Deliktsrecht 19.11.15 Flashcards
Schema: Unterlassen
- RGV
- Vorsätzl Verursachung
a) aktives Tun
b) pflichtwidriges Unterlassen
aa) Garantenpflicht
bb) vorsätzl Unterlassen pflichtgem Verhaltens
Garantenpflicht
- Pflichten zum Schutz anderer
- Pflichten zur Überwachung von Gefahrenquellen
(Verkehrssicherungspflicht) - zB Beschützergarant Arzt, Polizei
Vorsätzliche Beschädigung
= bewusster Gebrauch fremder Gegenstände für eigene Zwecke
Arten von Vorsatz
- Absicht
- direkter Vorsatz
- Eventualvorsatz
Vorsätzl Zerstörung der vermeintlich eigenen Sache/ bei verbotener Eigenmacht §858
keine RGV
Vorsätzl Gebrauch fremder Sache die dabei zufällig Schaden nimmt
keine RGV nur wenn zuvor deliktischer Sachentzug §848
Haftungsbegründende Kausalität
- Ursachenzusammenhang zw Verletzungshandlung u RGV
- Ausgangspunkt: Äquivalenztheorie
Haftungsausfüllende Kausalität
Ursachenzusammenhang zw RGV u Schaden
condicio sine qua non (Äquivalenztheorie)
- jede Bedingung ist ursächlich, ohne welche die RGV in seiner konkreten Gestalt nicht eingetreten wäre
Probleme der Äquivalenztheorie:
einerseits zu weit und daher wertend einzuschränken
andererseits zu eng bei sog. Reserveursachen
Adäquanztheorie (zur Eingrenzung der Äquivalenztheorie)
Ausgrenzung von Kausalverläufen, die außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegen, so dass vernünftigerweise mit ihnen nicht zu rechnen ist (Zeugung eines Kindes das später Mörder wird)
Schutzzweck der Norm
soll verletzte Norm gerade auch die eingetretene RGV verhindern? (Herzinfarkt nachdem Vorfahrt verletzt wurde)
wenn ein Dritter vorsätzlich oder fahrlässig eine RGV begeht zB um größeren Schaden zu vermeiden
unter Fahrlässigkeit zu prüfen: Schutzzweckzusammenhang
wenn ein Geschädigter sich selbst oder einen Dritten schädigt aufgrund von herausgeforderten Verhaltens (Verfolgung)
meist unter Fahrlässigkeit zu prüfen:
Schutzzweckzusammenhang (+) wenn Verhalten des Dritten vernünftig war
Rechtfertigungsgründe
- Notwehr §227
- Defensivnotstand §228
- Aggressivnotstand §904 S1
1. Handlung nicht widerrechtlich
2. keine Notwehr des Eigentümers zulässig
3. §904 S2 erhält Geschädigter trotz Rechtfertigung Anspruch auf SE - Selbsthilferecht §929, §§859ff
- Einwilligung (inbes Heilbehandlung)
Verschulden
- Verschuldensfähigkeit
a) §827: Bewusstlos/ krankhafte Störung
b) §828: Kinder u Jugendliche - Arten des Verschuldens
a) Vorsatz
b) Fahrlässigkeit
- Verkehrspflichten
- Objektiver Maßstab