammenfassung Flashcards
Vorteil (u Problematik) der delikt Ansprüche ggü vertraglichen?
- günstigere Verjährung (3 Jahre gem §195) deshalb Anwendung bei Weiterfresserschäden wenn Äquivalenz- u Integritätsinteresse stoffungleich sind
- im Schuldrecht muss Käufer bevor er SE erhält erst Frist setzen u hat bei erfolglosem Ablauf erst ein Recht auf Rücktritt/ Minderung/ SE
- kann Käufer über §823 I direkt SE verlangen? sonst würde Nacherfüllungsrecht ausgehöhlt werden
- -> sofortige Geltendmachung aus §823 I nur zulässig soweit keine Nacherfüllungsfrist gesetzt werden muss
Wann liegt Stoffungleichheit vor?
- mangelhaftes Teil besteht in einem von der restl Kaufsache isolierbaren Einzelteil,
- die restl Kaufsache kann ohne das schadhafte Einzelteil noch eigenständig genutzt werden
- Reparatur ist mögl u wirt vertretbar
Schema: Weiterfresserschaden
- RGV = Weiterfresserschaden
a) Vorliegen eines von der Restsache isolierbaren Einzelteils
b) dieses muss mangelhaft sein
c) schadensfreie Restsache muss eigenständigen Wert haben
d) keine Stoffgleichheit zw Äquivalenz- u Integritätsinteresse (= Reparatur möglich u wirt vertretbar) - Verletzungshdl
= Inverkehrbringen des schadhaften Einzelteils
= Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Fehler (Fallgruppen) - Haftungsbegr Kausalität
= schadhaftes Teil muss ursächl sein für RGV an eigenständig nutzbarer Sache - Schaden
- Haftungsausfüllende Kausalität
Problematik von Verfolgerfällen
Zurechenbarkeit/ Schutzzweck der Norm
- Kausalität zw Flucht u Verletzung des Verfolgers ist psychisch vermittelt u beruht auf freien Willensentschluss des Verfolgers
- Rspr verlangt für Zurechnung, dass Aufnahme der Verfolgung in der gewählten Art u Weise herausgefordert worden sein musste
- angemessenes Verhältnis zw Zweck der Verfolgung u deren erkennbaren Risiken
- bestand ein Recht zur Verfolgung? zB §229
Schema: Verfolgerfall
- RGV
- Verletzungshdl = Flucht
- Haftungsbegr Kausalität
a) Äquivalenztheorie “conditio sine qua non”
= kausal wenn Verhalten für RGV nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch Erfolg entfiele
b) Adäquanztheorie
= Ursache ist adäquat für Erfolg wenn nach allg Lebenserfahrung davon auszugehen ist, dass diese Ursache zu der vorliegenden RGV führt
c) Schutzzweck der Norm/ Zurechenbarkeit
- Aufnahme der Verfolgung wurde herausgefordert
- angemessenes Verhältnis zw Zweck der Verfolgung u erkennbaren Risiken
- bestand ein Recht zur Verfolgung (§229BGB)
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- kann dem Flüchtenden mit Blick auf RGV ein Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden?
- war vorhersehbar dass sich die Dinge aufgrund der Wegnahme so entwickeln konnten, dass am Ende Verletzung entsteht
Was muss sich der Flüchtende zurechnen lassen?
- “Verfolger hat bei erkannter Verfolgung grundsätzlich für die Körperschäden des Verfolgenden einzustehen, soweit sie sich als Verwirklichung eines gesteigerten Verfolgungsrisikos darstellen.”
- muss sich nicht sämtl Risiken des Verfolgers aufbürden lassen sondern nur das gesteigerte Verfolgungsrisiko
- nicht die Verwirklichung des normalen Lebensrisikos ( Ausrutschen auf feuchten Untergrund)
Schema: Billigkeitshaftung §829
- Ausnahmeregelung zu Verschuldensgrundsätzen (ohne Vorsatz u Fahrlässigkeit)
= Verpflichtung desjenigen aus Billigkeit zum Ersatz des Schadens der mangels Verschuldensunfähigkeit für den Schaden nicht einzustehen hat
- Tatbestand der unerlaubten Hdl
- Ausschluss der Haftung gem §§827, 828
= Schädiger ist nicht verschuldensfähig - Keine Ersatzpflicht eines Dritten
- Billigkeit
Was ist bei Billigkeit zu beachten?
- alle Umstände des Einzelfalls u nat Einsichtsfähigkeit des Verschuldensunfähigen sind zu berücksichtigen (Lebensumstände u Tatumstände)
- Vermögensverhältnisse des Schädigers müssen deutlich besser sein als die des Geschädigten
Problematik der Verletzungshdl durch Bewusstlosigkeit
§823 I (-) mangels Hdl (obj Tatbestand)
§829 (-) mangels Hdl
§829 analog?
- Fälle vorübergehender Bewusstlosigkeit sollen ohne Rücksicht darauf erfasst werden ob sie nur Zurechnungsfähigkeit/ Handeln mit Vorsatz od Fahrlässigkeit/ willensmäß Steuerung des körperl Verhaltens ausschließen
Schema: §829 Bewusstlosigkeit
- Tatbestandsmäß u rechtswidrige Hdl eines Schuldunfähigen (+) wegen Analogie
- Keine Ersatzpflicht eines Dritten
- Billigkeit
- wirt Lage der Beteiligten
- Bedürfnisse der Beteiligten
- alle Umstände des Einzelfalls
Voraussetzungen für analoge Anwendung
- planwidrige Regelungslücke
2. vergleichbare Interessenslage
Schema: APR
- RGV- sonst Recht
APR (Auffangstatbestand)
aa) Eingriff in Schutzbereich des APR
- ungenehmigtes Eindringen in Privatsphäre
- Weitergabe von Angelegenheiten aus Privatsphäre
- Verletzung der Ehre
bb) umfassende, einzelfallbez Güter- u Interessensabwägung
- Rechtswidrigkeit wird hM indiziert
- jedoch durch Güter- u Interessensabwägung festzustellen
- pers Recht vs Meinungsfreiheit
- Verschulden
Schema: §823 II iVm §22 KunstUrhG
- Verletzung eines Schutzgesetzes
= jede materielle Rechtsnorm, die nicht allein dem Schutz der Allgemeinheit dient, sondern dem Einzelnen/ best Personenkreis schützen soll (hier §22) - Schutzzweck der Norm bezügl Haftungsbegründung
a) pers Schutzbereich
- Der Geschädigte muß demjenigen Personenkreis angehören, zu dessen Schutz das Gesetz dient
b) sachl Schutzbereich
- Der entstandene Schaden muß unter die Art der Schäden fallen, die vom Gesetz verhindert werden sollen
c) modaler Schutzbereich - Rechtswidrigkeit
- Verschulden
Schema: §824 I Kreditgefährdung durch Testberichte
- Unwahre Tatsachen
- Abgrenzung zw Werturteilen u Meinungsäußerung
- konkrete Geschehnisse/ Zustände
- dem Beweis zugänglich
NICHT subj Wertung - Behaupten/ Verbreiten
- Eignung zur Kreditgefährdung
- Tatsachenbehauptung muss sich mit best Person od best Unternehmen befassen od mind in enger Beziehung stehen (nicht Systemkritik) - Rechtswidrigkeit (nach hM (-) wenn §824 II (+)
- Verschulden
- Schaden
Schema: Recht am eingerichteten u ausgeübten Gewerbebetrieb §823 I
- RGV- Auffangtatbestand: Recht am eing. u ausg. Gewerbebetrieb
a) Rechtswidrige Verletzung am eing. u ausg. Gewerbebetr.
aa) Gewerbebetrieb
- Gesamtheit des Gewerbebetriebs
- Schutz des Interesses an störungsfreier Entfaltung
bb) betriebsbez. ub Eingriff
- richtet sich gegen Unternehmen an sich
cc) Güter- u Interessensabwägung des Einzelfalls über Rechtswidrigkeit
- missbilligend?
- Verstoß gegen Gebote der gesellsch Rücksichtsnahme? - spielt Interesse an Verbraucheraufklärung eine Rolle
- bewusst unwahre Angaben
- Schmähkritik
b) Verschulden
Rechtfertigungsgründe der Rechtswidrigkeit
- Notwehr §227
- Notstand §228
- Selbsthilfe §229
- Besitzwehr §859I
- Besitzkehr §859 II,III
- Aggr Notstand §904
Notwehr §227
“diejenige Verteidigung die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich od einem anderen abzuwenden”
- Notwehrlage (Angriff)
- Notwehrhdl (Verteidigung)
a) geeignet
b) rel mildestes Mittel - Subj Rechtfertigungselement (Kenntnis der Notwehrlage)
Notstand §228 (gegen Sache)
- Notstandslage
a) gefahrdrohende Sache
b) umb drohende Gefahr für ein RG - Notstandshdl
a) Zerstörung/ Beschädigung der Sache
b) Erforderlichkeit der Zerstörung
c) Verhältnismäßigkeit
Selbsthilfe §229 (gegen Person)
- Selbsthilfelage
a) einredefreier Anspr
b) Gefahr der Vereitelung/ Erschwerung - Selbsthilfehdl
a) Wegnahme/Beschädigung/ Zerstörung - Erforderlichkeit §230I
Besitzwehr §859I
- Umb Besitzer
- Besitzstörung durch VE §858
- Erforderlichkeit
Besitzkehr §859 II,III
- Besitzentziehung durch VE §858
- auf frischer Tat betroffen od nach der Tat verfolgt
- Erforderlichkeit
aggr Notstand §904
- Notstandslage §904
- gegenwärtige Gefahr für notstandsfähiges RG - Notstandhdl
a) Einwirkung auf fremde Sache
b) Notwendigkeit
c) Verhältnismäßigkeit - Subj Rechtfertigungselement
Schema: Haftung des Aufsichtspflichtigen §832I
- Aufsichtspflicht ggü aufsichtsbed Person
- Tatbestandsmäß, rechtswidrige unerlaubte Hdl
- Keine Exkulpation
- wurde der Aufsichtspflicht genüge getan? - Schaden
Schema: Haftung des Tierhalters §833
- RGV
- durch ein Tier
a) Nutztier (vermutetes Verschulden)
b) Luxustier (Gefährdungshaftung) - Tierhalter
(4. Exkulpation)
Schema: Haftung des Tieraufsehers §834
- RGV
- durch ein Tier
- Tieraufseher (durch Vertrag)
Schema: Haftung für Verrichtungsgehilfen §831 I
- Verrichtungsgehilfe
- Tatbestandsmäß, rechtswidrige unerlaubte Hdl des VG
a) RGV
b) Verletzungshdl
c) Haftungsbegr Kausalität
d) Rechtswidrigkeit
e) Schaden
f) Haftungsausfüllende Kausalität
KEIN VERSCHULDEN ERFORDERLICH - in Ausführung der Verrichtung
- Keine Exkulpation
- Verschulden wird vermutet
- Gesch.herr kann sich exkulpieren - Schaden
Schema: Mittäter §830 I 1
- Geschädigter wird von haftungsbegr Kausalität befreit
- Gemeinschaftl begangene unerlaubte Hdl
a) Mittäter §§25 II, 26, 27 StGB
= bewusstes, gewolltes Zusammenwirken (bloße Gleichzeitigkeit reicht nicht aus) - Rechtswidrigkeit
- Verschulden
Schema: Nicht ermittelbarer Schädiger §830I 2
- Beteiligung gem §830 I 2
- keine Mittäterschaft iSd §830 I 1 - Anspruchsbegr Verhalten jedes Beteiligten
- schuldhafte, rechtswidrige, unerlaubte Hdl mehrerer, bei der jede für sich den Erfolg verursacht haben könnte
- Schuldfähigkeit? §828 bei fehlender Deliktsfähigkeit auch nur einer Person, für alle (-) str. - Gewissheit der Schadensverursachung durch einen der Beteiligten
- Urheber-/ Anteilszweifel
- Schaden
Ersatzansprüche wg entgangener Dienste Dritter §845
- SE-Anspr für Verletzung an einer anderen Person
- nur noch auf §1619 anwendbar bei DL-Pflicht des “Hauskindes” im Landwirtschaftsgewerbe
- RGV
- Dienstleistungspflicht kraft Gesetz des Verletzten ggü dem Ersatzberechtigten
Geldrente od Kapitalabfindung §843
- Sonderregelung für Dauerschäden aus einer Körper-/ Gesundheitsverletzung
- Ausgleich für langfristige Schäden mit völligen/ teilweisen Verlust der Erwerbstätigkeit (auch für Vermehrung der Bedürfnisse wg Behinderung)
- Körperverletzung
- Verlust der Erwerbstätigkeit
- ggf Vermehrung der Bedürfnisse
RF §843
Höhe der Geldrente abhängig von tats Erwerbsminderung
a) Bruttolohn mit versch Abzügen
b) Nettolohn plus Zuschläge
kein Ersatz von rechtswidriger Arbeit/ Überstd
Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person §842
- Ersatz für alle Nachteile für Erwerb u Fortkommen
- Grundsatz: Rehabilitation vor Rente (wenn Erfolgsaussichten u Verhältnismäßigkeit der Chance, zB Umschulung)
“Nachteile” für Erwerb u Fortkommen
neg Auswirkungen des Ausfalls der Arbeitsleistung im Vermögen des Verletzten
Schema: Haftung des Kfz- Halters §§7 I, 11 StVG
- Gefährdungshaftung wg Schaffung einer Gefahrenquelle
- RGV (Person/ Sache)
- bei Betrieb eines Kfz/ Anhängers
- Kfz-Halter
- Schutzzweck der Norm
- Kein Ausschluss
- Schaden
- Mitverschulden
Was passiert bei Mitverschulden bei §7, 11 StVG
Minderung §§9 StVG, 254 I
- bei fehlender Deliktsfähigkeit §828 I analog
- Zurechnung eines Dritten §§254 II 2, 278
Haftung des Kfz Führers §§7 I, 18 StVG
- Kfz Führer haftet verschuldensabhängig
- RGV
- bei Betrieb eines Kfz
- Kfz Führer
- Verschuldensvermutung/ Entlastungsbeweis
Wann werden Schockschäden vom Schutzzweck der Norm erfasst?
- wenn Schaden nach allg Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers betrachtet wird (gewisse Erheblichkeitsschwelle muss überschritten werden)
- NICHT bei tief empfundenen Trauerfall
- nur für nahe Angehörige des primär Geschädigten
- die Ausmaße des Schockschadens gehen über das für Angehörige in solchen Fällen normale Maß hinaus
Produzentenhaftung §823 I
- RGV (s. Weiterfresserschaden)
- Verletzungshdl: Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch Fehler (durch Fallgruppen konkretisiert)
a) Konstruktionsfehler
b) Fabrikationsfehler
c) Instruktionsfehler
d) Produktbeobachtungspflicht - Haftungsbegr Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Verschulden
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bei Inverkehrbringen des fehlerhaften Produkts
- Verbraucher muss Verschulden nicht beweisen nur dass RGV durch Mangel des Produkts ausgelöst wurde
Schema: Namensmissbrauch §12
- RGV- sonst Recht
a) Namensrecht
- unbefugter Namensgebrauch §12
- Zuordnungsverwirrung (Eindruck wird erweckt, Namensträger habe dem Gebrauch zugestimmt)
- nicht bei Bildkampagne (kein Name, bloße Persönlichkeit)
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- leistungsnähe
- einbeziehungsinteresse
- Erkennbarkeit des geschützten Personenkreises
- Schutzwürdigkeit des Dritten