Deliktsrecht 19.11.15 Flashcards

1
Q

Schema: Unterlassen

A
  1. RGV
  2. Vorsätzl Verursachung
    a) aktives Tun
    b) pflichtwidriges Unterlassen
    aa) Garantenpflicht
    bb) vorsätzl Unterlassen pflichtgem Verhaltens
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2
Q

Garantenpflicht

A
  • Pflichten zum Schutz anderer
  • Pflichten zur Überwachung von Gefahrenquellen
    (Verkehrssicherungspflicht)
  • zB Beschützergarant Arzt, Polizei
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3
Q

Vorsätzliche Beschädigung

A

= bewusster Gebrauch fremder Gegenstände für eigene Zwecke

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4
Q

Arten von Vorsatz

A
  1. Absicht
  2. direkter Vorsatz
  3. Eventualvorsatz
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5
Q

Vorsätzl Zerstörung der vermeintlich eigenen Sache/ bei verbotener Eigenmacht §858

A

keine RGV

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6
Q

Vorsätzl Gebrauch fremder Sache die dabei zufällig Schaden nimmt

A

keine RGV nur wenn zuvor deliktischer Sachentzug §848

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7
Q

Haftungsbegründende Kausalität

A
  • Ursachenzusammenhang zw Verletzungshandlung u RGV

- Ausgangspunkt: Äquivalenztheorie

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8
Q

Haftungsausfüllende Kausalität

A

Ursachenzusammenhang zw RGV u Schaden

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9
Q

condicio sine qua non (Äquivalenztheorie)

A
  • jede Bedingung ist ursächlich, ohne welche die RGV in seiner konkreten Gestalt nicht eingetreten wäre

Probleme der Äquivalenztheorie:
einerseits zu weit und daher wertend einzuschränken
andererseits zu eng bei sog. Reserveursachen

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10
Q

Adäquanztheorie (zur Eingrenzung der Äquivalenztheorie)

A

Ausgrenzung von Kausalverläufen, die außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegen, so dass vernünftigerweise mit ihnen nicht zu rechnen ist (Zeugung eines Kindes das später Mörder wird)

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11
Q

Schutzzweck der Norm

A

soll verletzte Norm gerade auch die eingetretene RGV verhindern? (Herzinfarkt nachdem Vorfahrt verletzt wurde)

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12
Q

wenn ein Dritter vorsätzlich oder fahrlässig eine RGV begeht zB um größeren Schaden zu vermeiden

A

unter Fahrlässigkeit zu prüfen: Schutzzweckzusammenhang

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13
Q

wenn ein Geschädigter sich selbst oder einen Dritten schädigt aufgrund von herausgeforderten Verhaltens (Verfolgung)

A

meist unter Fahrlässigkeit zu prüfen:

Schutzzweckzusammenhang (+) wenn Verhalten des Dritten vernünftig war

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14
Q

Rechtfertigungsgründe

A
  • Notwehr §227
  • Defensivnotstand §228
  • Aggressivnotstand §904 S1
    1. Handlung nicht widerrechtlich
    2. keine Notwehr des Eigentümers zulässig
    3. §904 S2 erhält Geschädigter trotz Rechtfertigung Anspruch auf SE
  • Selbsthilferecht §929, §§859ff
  • Einwilligung (inbes Heilbehandlung)
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15
Q

Verschulden

A
  1. Verschuldensfähigkeit
    a) §827: Bewusstlos/ krankhafte Störung
    b) §828: Kinder u Jugendliche
  2. Arten des Verschuldens
    a) Vorsatz
    b) Fahrlässigkeit
    - Verkehrspflichten
    - Objektiver Maßstab
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